Pläne zum Neubau der Adenauerbrücke

Anfrage an: Stadt Ulm

Alle Pläne, die Ihnen zum geplanten Neubau der Adenauerbrücke vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Pläne, di…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pläne zum Neubau der Adenauerbrücke [#34593]
Datum
11. November 2018 20:18
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Pläne, die Ihnen zum geplanten Neubau der Adenauerbrücke vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ulm
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur Adenauerbrücke. Die Baulast der Adenauerbrücke obli…
Von
Stadt Ulm
Betreff
AW: Pläne zum Neubau der Adenauerbrücke [#34593]
Datum
14. November 2018 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur Adenauerbrücke. Die Baulast der Adenauerbrücke obliegt künftig der Bundesrepublik Deutschland. Für die Planung eines Neubaus der Adenauerbrücke sind folgerichtig die Auftragsverwaltungen der Bundesländer Bayern (Staatliches Bauamt Krumbach) und Baden-Württemberg (Regierungspräsidium Tübingen) zuständig. Da meines Wissens die Federführung für die Planung des Neubaus der Adenauerbrücke das Staatliche Bauamt Krumbach übernimmt, habe ich Ihre Anfrage zuständigkeitshalber und Ihrer Bitte entsprechend an die bayerische Behörde weitergeleitet. Der Stadt Ulm liegen bislang keine Pläne zum geplanten Neubau der Adenauerbrücke vor. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Ulm
B 10 Adenauerbrücke Neu-Ulm / Ulm Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage bzgl. der Adenauerbrücke wurde zuständ…
Von
Stadt Ulm
Betreff
B 10 Adenauerbrücke Neu-Ulm / Ulm
Datum
14. November 2018 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage bzgl. der Adenauerbrücke wurde zuständigkeitshalber an das Staatliche Bauamt Krumbach weitergeleitet. Als Behörde des Freistaates Bayern erteilen wir i. d. R. keine Auskünfte, wenn diese über Dritte anonymisiert an uns weitgeleitet werden. Dennoch können wir Ihnen mitteilen, dass uns derzeit noch keinerlei Planunterlagen für den Ersatzneubau der Adenauerbrücke Ulm/Neu-Ulm vorliegen. Gerne können Sie sich zu gegebener Zeit direkt an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen