Pläne für die geplante Radspur an der Siegfriedstraße

Die Pläne für die Radspur in der Siegfriedstraße die auf der Veranstaltung am 4.12. in der Selma Lagerlof Schule vorgestellt und gezeigt wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Dezember 2018
  • Frist
    8. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
Hanno Böck
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
Hanno Böck
Betreff
Pläne für die geplante Radspur an der Siegfriedstraße [#35102]
Datum
7. Dezember 2018 19:56
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Pläne für die Radspur in der Siegfriedstraße die auf der Veranstaltung am 4.12. in der Selma Lagerlof Schule vorgestellt und gezeigt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hanno Böck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck
Bezirksamt Lichtenberg
Kein Nachrichtentext
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Dezember 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
737,6 KB
Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrter Herr ..., in Ihrer letzten Mail haben Sie die digitale Zusendung der die Planunterlagen für den ges…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr ..., in Ihrer letzten Mail haben Sie die digitale Zusendung der die Planunterlagen für den geschützten Fahrradstreifen in der Siegfriedstraße nach dem IFG verlangt. Dies muss ich leider ablehnen. Ich berufe mich dabei auf § 10 Abs. 1 zum IFG. Darin heißt es: " Das Recht auf Akteneinsicht oder Auskunft besteht bis zum Abschluss eines Verwaltungsverfahresnicht für Entwürfe zu Entscheidungen so wie für Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. ... " Die Planunterlagen für den geschützten Fahrradstreifen in der Siegfriedstraße stellen noch keine abgeschlossene Planung dar, sondern nur einen Vorentwurf, mit dem auf einer Bürgerversammlung eine Diskussion über die Anlage einer solchen Radverkehrsanlage in die Siegfriedstraße unter besonderer Berücksichtigung der Anwohner geführt werden sollte. Bei der Bürgerversammlung wurde von uns deutlich gemacht, das es sich hier noch nicht um eine abgeschlosene Planung handelt. Es konnten im Einzelnen dazu Fragen gestellt werden, auf die wir im Rahmen der Veranstaltung eingehen konnten. Bei einer digitalen Zusendung der Pläne verlieren wir die Kontrolle und haben keine Einflussmöglichkeit, was mit diesen Plänen passiert. Aus dem Grund lehnen wir den digitalen Versandt der Pläne ab, bieten Ihnen aber Gelegenheit, in die Pläne einsicht zu nehmen, da sie ja in der Bürgerversammlung bereits einem Publikum zur Ansicht gegeben und zur Diskussion gestellt wurden. Ich biete Ihnen deshalb zusätzlich zu dem morgigen Termin erneut zwei Termine zur Akteneinsicht an und zwar den Dienstag den 22.1. um 14.00 h und den Donnerstag, den 24.1. um 15.00 h in unserem Büro in Alt-Friedrichsfelde 60, Haus 2 (Hochhaus) Zi. 602 bei Frau Lösel (Tel.: 90296 6535). Teilen Sie uns bitte mit, welchen Termin Sie wahrnehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen
Hanno Böck
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Hanno Böck
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Pläne für die geplante Radspur an der Siegfriedstraße“ [#35102] [#35102]
Datum
20. Januar 2019 19:29
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35102 Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso das Bezirksamt "die Kontrolle" über die Verbreitung von Plänen für eine viele Menschen betreffende Maßnahme behalten möchte und warum diese Pläne nicht veröffentlicht werden können. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck Anhänge: - 35102.pdf - 2018-12-15_1-01010801.pdf Anfragenr: 35102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Januar 2019 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 20. Januar 2019 (Az. 525.617) Sehr geehrter Herr Böck, ich habe Ihr Anliegen geprüft und kann Ihn…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 20. Januar 2019 (Az. 525.617)
Datum
20. Februar 2019 19:19
Status
Sehr geehrter Herr Böck, ich habe Ihr Anliegen geprüft und kann Ihnen leider nur empfehlen, die angebotene gebührenfreie Akteneinsicht vor Ort wahrzunehmen. Ich gehe davon aus, dass Sie einzelne Unterlagen abfotografieren dürfen, weil dies den Personen bei der öffentlichen Präsentation vermutlich ebenfalls nicht verboten werden konnte. Sofern Sie stattdessen an der elektronischen Übersendung des Vorentwurfs für die geplante Radspur festhalten, riskieren Sie einen Bescheid, mit dem Ihr Antrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG zu Recht abgelehnt würde - mit der Folge, dass Sie dann überhaupt keinen Erkenntnisgewinn hätten. Wir können in dieser Angelegenheit also leider nicht vermitteln, hoffen aber dennoch, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen