Planfestgestellte Bahnflächen in Berlin

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Ich bitte um Auskunft, für welche Flächen, bzw. Teilflächen von Grundstücken in Berlin, die sich im Portfolio der CA Immo/VIVICO befinden, bzw. die von der VIVICO seit ihrer Gründung im Jahr 2001 an Dritte verkauft wurden, weiterhin Planfeststellung als Bahnfläche gilt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Oktober 2013
  • Frist
    19. November 2013
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Aus…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planfestgestellte Bahnflächen in Berlin
Datum
16. Oktober 2013 19:37
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft, für welche Flächen, bzw. Teilflächen von Grundstücken in Berlin, die sich im Portfolio der CA Immo/VIVICO befinden, bzw. die von der VIVICO seit ihrer Gründung im Jahr 2001 an Dritte verkauft wurden, weiterhin Planfeststellung als Bahnfläche gilt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in o. b. Angelegenheit übersende ich Ihnen als Anlage mein Antwortschreib…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Planfestgestellte Bahnflächen in Berlin; Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 16.10.2013
Datum
30. Oktober 2013 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
128,2 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in o. b. Angelegenheit übersende ich Ihnen als Anlage mein Antwortschreiben vom 30. Oktober 2013. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Wilke * Eisenbahn-Bundesamt ( (030) 77007-132 * Außenstelle 2 : (030) 77007-101 * Steglitzer Damm 117 * 12169 Berlin + <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>> _____________________________________________________________ Besuchen Sie auch unsere WWW-Sites http://www.eisenbahn-bundesamt.de <http://www.eisenbahn-bundesamt.de> http://www.eisenbahn-cert.de <http://www.eisenbahn-cert.de>