Pläne und Änderungen für den Postverkerkehr im Kontext Brexit

Dokumente, Weisungen und Empfehlungen für den Umgang mit Postverkehr im Kontext des EU-Austritts des Vereinten Königreichs (Brexit) und dem ungeordneten Austritt (No-Deal Brexit).

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  • Datum
    17. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, Weisu…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
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Betreff
Pläne und Änderungen für den Postverkerkehr im Kontext Brexit [#131890]
Datum
17. April 2019 23:51
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, Weisungen und Empfehlungen für den Umgang mit Postverkehr im Kontext des EU-Austritts des Vereinten Königreichs (Brexit) und dem ungeordneten Austritt (No-Deal Brexit).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
[Ticket#2019041833311948] Pläne und Änderungen [...] Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 0107…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
[Ticket#2019041833311948] Pläne und Änderungen [...]
Datum
18. April 2019 00:01
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 01077 Dresden Auskunft für Privatpersonen: Tel.: 0351/44834-510 Fax: 0351/44834-590 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: [2]www.zoll.de Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion Montag–Freitag 08:00–17:00 Uhr -------------------------------------- Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2019041833311948 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Mai 2019 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen

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