Pläne für Umbau der Bahnhofstraße Paderborn

- die Pläne, die bei der Bezirksregierung für den Umbau der Bahnhofstraße in Paderborn vorhanden sind

=> in elektronischer Form

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pläne für Umbau der Bahnhofstraße Paderborn [#228436]
Datum
16. September 2021 11:33
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Pläne, die bei der Bezirksregierung für den Umbau der Bahnhofstraße in Paderborn vorhanden sind => in elektronischer Form
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228436/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Detmold
Ihre Antrag zum Vorhaben Umbau der Bahnhofstrasse Paderborn Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 16.09.2021…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Ihre Antrag zum Vorhaben Umbau der Bahnhofstrasse Paderborn
Datum
6. Oktober 2021 08:36
Status
Warte auf Antwort
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4,8 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 16.09.2021, mit dem Sie die Zusendung von Plänen zum Umbau der Bahnhofstrasse in Paderborn erbitten, muss ich Ihnen mitteilen, dass aktuelle Planunterlagen hier derzeit noch nicht vorliegen. Ich empfehle Ihnen daher, sich zur Einsichtnahme in die Planunterlagen an die Stadt Paderborn zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Antrag zum Vorhaben Umbau der Bahnhofstrasse Paderborn [#228436] Sehr << Anrede >> zumindes…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Antrag zum Vorhaben Umbau der Bahnhofstrasse Paderborn [#228436]
Datum
6. Oktober 2021 08:43
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zumindest zu den Vorphasen (LP3, LP4) dürften doch Planunterlagen vorliegen? Eventuell auch zur LP5. Was mit "aktuelle Planunterlagen" gemeint ist, weiß ich nicht. Mein Antrag umfasst auch Unterlagen die ein oder auch 2-3 Jahre alt sind. Vor ca. einem Jahr stand auch in der Zeitung, dass auch die Radwege nach Rückmeldung des Fördergebers (Bezirksregierung) noch verbreitert werden müssen. Ich gehe davon aus, dass auch dies nur durch Kenntnis der Unterlagen möglich war. Können Sie das erneut prüfen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228436/
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AW: Ihre Antrag zum Vorhaben Umbau der Bahnhofstrasse Paderborn [#228436] Sehr geehrte Damen und Herren, meine I…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Antrag zum Vorhaben Umbau der Bahnhofstrasse Paderborn [#228436]
Datum
19. Oktober 2021 15:33
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pläne für Umbau der Bahnhofstraße Paderborn“ vom 16.09.2021 (#228436) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228436/
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AW: Ihre Antrag zum Vorhaben Umbau der Bahnhofstrasse Paderborn [#228436] Sehr geehrte Damen und Herren, meine I…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Antrag zum Vorhaben Umbau der Bahnhofstrasse Paderborn [#228436]
Datum
20. Oktober 2021 09:58
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pläne für Umbau der Bahnhofstraße Paderborn“ vom 16.09.2021 (#228436) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228436/
Bezirksregierung Detmold
AW: Ihre Antrag zum Vorhaben Umbau der Bahnhofstrasse Paderborn [#228436] Sehr Antragsteller/in es trifft nicht …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Ihre Antrag zum Vorhaben Umbau der Bahnhofstrasse Paderborn [#228436]
Datum
20. Oktober 2021 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in es trifft nicht zu, dass Ihre Anfrage bislang nicht beantwortet wurde. Mit Mail vom 06.10.2021 wurde Ihnen auf Ihren Antrag mitgeteilt, dass Planunterlagen, die Grundlage des Vorhabens sein sollen, hier aktuell nicht vorliegen du Ihnen daher nicht zugänglich gemacht werden können. Soweit sich Ihre Anfrage auf evtl. Entwürfe oder überholte Unterlagen beziehen, die nicht zur Grundlage zu treffender Entscheidungen zu machen sind und hier daher nur vorübergehend vorliegen und nicht zum Vorgang genommen werden, so ist darauf hinzuweisen, dass diesbezüglich kein Anspruch auf Informationszugang besteht ( § 3 Nr. 5 IFG). Unterlagen, die nicht Grundlage von Entscheidungen werden und durch aktualisierte Planungsunterlagen ersetzt wurden, sind nicht Bestanteil des Vorgangs sondern vorübergehend herangezogene Beratungsgrundlage. Die Beratung des Antragstellers könnte durch die Zugänglichmachung beeinträchtigt werden, wenn obsolet gewordene Unterlagen zugänglich gemacht werden, die nicht Grundlage einer Entscheidung über einen Förderantrag werden. Auch aus diesem Grund besteht kein Anspruch auf Informationszugang gem. § 3 Nr. 3b IFG. Da derzeit noch keine Bewilligung der Förderung der o.g. Maßnahme vorliegt, gilt das Dargestellt mindestens bis zur Entscheidung über einen Antrag auf Förderung. Ich hoffe, mit diesen Erläuterungen die bereits mit Nachricht vom 06.10.21 getroffene Entscheidung zu Ihrem Antrag vom 16.09.2021 umfassend und nachvollziehbar dargelegt zu haben und möchte abschließend nochmals auf die Möglichkeit verweisen, sich direkt beim Vorhabenträger um die gewünschten Informationen zu bemühen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Antrag zum Vorhaben Umbau der Bahnhofstrasse Paderborn [#228436] Sehr << Anrede >> ihre Bes…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Antrag zum Vorhaben Umbau der Bahnhofstrasse Paderborn [#228436]
Datum
20. Oktober 2021 12:56
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ihre Bescheidung anhand des IFG ist unzutreffend. Der Antrag bezieht sich auf das IFG NRW. Die Bezirksregierung Detmold liegt nicht im Anwendungsbereich des IFG, welches für Bundesbehörden gilt. Im Übrigen ist auch die (rein hypothetische) Anwendung des IFGs hier sehr kreativ: Die Unterlagen wurden im Zuge eines Verwaltungsverfahrens in Ihrer Behörde gebraucht und sind dazu auch dauerhaft bei Ihnen veraktet. Auch eine Bundesbehörde wäre für diese Informationen auskunftspflichtig. Dass "obsolete" Unterlagen gleichzeitig eine Beratung beeinträchtigen können ist im Übrigen ein Widerspruch in sich, der keiner weiteren Erklärung bedarf. Dies jedoch nur am Rande. ----- Ich bitte ich um eine Bescheidung mit der korrekten Rechtsgrundlage: Dem IFG NRW. Dem IFG NRW unterliegen sämtliche amtliche Informationen, die in Ihrer Behörde vorhanden sind. "Vorhandensein" stellt darauf ab, dass diese Informationen physikalisch dort vorhanden sind bzw. Ihre Behörde Zugriff darauf hat. Ein Verweis auf andere Behörden (die möglicherweise auch über die Informationen verfügen) ist im IFG NRW nicht vorgesehen und auch nicht angebracht. In Anbetracht der Fristüberschreitung bitte ich nunmehr erneut um zeitnahen Informationszugang zu den beantragten Unterlagen der LP3 und LP4, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Aktenführung bei Ihnen auch veraktet sein sollten. Die Verwaltungsvorgänge zu LP3 und LP4 sind weiter auch abgeschlossen und finalisiert, sodass keine Ablehnungstatbestände nach § 6-9 IFG NRW anzunehmen sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228436/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Pläne für Umbau der Bahnhofstraße Paderborn“ [#228436]
Datum
20. Oktober 2021 13:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/228436/ Die Bezirksregierung verweigert den Informationszugang mit hanebüchenen Ausschweifungen und Theorien. Beantragt wurden die Unterlagen der LP3 und LP4 zu einer Planung, die durch die Bezirksregierung genehmigt wurde bzw. ihr vorgelegt wurde zur Prüfung. Diese Prüfung ist auch bereits lange abgeschlossen. Nun wird unterstellt, dass derartige "obsolete" Unterlagen nicht vom IFG (NRW) erfasst sind. Dazu wurde mein Antrag einer Begründung basierend auf dem Bundes-IFG abgelehnt. Die Behörde behauptet: "Soweit sich Ihre Anfrage auf evtl. Entwürfe oder überholte Unterlagen beziehen, die nicht zur Grundlage zu treffender Entscheidungen zu machen sind und hier daher nur vorübergehend vorliegen und nicht zum Vorgang genommen werden, so ist darauf hinzuweisen, dass diesbezüglich kein Anspruch auf Informationszugang besteht ( § 3 Nr. 5 IFG)." "Unterlagen, die nicht Grundlage von Entscheidungen werden und durch aktualisierte Planungsunterlagen ersetzt wurden, sind nicht Bestanteil des Vorgangs sondern vorübergehend herangezogene Beratungsgrundlage." Gleichzeitig soll der Informationszugang zu den angefragten "überholten" und "obsoleten" Unterlagen jedoch den Förderantrag zum Gesamtvorhaben beeinträchtigen. Dies ist bereits ein Widerspruch in sich. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 228436.pdf - 2021-10-06_1-image003.jpg Anfragenr: 228436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228436/
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Sehr << Anrede >> ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass der Antrag vom 16.9 (auch) explizit auf…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
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Betreff
Anfrage „Pläne für Umbau der Bahnhofstraße Paderborn“ [#228436]
Datum
20. Oktober 2021 13:21
An
Bezirksregierung Detmold
Status
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Sehr << Anrede >> ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass der Antrag vom 16.9 (auch) explizit auf Grundlage des UIG NRW gestellt wurde. Sollten Sie den Antrag abschließend ablehnen wollen, bitte ich dies zu beachten. Bei einem derartigen Straßenbau-Großvorhaben dürfte auch das UIG NRW auf derartige Planunterlagen anwendbar sein. (siehe z.B. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.03.2021 - 20 K 4735/19, Rn. 65 zur Annahme von Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a) UIG bei Straßenbauvorhaben, https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2021/20_K_4735_19_Urteil_20210308.html) In jedem Fall bitte ich um einen klagefähigen Bescheid der die rechtlichen Ablehnungsgründe nach IFG NRW sowie UIG NRW darlegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228436/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 20.10.2021, #228436 . Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Bear…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 20.10.2021, #228436
Datum
21. Oktober 2021 14:04
Status
Warte auf Antwort
. Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8638/21 Betreff: Ihre E-Mail vom 20.10.2021, #228436 Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt] Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
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AW: Ihre E-Mail vom 20.10.2021, #228436 [#228436] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfra…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 20.10.2021, #228436 [#228436]
Datum
28. Oktober 2021 09:48
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pläne für Umbau der Bahnhofstraße Paderborn“ vom 16.09.2021 (#228436) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage oder bescheiden Sie meinen Antrag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228436/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 16.9.2021 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG NRW: Vermittlung bei der Anfrage "Pläne für Umbau der Bahnhofstraße Paderborn"
Datum
4. November 2021 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 16.9.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8638/21 ________________________________ Sehr Antragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu den "Plänen, die bei der Bezirksregierung für den Umbau der Bahnhofstraße in Paderborn vorhanden sind" über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/plane-fur-umbau-der-bahnhofstrae-paderborn/) gestellt zu haben. Mit Antwort vom 6./20.10.2021 haben Sie ihm mitgeteilt, dass auf der Grundlage des § 3 Nr. 5 IFG kein Anspruch auf Zugang zu Entwürfen oder überholten Unterlagen, die nur vorübergehend vorliegen und nicht zum Vorgang genommen werden, bestehe. Zudem könnte die Beratung des Antragstellers durch die Zugänglichmachung beeinträchtigt werden, auch aus diesem Grund bestehe kein Anspruch auf Informationszugang gem. § 3 Nr. 3b IFG. Da derzeit noch keine Bewilligung der Förderung der Maßnahme vorliege, gelte dies mindestens bis zur Entscheidung über einen Antrag auf Förderung. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme bzw. darum, mich bei der erneuten Beantwortung des IFG-Antrags lediglich in "cc" zu setzen. Der von Ihnen angeführte Ausnahmetatbestand des § 3 IFG bezieht sich nur auf die Anwendung des IFG des Bundes. Hier gilt jedoch nach § 2 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW das Landesgesetz. Insofern wäre eine erneute Bescheidung auf der Grundlage des IFG NRW erforderlich. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Bei Rückfragen bin ich gerne unter der u.g. Durchwahl zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Detmold
Sehr Antragsteller/in nach nochmaliger eingehender Prüfung Ihres Antrags nach IFG NRW, UIG NRW sowie VIG teile ic…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Anfrage „Pläne für Umbau der Bahnhofstraße Paderborn“ [#228436]
Datum
15. November 2021 12:07
Status
Sehr Antragsteller/in nach nochmaliger eingehender Prüfung Ihres Antrags nach IFG NRW, UIG NRW sowie VIG teile ich mit, dass Ihnen die hier vorhandenen Pläne, die bei der Bezirksregierung zum Umbau der Bahnhofstrasse in Paderborn vorhanden sind, zugänglich gemacht werden können. Hinweisen möchte ich allerdings nochmals darauf, dass es sich dabei um überholte Planunterlagen handelt, die nicht Grundlage einer Entscheidung über einen Antrag auf Förderung der Maßnahme werden. Die Stadt Paderborn hat uns die Einreichung aktualisierter Planunterlagen in Aussicht gestellt und nach unserem Kenntnisstand Ihnen insoweit auch bereits die Möglichkeit der Einsichtnahme eröffnet. Eine Zusendung der hier aktuell vorhandenen Planunterlagen in elektronischer Form kann nicht erfolgen, da diese hier lediglich in Papierform vorhanden sind. Die Digitalisierung von Plänen und Unterlagen wäre nur mit erheblichem Aufwand möglich, der entsprechend erhöhte Verwaltungsgebühren zur Folge hätte. Ebenso ist auch die Einsichtnahme in die hier vorhandenen Planunterlagen ( Papierform) nur gegen eine Verwaltungsgebühr nach VerwGebO IFG NRW möglich. Aufgrund des Aufwandes, der mit der Zurverfügungstellung verbunden ist ( Zusammenstellung der Unterlagen, Bereitstellung und Begleitung der Einsichtnahme unter den aktuell zu beachtenden Einschränkungen und Regelungen) würde sich die zu erhebende Gebühr ( Anlage 1 VerwGebO IFG NRW – GEBÜHRENTARIF) nach jetziger Schätzung auf 100,- € belaufen. Ich bitte Sie, sich ggfs. für die Einsichtnahme in die hier vorhandenen Planunterlagen zum Vorhaben "Bahnhofstrasse Paderborn" mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Otte unter der Durchwahl 05231/71 - 2523 oder per Mail an <<E-Mail-Adresse>> zwecks Abstimmung eines Termins in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es ist schön, dass die Bezirksregierung nunmehr geltendes Recht auch anwendet. Es …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Pläne für Umbau der Bahnhofstraße Paderborn“ [#228436]
Datum
15. November 2021 13:13
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es ist schön, dass die Bezirksregierung nunmehr geltendes Recht auch anwendet. Es ist korrekt, dass die Stadt Paderborn mir die Zugänglichmachung in Aussicht gestellt hat. Der Zeitpunkt war jedoch (bis heute morgen) völlig unklar und auch die Stadt Paderborn hat mir die beantragten Unterlagen bis dato (rechtswidrigerweise) nicht zugänglich machen wollen (auch nicht gegen Gebühr). Fristen wurden dort weit überschritten. Dies ist der Grund für den Antrag an die Bezirksregierung gewesen. Das zum Hintergrund, damit Sie vielleicht verstehen, dass ich damit nicht ärgern will, sondern mein Recht auf Zugang erreichen wollte. Egal bei welcher Behörde. Die Einsicht von Dokumenten vor Ort dürfte in der Regel nach IFG NRW gebührenfrei sein, da die Mitarbeiter währenddessen weiter Ihrer Arbeit nachgehen können. Dazu gibt es auch entsprechende Urteile, sofern nicht umfangreich z.B. geschwärzt werden müsste. Da es sich aber (auch) um Umweltinformationen handelt, ist die Einsicht vor Ort ohnehin gebührenfrei. Siehe § 12 UIG: " Dies gilt nicht für die Erteilung der Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort" Dies aber am Rande, da ich davon keinen Gebrauch machen werde. ---- Ich bitte Sie zunächst um Klarstellung, ob tatsächlich keinerlei Pläne (Lagepläne, Querschnitte etc.) in elektronischer Form bei Ihnen vorliegen bzw. Ihnen zugesandt wurden. Das lese ich zwar so aus Ihren Ausführungen raus - finde ich aber derart unglaublich, dass ich da gerne die Bestätigung hätte. Weiter bitte ich um kurze Auflistung, welche Pläne nun konkret bei Ihnen vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228436/
Bezirksregierung Detmold
WG: Paderborn - Bahnhofstraße - Planunterlagen Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich nunmehr abschließend auf…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
WG: Paderborn - Bahnhofstraße - Planunterlagen
Datum
18. November 2021 17:21
Status
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich nunmehr abschließend auf Ihren Antrag die hier vorliegenden Planunterlagen. Diese lagen hier zwar vor, ließen sich aber ursprünglich nach Übermittlung durch die Stadt Paderborn nicht öffnen; daher wurden hier nur die in Papierform vorliegenden Unterlagen betrachtet. Um Ihnen - ohne zusätzliche Gebührenfolge- diese zugänglich machen zu können, haben wir uns hier technisch um die Möglichkeit bemüht, die Pläne digital zur Verfügung stellen zu können. Dies sind die uns Stand heute vorliegenden Planunterlagen. Hinweisen möchte ich Sie aber nochmals ausdrücklich darauf, dass es sich hierbei um Pläne mit Stand 05.2020 handelt, die nicht aktuell sind. Sie wurden und werden nicht Gegenstand einer abschließenden Prüfung und /oder Entscheidung. Uns sind aktualisierte Planunterlagen von der Stadt Paderborn angekündigt. Ich möchte Sie bitten, sich bei weiteren Anträgen in Bezug auf diese direkt an die Planungsbehörde Paderborn zu wenden. Ihrem Antrag auf Zurverfügungstellung der hier vorliegenden Planunterlagen in digitaler Form wurde damit entsprochen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Paderborn - Bahnhofstraße - Planunterlagen [#228436] Sehr << Anrede >> für Ihre Bemühungen be…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Paderborn - Bahnhofstraße - Planunterlagen [#228436]
Datum
18. November 2021 18:09
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für Ihre Bemühungen bedanke ich mich recht herzlich! Diese Information (über neue Pläne) habe ich auch und natürlich werde ich vornehmlich diese bei der Planungsbehörde anfragen. Das Problem (und der Grund für meine Anfrage an die Bezirksregierung) war lediglich, dass Informationsrechte in Paderborn zumindest in diesem Fall nicht immer Ernst genommen wurden und ich monatelang keinen Zugang zu Plänen erhalten habe. Der Weg des geringeren Widerstands ist in solchen Fällen oft die höhere Behörde, falls diese auch über die Information verfügt. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass die Stadt Paderborn mir die neuen Pläne dann nach Finalisierung sehr zeitnah zukommen lassen wird und damit dann geltendes Recht einhalten wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228436/

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Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8638/21 [#228436] Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8638/21 Sehr << Anrede >> die …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8638/21 [#228436]
Datum
19. November 2021 13:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8638/21 Sehr << Anrede >> die Bezirksregierung Detmold konnte nun - sicherlich vor allem durch Ihre Vermittlung - davon überzeugt werden, dass sie dem Landesrecht und nicht dem Bundesrecht untersteht. Der Informationszugang wurde nun gewährt und ich danke recht herzlich für Ihre Vermittlung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228436/