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Planfeststellungsbeschluss Schacht Konrad. Anhang 4

Die vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) erstellte fachbehördliche Stellungnahme zur EU 509 Revision 03 vom 22.4.1998 sowie der ergänzende Vermerk des NLÖ dazu vom 15.05.1998.

Mit der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad wird der Bundesrepublik Deutschland erlaubt radioaktive Abfälle und die damit verbundenen nichtradioaktiven Stoffe endzulagern [1].

Die Prüfung einer möglichen nachteiligen Veränderung des oberflächennahen Grundwassers durch die nicht radioaktiven Stoffe erfolgte durch die Planfeststellungsbehörde auf Grundlage der Antragsunterlage EU 509 Revision 3 des damaligen BfS. Zusätzlich wurde zur Bewertung die vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) erstellte fachbehördliche Stellungnahme zur EU 509 Revision 03 vom 22.4.1998 sowie der ergänzende Vermerk des NLÖ dazu vom 15.05.1998 herangezogen [2].

Die vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) erstellte fachbehördliche Stellungnahme zur EU 509 Revision 03 vom 22.4.1998 sowie der ergänzende Vermerk des NLÖ dazu vom 15.05.1998 sind im Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers Konrad vom 22. Mai 2002 genannt und damit dessen Bestandteil.

Quellen

[1] Niedersächsisches Umweltministerium: Planfestellungsbeschluss Anhang 4.
Seite 4-1. Seite 191/851 PDF-Version der BGE [3]. Erster Absatz
[2] Niedersächsisches Umweltministerium: Planfestellungsbeschluss Anhang 4.
Seite 4-22. Seite 212/851 PDF-Version der BGE [3]. Letzter Absatz.
[3] Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers
Konrad vom 22. Mai 2002 (PDF, nicht barrierefrei, 2,41 MB)
https://www.bge.de/de/konrad/wesentliche-unterlagen/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2022
  • Frist
    16. Februar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vom Niedersäc…
An Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Details
Von
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Betreff
Planfeststellungsbeschluss Schacht Konrad. Anhang 4 [#237611]
Datum
14. Januar 2022 13:19
An
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) erstellte fachbehördliche Stellungnahme zur EU 509 Revision 03 vom 22.4.1998 sowie der ergänzende Vermerk des NLÖ dazu vom 15.05.1998. Mit der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad wird der Bundesrepublik Deutschland erlaubt radioaktive Abfälle und die damit verbundenen nichtradioaktiven Stoffe endzulagern [1]. Die Prüfung einer möglichen nachteiligen Veränderung des oberflächennahen Grundwassers durch die nicht radioaktiven Stoffe erfolgte durch die Planfeststellungsbehörde auf Grundlage der Antragsunterlage EU 509 Revision 3 des damaligen BfS. Zusätzlich wurde zur Bewertung die vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) erstellte fachbehördliche Stellungnahme zur EU 509 Revision 03 vom 22.4.1998 sowie der ergänzende Vermerk des NLÖ dazu vom 15.05.1998 herangezogen [2]. Die vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) erstellte fachbehördliche Stellungnahme zur EU 509 Revision 03 vom 22.4.1998 sowie der ergänzende Vermerk des NLÖ dazu vom 15.05.1998 sind im Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers Konrad vom 22. Mai 2002 genannt und damit dessen Bestandteil. Quellen [1] Niedersächsisches Umweltministerium: Planfestellungsbeschluss Anhang 4. Seite 4-1. Seite 191/851 PDF-Version der BGE [3]. Erster Absatz [2] Niedersächsisches Umweltministerium: Planfestellungsbeschluss Anhang 4. Seite 4-22. Seite 212/851 PDF-Version der BGE [3]. Letzter Absatz. [3] Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers Konrad vom 22. Mai 2002 (PDF, nicht barrierefrei, 2,41 MB) https://www.bge.de/de/konrad/wesentliche-unterlagen/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 237611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237611/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht/Mail zum Thema - Planfeststellungsbeschluss Schacht Konrad -…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: Planfeststellungsbeschluss Schacht Konrad. Anhang 4 [#237611]
Datum
14. Januar 2022 14:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht/Mail zum Thema - Planfeststellungsbeschluss Schacht Konrad -. Ihr Anliegen ist eingegangen und wird nun von uns bearbeitet. Es ist uns wichtig, alle Anfragen in der gebotenen fachlichen Gründlichkeit zu beantworten, was die Anwendung des Mehr-Augen-Prinzips und eine fachliche Qualitätssicherung beinhaltet. Aufgrund zahlreicher Anfragen zum Standortauswahlverfahren kann sich die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas verzögern. Sollte die Beantwortung Ihres Schreibens länger als zwei Wochen benötigen, erhalten Sie eine Zwischennachricht von uns. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der BGE: https://www.bge.de/de/datenschutz/. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planfeststellungsbeschluss Schacht Konrad. Anh…
An Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planfeststellungsbeschluss Schacht Konrad. Anhang 4 [#237611]
Datum
16. Februar 2022 10:48
An
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planfeststellungsbeschluss Schacht Konrad. Anhang 4“ vom 14.01.2022 (#237611) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 237611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237611/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht zu Ihrer UIG-Anfrage vom 14. Januar 2022. Zunächst einmal mö…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: Planfeststellungsbeschluss Schacht Konrad. Anhang 4 [#237611]
Datum
16. Februar 2022 20:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht zu Ihrer UIG-Anfrage vom 14. Januar 2022. Zunächst einmal möchten wir uns entschuldigen, dass Sie auf Ihre Anfrage bisher keine abschließende Antwort erhalten haben. Ihre Anfrage betrifft die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis des Endlagers Konrad und damit ein laufendes aufsichtliches Verfahren. Aktuell prüfen wir auf Basis von § 8 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz, ob wir die angefragten Dokumente herausgeben können. Entsprechend benötigen wir gemäß § 3 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz einer längere Bearbeitungsdauer für Ihre Anfrage. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und werden uns spätestens am 28. Februar mit einem Zwischen-/Ergebnis zu Ihrer Anfrage melden. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Antwort BGE auf Schreiben 14.1.2022 Sehr Antragsteller/in nochmals vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit de…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
Antwort BGE auf Schreiben 14.1.2022
Datum
28. Februar 2022 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nochmals vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit der BGE und für Ihre Anfrage vom 14. Januar 2022. Da die angefragten Dokumente bisher nicht veröffentlicht sind, haben wir wie bereits mitgeteilt auf Basis des § 8 Abs. 1 UIG eine Weitergabe bzw. Veröffentlichung geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist positiv, daher freuen wir uns Ihnen die angefragten Dokumente zusenden zu können: * Fachbehördliche Stellungnahme des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ) zur EU 509 Revision 03 vom 22.4.1998 * Ergänzender Vermerk des NLÖ dazu vom 15.05.1998 Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Mit freundlichen Grüßen,

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Antwort BGE auf Anfrage vom 20. Januar 2022 Sehr Antragsteller/in nochmals vielen Dank für Ihr Interesse an der A…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
Antwort BGE auf Anfrage vom 20. Januar 2022
Datum
28. Februar 2022 15:09
Status
Sehr Antragsteller/in nochmals vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit der BGE und für Ihre Anfrage vom 20. Januar 2022. Da die angefragten Dokumente bisher nicht veröffentlicht sind, bedurfte es einer Prüfung auf Basis des § 8 Abs. 1 UIG zu einer Weitergabe bzw. Veröffentlichung. Das Ergebnis dieser Prüfung war positiv, daher freuen wir uns Ihnen die angefragten Dokumente zusenden zu können: * Stofflistenantrag des BfS/GBA zum Basisstoff BB_001 Bitumen Revision 1 * Zustimmung des NLWKN Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Mit freundlichen Grüßen,