Planfestgestellte Eisnbahnflächen im Bereich Yorckstraße, Postdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Ich bitte um Auskunft für drei Flächen über den Stand der Widmung als Bahngelände. Es handelt sich um die folgenden Flächen in Berlin in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg:

Fläche 1: südliche Begrenzung Yorckstraße, östliche Begrenzung S-Bahnlinie S2, westliche Begrenzung S-Bahnlinie S1, nördliche Begrenzung Verbindungslinie zwischen den beiden Tunneleinfahrten der S1 und S2

Fläche 2: südliche Begrenzung Yorckstraße, östliche Begrenzung S-Bahnlinie S1, dann Nord-Süd-Trasse Fernbahnlinie, westliche Begrenzung Gebäude Yorckstraße 43, dann Grundstücksgrenze der Kleingartenkolonie (Eisenbahnlandwirtschaft), nördliche Begrenzung Hochbahn U2

Fläche 3: nördliche Begrenzung Yorckstraße, östliche Begrenzung S-Bahnlinie S2, westliche Begrenzung Bautzener Straße, südliche Begrenzung Monumentenbrücke

Welche Teilflächen der drei bezeichneten Flächen sind aktuell planfestgestellt als Bahnflächen? Welche Teilflächen dieser Flächen wurden im Zeitraum seit dem Jahr 1994 aus der Planfeststellung als Bahngelände entlassen?

Sollten Teilflächen der drei bezeichneten Flächen im Zeitraum seit 1994 aus der Planfeststellung als Bahngelände entlassen worden sein, bitte ich um Akteneinsicht in die zur Entwidmung durchgeführten Entbehrlichkeitsprüfungen.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    28. Februar 2014
  • Frist
    3. Mai 2014
  • Kosten dieser Information:
    225,27 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Aus…
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Von
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Betreff
Planfestgestellte Eisnbahnflächen im Bereich Yorckstraße, Postdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße [#5852]
Datum
28. Februar 2014 11:12
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft für drei Flächen über den Stand der Widmung als Bahngelände. Es handelt sich um die folgenden Flächen in Berlin in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg: Fläche 1: südliche Begrenzung Yorckstraße, östliche Begrenzung S-Bahnlinie S2, westliche Begrenzung S-Bahnlinie S1, nördliche Begrenzung Verbindungslinie zwischen den beiden Tunneleinfahrten der S1 und S2 Fläche 2: südliche Begrenzung Yorckstraße, östliche Begrenzung S-Bahnlinie S1, dann Nord-Süd-Trasse Fernbahnlinie, westliche Begrenzung Gebäude Yorckstraße 43, dann Grundstücksgrenze der Kleingartenkolonie (Eisenbahnlandwirtschaft), nördliche Begrenzung Hochbahn U2 Fläche 3: nördliche Begrenzung Yorckstraße, östliche Begrenzung S-Bahnlinie S2, westliche Begrenzung Bautzener Straße, südliche Begrenzung Monumentenbrücke Welche Teilflächen der drei bezeichneten Flächen sind aktuell planfestgestellt als Bahnflächen? Welche Teilflächen dieser Flächen wurden im Zeitraum seit dem Jahr 1994 aus der Planfeststellung als Bahngelände entlassen? Sollten Teilflächen der drei bezeichneten Flächen im Zeitraum seit 1994 aus der Planfeststellung als Bahngelände entlassen worden sein, bitte ich um Akteneinsicht in die zur Entwidmung durchgeführten Entbehrlichkeitsprüfungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Eisenbahn-Bundesamt
Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Ant…
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Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 28.02= 2E2014
Datum
28. März 2014 13:30
Status
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Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in o. b. Angelegenheit übersende ich Ihnen als Anlage mein Antwortschreiben vom 28. März 2014. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 28.02= 2E2014 [#5852]
Datum
2. April 2014 09:47
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Eisenbahn-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Zeichen 511pj/006-1124 Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Schreiben vom 28. 03. 2014 fragen sie nach Gemarkung und Flurnummern der fraglichen Gebiete. Hier sind sie: Nördlich der Yorckstraße in den Bezirken Friedrichshain -Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg: Gemarkung Kreuzberg Flurstücke: 3301, 3305, 3367, 3302, 3273, 3354, 3230, 3428, 3303, 3304 Gemarkung Schöneberg Flurstücke: 2263/27, 227, 226, 2265/25, 437 Südlich der Yorckstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg: Gemarkung Schöneberg Flurstücke: 40, 41 Außerdem habe ich drei Karten mit Auszügen aus dem automatisierten Liegenschaftskataster erstellt. Auf den Karten habe ich die fraglichen Flächen mit einer grün gestrichelten Linie umrandet. Die Flurnummern sind ebenfalls auf den Karten ablesbar. Die Karten stehen als PDF-Dokument zur Verfügung unter: http://gleisdreieck-blog.de/02042014/Automatisierte-Liegenschaftskarte-Bautzener-Yorckstrasse.pdf. Alternativ könnte ich Ihnen das PDF-Dokument mit den Karten per Email zusenden. Bitte informieren Sie mich, über welchen Weg Sie die Karten erhalten möchten. Zu den Kosten. Es handelt sich um eine einfache Anfrage im Sinne der IFGGebV. Mithilfe der Flurnummern und den Karten mit Auszügen aus dem Liegenschaftskatatster sollte es möglich sein, die Kosten im Vorhinein genau zu bestimmen. Bitte präzisieren Sie die möglichen Kosten an Gebühren und Auslagen, die auf mich zukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 28.02= 2E2014 [#5852]
Datum
27. Mai 2014 23:22
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Planfestgestellte Eisnbahnflächen im Bereich Yorckstraße, Postdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße" vom 28.02.2014 (#5852) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
27. Mai 2014 23:22
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Planfestgestellte Eisnbahnflächen im Bereich Yorckstraße, Postdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße" vom 28.02.2014 (#5852) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 28.02= 2E2014 [#5852]
Datum
27. Mai 2014 23:25
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Planfestgestellte Eisnbahnflächen im Bereich Yorckstraße, Postdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße" vom 28.02.2014 (#5852) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Ant…
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Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 28.02= 2E2014
Datum
2. Juni 2014 11:36
Status
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Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in o. b. Angelegenheit habe ich der Deutschen Bahn AG (DB AG) mit Schreiben vom 15. Mai 2014 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, weil durch Ihren Antrag Geschäftsgeheimnisse der DB AG berührt sein könnten. Nach § 6 Satz 2 IFG darf Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Betroffene (in diesem Fall die DB AG) eingewilligt hat. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf den 6. Juni 2014 bestimmt. Eine Entscheidung über eine Akteneinsicht kann erst nach Ablauf dieser Frist ergehen. Ein Abdruck meines Schreibens vom 15. Mai 2014 an die DB AG ist als Anlage zu Ihrer Kenntnis beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 28.02= 2E2014 [#5852]
Datum
24. Juni 2014 11:39
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Planfestgestellte Eisnbahnflächen im Bereich Yorckstraße, Postdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße" vom 28.02.2014 (#5852) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Eisenbahn-Bundesamt
Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Ant…
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Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 28.02= 2E2014
Datum
10. Juli 2014 11:07
Status
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646,6 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in o. b. Angelegenheit hatte ich Sie mit E-Mail vom 2. Juni 2014 informiert, dass ich der DB AG Gelegenheit zur Stellungnahme zu Ihrem Antrag gegeben habe, weil durch den Antrag Geschäftsgeheimnisse berührt sein können und nach § 6 Satz 2 IFG der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden darf, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Eine Kopie der Stellungnahme der DB AG (Schreiben vom 11. Juni 2014) übersende ich Ihnen als Anlage zur Kenntnis. Dem Schreiben der DB können Sie entnehmen, dass die DB ihre Einwilligung zur Aktenauskunft nur zum Teil gegeben hat. Für Ihr anhängiges Verfahren nach dem IFG ergibt sich deshalb folgende weitere Verfahrensweise: Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG ist bei teilweisem Anspruch auf Informationszugang dem Antrag in dem Umfang stattzugeben, in dem der Informationszugang ohne Preisgabe der geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich ist. Ich beabsichtige daher einen Bescheid zu erlassen, mit dem Ihrem Antrag auf Aktenauskunft in dem Umfang stattgegeben wird, in dem die DB die Auskunft für unbedenklich hält. Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 IFG ergeht die Entscheidung im Verfahren bei Beteiligung Dritter schriftlich. Für die Entscheidung und ihre Bekanntgabe (§ 41 Abs. 1 VwVfG) ist es erforderlich, dass Sie Ihre Postanschrift übermitteln. Mit dem Bescheid werden auch die Gebühren und Auslagen des Verfahrens festgesetzt. Diese richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung) vom 2. Januar 2006 (BGBl. I S. 6) in der aktuellen Fassung. Gebühren werden mindestens in Höhe von 60 Euro erhoben (s. Gebühren- und Auslagenverzeichnis, Teil A, Ziff. 1.3). Sollten bei Ihnen Gründe für eine Befreiung oder Ermäßigung von den Gebühren vorliegen (s. § 2 Informationsgebührenverordnung), bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen. Die Auslagen richten sich nach dem Umfang der hergestellten Abschriften und Ausdrucke (s. Teil B des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses). Mit freundlichen Grüßen
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AW: Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 28.02= 2E2014 [#5852]
Datum
22. Juli 2014 13:15
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrem Schreiben vom 10 Juli möchte ich wie folgt Stellung nehmen. Im Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2008 und 2009 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird ausführlich auf die Problem mit dem Umgang von Geheimhaltungsinteressen eingegangen. Auf Seite 14 des Berichts heißt es: „Allein der Wunsch, etwas geheimzuhalten, kann nicht ausreichen, gesetzliche Auskunftsansprüche zu konterkarieren. Ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse kann die informationspflichtige Stelle nur annehmen, wenn die entsprechenden Informationen Wettbewerbsrelevanz haben, d. h. es muss dem Unternehmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein wirtschaftlicher Schaden bzw. eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit drohen, falls dem Antrag stattgegeben wird.“ Die Deutsche Bahn verweigert nun die Einsicht in Akten, in denen sich „Stellungnahmen der Konzerngesellschaften zur Existenz und Notwendigkeit von Betriebsanlagen befinden“ sowie in die “Kaufverträge“. Dass Kaufverträge als solche nicht öffentlich werden sollen, kann ich nachvollziehen. Nicht nachvollziehen kann ich jedoch die Argumentation bei den Stellungnahmen zur Existenz und Notwendigkeit von Betriebsanlagen. Stellungnahmen zu Bahnbetriebsanlagen - zu vorhandenen genauso wie zu geplanten - sollten transparent für die Öffentlichkeit sein. Und ich sehe nicht, wie durch das Offenlegen dieser Stellungnahmen der Deutschen Bahn wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte. Bitte prüfen Sie, ob das Interesse der Deutschen Bahn auf Geheimhaltung hier angemessen und gerechtfertigt ist. Außerdem möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob nicht eine Einsichtnahme in die Kaufverträge möglich wäre, wenn einzelne Passagen, für die ein Geheimhaltungsinteresse besteht, in diesen Verträgen geschwärzt werden. Zu den Kosten: Ich möchte hiermit einen Antrag stellen auf Befreiung von den Gebühren nach §2, Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) Ich bin ausschließlich ehrenamtlich im Bereich Gleisdreieck tätig. Mit der Anfrage verfolge ich kein wirtschaftliches Interesse. Seit 20 Jahren gehöre ich der AG Gleisdreieck an, der Bürgerinitiative, die sich für den Park auf dem Gleisdreieck eingesetzt hat. Als Quartiersrat im Schöneberger Norden bin ich Mitglied in der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe Gleisdreieck, in der Vertreter der Senatsverwaltung, der Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg, der Grün Berlin GmbH, der Landschaftsarchitekten und gewählte Anwohnervertreter gemeinsam die Parkanlagen am Gleisdreieck planen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: AW: Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 28.02= 2E2014 [#5852]
Datum
13. September 2014 11:11
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte Ihnen am 22.07.2014 geschrieben. Eine Antwort auf mein damaliges Schreiben steht noch aus. Ich möchte Sie nun um Mitteilung bitten, wann ich mit einer Antwort auf mein damaliges Schreiben rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
7. Oktober 2014 23:33
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte Ihnen am 22.07.2014 und am 13.09. 14 geschrieben. Eine Antwort auf meine damaliges Schreiben stehen noch aus. Ich möchte Sie nun um nochmals Mitteilung bitten, wann ich mit einer Antwort auf meine Schreiben rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Eisenbahn-Bundesamt
Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Ant…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 28.02= 2E2014; Sachstandsinformation
Datum
23. Oktober 2014 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in o. b. Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Anfragen zum Sachstand (E-Mail-Schreiben vom 13. September und 7. Oktober 2014). Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass ein Bescheid in diesem Monat ergehen wird. Mit freundlichen Grüßen
Eisenbahn-Bundesamt
Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Ant…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 28.02= 2E2014; Bescheid vom 30.10.2014
Datum
5. November 2014 15:55
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in o. b. Angelegenheit sende ich Ihnen eine Kopie meines Bescheides vom 30. Oktober 2014 vorab zur Kenntnisnahme. Eine Ausfertigung des Bescheides wird Ihnen mit der Post zugestellt. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr…
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AW: Planfestgestellte Eisenbahnflächen im Bereich Yorckstraße, ehem. Potsdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße; Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 28.02= 2E2014; Bescheid vom 30.10.2014 [#5852]
Datum
8. Dezember 2014 16:20
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 5. 11. 14, Aktenzeichen 511pj/006-1124 habe ich Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch geht Ihnen mit der Post zu. Hier voarb der Text des Widerspruchs: Gegen Ihren oben genannten Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein. Begründung: Im Bereich Gleisdreieck, Yorckdreieck und Bautzener Brache sind in den letzten Jahren zahlreiche Flächen von der CA Immo/VIVICO REAL ESTATE GmbH an Private verkauft worden. Teilweise sind diese Flächen noch gewidmetes Bahngelände. Dies wurde bekannt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Baumarkt Hellweg im Yorckdreieck. Teilweise wurde die Flächen als Bahngelände entwidmet und grenzen sehr nahe an vorhandene, bzw. geplante Bahntrassen an, z. B. an die Trassen der S21 und der Stammbahn nach Potsdam. Dies hat Auswirkungen auf die zukünftigen Entwicklung der Bahn in diesem Bereich. Zwei Beispiele: Im Yorckdreieck wird zur Zeit der Umbau des S-Bahnhof der S2 mit neuer Umsteigebeziehung zur U7 geplant, als Ersatz für das jetzige Provisorium, bei dem auf der Nordseite der Yorckstraße der Bürgersteig zur Hälfte eingeschränkt wird. Für diesen Umsteigepunkt wird mit ca. 40.000 Fahrgästen täglich gerechnet, die natürlich Platz brauchen. Der zum Umsteigen notwendige Platz ist jedoch als Bahngelände entwidmet und von der VIVICO an den Baumarkt Hellweg verkauft worden, der auf diesem Teil des Grundstückes einen Lebensmitteldiscounter errichten möchte. Würde das so gebaut wie von der Firma Hellweg angestrebt, müssten sich täglich ca. 40.000 Fahrgäste durch eine enge Schlucht zwischen der Rückseite des Supermarktes und der Bahnböschung zwängen. Südlich der Yorckstraße entlang der Bautzener Straße soll das entwidmete Bahngelände zum Baugrundstück für Wohnungsbau werden. Die auf diesem Gelände geplanten Bauten reichen laut Bebauungsplanentwurf für die Bautzener Brache, der im September und Oktober diesen Jahres ausgelegt wurde, an manchen Stellen bis auf 10 m an die westlichste Gleisachse der S-Bahn heran. Abgesehen davon, dass der Lärmschutz der Wohnungen dort kaum zu bewältigen ist, fehlt in den im Oktober ausgelegten Unterlagen zum B-Plan auch eine ausreichende Rettungs- und Versorgungszufahrt zum Bahnhof. Ohne ausreichenden Platz auf der Westseite ist die Logistik für den geplanten, notwendigen Umbau des Bahnhofs kaum machbar. Von der Ostseite des Bahnhofs kann die Logistik nicht erfolgen, dort liegen die Gleise der Fern- und Regionalbahn. Beim Umbau des S-Bahnhofs sollte dieser auch eine Erschließung an seinem südlichen Ende bekommen. Der ausgelegte B-Plan-Entwurf für die Bautzener Brache hat jedoch gezeigt, dass diese Erschließung nicht ausreichend bedacht wurde. Dies beiden Beispiele lassen vermuten, dass die Notwendigkeiten des zukünftigen Bahnverkehrs bei den Entbehrlichkeitsprüfungen, die jeweils vor einer Entwidmung eines Bahngeländes stattfinden müssen, nicht ausreichend beachtet wurden. Diesen Fragen auf den Grund zu gehen, war das Anliegen der Anfrage über das Portal „Frag-den-Staat“, die nun seit Februar 2014 läuft. Eine erste, zu allgemein gestellte Anfrage vom Oktober 2013 war schon ohne Ergebnis geblieben. Als Antragssteller wird mir mit dem Bescheid des Eisenbahnbundesamtes vom 5. 11. 2014 zwar verbal ein Recht eingeräumt auf Zugang zu den von mir beantragten Informationen. De facto wird das Recht aber so weit eingeschränkt, dass in den mir zu überlassenden Unterlagen nur Daten stehen, die teilweise auch auf andere Weise, kostenfrei öffentlich zugänglich sind, die ich jedoch hier mit 188,11 € bezahlen soll und die inhaltlich wahrscheinlich nicht weiterhelfen werden. Argumentiert wird, dass mit der Bekanntgabe der Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Deutschen Bahn AG, bzw. einer ihrer Konzerntöchter preisgegeben würden und dies zu ungerechtfertigten Vorteilen für Wettbewerber des Unternehmens und der DB AG führen könnte. Zu den Freigaben bzw. Einschränkungen werden im Einzelnen folgenden Aussagen gemacht: Im Fall der Bautzener Brache Az. 51132 Paw/250 -Es wird nicht mal das Deckblatt zum Antrag auf Freistellung als Bahngelände freigegeben. Wahrscheinlich enthält das Deckblatt die Angabe, wer den Antrag auf Freistellung gestellt hat. Soll niemand wissen, wer den Antrag gestellt hat? Aus einer parallel laufenden Anfrage an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist zumindest bekannt geworden, dass der Antragsteller hier das „Eisenbahninfrastrukturunternehmen“ VIVICO REAL ESTATE GmbH war. Laut Bescheid des Eisenbahnbundesamtes sollte womöglich sogar diese Information der Geheimhaltung unterliegen. - Das Antragsschreiben, der Freistellungsplan und Auszug aus dem Liegenschaftskataster werden freigegeben, aber nur mit Schwärzung von Daten. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster habe ich selbst als Antragsteller der Behörde zugesandt, weil ich gebeten wurde, die fraglichen Flächen genau zu bestimmen. Nun soll ich die Katasterauszüge teilweise geschwärzt zurückbekommen. Ebenso wenig ist nach vollziehbar, warum Luftbilder und das Antragsschreiben, in dem die Flächen verbal beschrieben werden, der Geheimhaltung unterliegen sollen. „Keine Bereitstellung“ heißt es bei folgenden Dokumenten - Nachweis der Rechtsnachfolge und der Vertretungsberechtigung - Darlegung und Nachweise der Eigentumsverhältnisse, Grundbuchauszüge - Erklärung über die Entbehrlichkeit (Stellungnahmen) Maßnahmen und Stellungnahmen zur Erreichung der Freistellung - Versicherung der Freistellung - Erklärung zu §11 und 13 AEG Im Falle Gleisdreieck/Yorckdreieck, Az, 51132 Paw/189 - wird bereitgestellt ohne Schwärzung von Daten lediglich ein Übersichtsplan mit Schwärzung von Daten sollen bereitgestellt werden : - Erläuterungen zum Antragsschreiben - das Antragsschreiben - der Freistellungsplan - Auszug aus dem Katasterplan - Liegenschaftskataster „Keine Bereitstellung“ heißt es bei folgenden Dokumenten: - Kaufvertragsunterlagen - Darlegung und Nachweise der Eigentumsverhältnisse, - Grundbuchauszüge - Erklärung über die Entbehrlichkeit (Stellungnahmen) Ohne diese Dokumente, die vollständig zurückgehalten gehalten, bzw. geschwärzt werden sollen, ist der eigentliche Zweck der Anfrage nicht zu erreichen. Insbesondere auf den Dokumenten „Erklärung über die Entbehrlichkeit (Stellungnahmen)“ und „Maßnahmen und Stellungnahmen zur Erreichung der Freistellung“ muss die Abwägung basieren, die vor einer Entwidmung als Bahngelände stattfinden muss. Zitat: . . . Im Rahmen des Freistellungsverfahrens ist zu klären, ob die Bahnflächen dauerhaft nicht mehr für den Eisenbahnverkehr benötigt werden, d.h. „freistellbar“ sind . . . . . . Solange die vom Freistellungsantrag betroffenen Flächen weiterhin für Betriebsanlagen der Eisenbahn und damit für die Abwicklung oder Sicherung des Reise- und Güterverkehrs objektiv benötigt werden, sind sie einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken nicht zugänglich . . „ Zitat aus Präsidialverfügung zur „Freistellung von Bahnbetriebszwecken“ (§ 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)) und zu Fragestellungen in Verbindung mit dem kommunalen Planungsrecht, 31.10.2005 Wie diese Klärung im konkreten Fall erfolgte, dies zu erfahren, liegt im öffentlichem Interesse. Diese Informationen einfach zu „Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen“ zu erklären, scheint nicht angemessen. Allenfalls bei Kaufverträgen und Grundbuchauszügen ist vorstellbar, dass einzelne Passagen aus Konkurrenzschutzgründen geschwärzt werden müssten. Nicht vorstellbar ist dies bei den Dokumenten, in denen Fragen der Betriebsnotwendigkeiten des Bahnverkehrs behandelt werden. Welche Konkurrenz zur Deutschen Bahn AG, bzw. zu einer ihrer Konzerngesellschaften könnte denn aus diesen Informationen Vorteile ziehen? Und wenn es tatsächlich eine solche Konkurrenz gäbe, müssten immer noch die berechtigten Interessen der Öffentlichkeit auf Zugang zur Information abgewogen werden gegen das Interesse der Deutschen Bahn auf Geheimhaltung. Im Bescheid ist nicht erkennbar, dass eine solche Abwägung erfolgt ist. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 5852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Planfestgestellte Eisnbahnflächen im Bereich Yorckstraße, Postdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße" [#5852]
Datum
15. Dezember 2014 13:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5852 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die Öffentlichkeit ein Anrecht hat auf Informationen über die Freihaltung von zukünftigen und bestehenden Eisenbahntrassen. Ebenso hat die Öffentlichkeit ein Anrecht darauf zu erfahren, wann und warum bestimmte Flächen für die Nutzung durch die Bahn aufgegeben wurden. Das Eisenbahnbundesamt verweigert jedoch die Herausgabe dieser Informationen mit Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Deutschen Bahn AG, bzw. einer ihrer Konzerntöchter, die, wenn preisgegeben, zu ungerechtfertigten Vorteilen für Wettbewerber führen könnten. Die Begründung ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar aus zwei Gründen. Erstens: es ist keine Konkurrenz sichtbar zur Deutschen Bahn, bzw. zu ihren Konzerntöchtern, die von Informationen im Rahmen der Entbehrlichkeistprüfungen für die fraglichen Bahnflächen profitieren könnten. Und zweitens, wenn es doch eine solche Konkurrenz gäbe, die fünf Jahre nach der Entwidmung der Bahnflächen, von diesen Informationen profitieren könnte, hätte abgewogen werden müssen zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der Deutschen Bahn und den Interessen der Öffentlichkeit nach ausreichender Information. Im Bescheid des Eisenbahnbundesamtes vom 5. 11.14 ist nicht erkennbar, dass eine solche Abwägung stattgefunden hat. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Januar 2015 10:03
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeic…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Planfestgestellte Eisnbahnflächen im Bereich Yorckstraße, Postdamer Güterbahnhof, Bautzener Straße" [#5852]
Datum
11. Februar 2015 09:36
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-724/006 II#0146 Sehr geehrtAntragsteller/in die Stellungnahme des EBA liegt mir zwischenzeitlich vor. Aus der Stellungnahme geht allerdings nicht hervor, ob nach Ansicht des EBA Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Deutschen Bahn AG berührt sind. Ich habe das EBA um eine erneute Stellungnahme gebeten. Mit freundlichen Grüßen
Eisenbahn-Bundesamt
Planfesgestellte Eisbanhnflächen im bereich Yorckstraße, Potsdamer Güterbahnhof, Bautzner Straße in Berlin
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Planfesgestellte Eisbanhnflächen im bereich Yorckstraße, Potsdamer Güterbahnhof, Bautzner Straße in Berlin
Datum
12. März 2015
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Eingabe bei der BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - In…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe bei der BfDI
Datum
12. März 2015 08:20
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-724/006 II#0146 Sehr geehrtAntragsteller/in das EBA hat mir mitgeteilt, dass das Widerspruchsverfahren abgeschlossen sei und Sie mit Bestandskraft des Widerspruchsbescheides Zugang zu den beantragten (teilweise geschwärzten) Unterlagen erhalten sollen. Ich gehe davon aus, dass sich damit Ihre Eingabe bei der BfDI erledigt hat und werde den Vorgang zu den Akten nehmen. Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen