Planfeststellungsbeschluss der Stromtrasse P43

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Den Planfeststellungsbeschluss der Stromtrasse P43

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Oktober 2019
  • Frist
    30. November 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Planfeststellun…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Planfeststellungsbeschluss der Stromtrasse P43 [#169412]
Datum
28. Oktober 2019 21:04
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Planfeststellungsbeschluss der Stromtrasse P43
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. In dieser stellen Sie einen Antrag nach IFG/UIG/VIG au…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Planfeststellungsbeschluss der Stromtrasse P43 [#169412]
Datum
14. November 2019 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. In dieser stellen Sie einen Antrag nach IFG/UIG/VIG auf Übersendung des Planfeststellungbeschlusses der Stromtrasse P43. Das Vorhaben P43 ist als Vorhaben 17 "Höchstspannungsleitung Mecklar – Grafenrheinfeld" Teil des Bundesbedarfsplans. Die Bundesnetzagentur ist die für die Planfeststellung zuständige Behörde. Bislang hat das Planfeststellungsverfahren für Vorhaben 17 noch nicht begonnen. Ein Planfeststellungsbeschluss für Vorhaben 17 liegt also auch noch nicht vor. Über den aktuellen Stand der Netzausbauvorhaben des Bundesbedarfsplangesetztes können Sie sich jederzeit auf der Seite www.netzausbau.de/vorhaben informieren. Informationen zu dem Vorhaben 17 des Bundesbedarfsplans finden Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben17. Auf der Seite www.netzausbau.de/newsletter besteht für Sie die Möglichkeit, unseren Newsletter zu abonnieren, um die Verfahrensfortschritte der einzelnen Netzausbauvorhaben in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur zu verfolgen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz grundsätzlich Gebühren und Auslagen nach der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIG-GebV) erhoben werden können. Da es sich hier um eine einfache Auskunft handelt, entstehen Ihnen für Ihren Antrag keine Kosten. Mit freundlichen Grüßen