Planfeststellungsbeschlüsse

Alle rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlüsse für Straßen der Entwurfsklassen EKAx in ihrer Verantwortung, die noch nicht fertiggestellt sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2021
  • Frist
    7. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle rechtskräftigen Planf…
An DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planfeststellungsbeschlüsse [#224175]
Datum
30. Juni 2021 22:02
An
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlüsse für Straßen der Entwurfsklassen EKAx in ihrer Verantwortung, die noch nicht fertiggestellt sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224175/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität…
Von
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Betreff
AW: Planfeststellungsbeschlüsse [#224175]
Datum
30. Juli 2021 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität wird sich die Bearbeitung noch etwas verzögern. Sie hatten um eine Antwort per E-Mail gebeten. Soweit uns von Ihnen erbetene Unterlagen nicht in digitaler Form vorliegen sollten und wir diese digitalisieren lassen müssten, würden wir zunächst die Ihnen hierfür entstehenden Kosten ermitteln und Ihnen mitteilen. Mit freundlichen Grüßen

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DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Sehr Antragsteller/in Sie hatten uns mit E-Mail vom 30.06.2021 um folgende Informationen gebeten: „Alle rechts…
Von
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Betreff
AW: Planfeststellungsbeschlüsse [#224175]
Datum
16. September 2021 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie hatten uns mit E-Mail vom 30.06.2021 um folgende Informationen gebeten: „Alle rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlüsse für Straßen der Entwurfsklassen EKAx in ihrer Verantwortung, die noch nicht fertiggestellt sind.“ Ihre Anfrage verstehen wir so, dass damit alle bestandskräftigen oder durch rechtskräftiges Urteil bestätigten Planfeststellungsbeschlüsse für Straßen der Entwurfsklassen EKA1, EKA2 und EKA3 in der Verantwortung der DEGES gemeint sind, die noch nicht fertiggestellt wurden. Ihrem Wunsch können für folgende Vorhaben nachkommen: · Brandenburg o A 10 AD Havelland (o) - AD Pankow (LGr. BE/BB) o A 14 LGr. ST/BB - m AS Groß Warnow o A 24 AS Kremmen (o) - AS Neuruppin (m) · Hessen o A 44 AS Waldkappel (m) - AS Ringgau (m) o A 44 AS Ringgau (o) - AS Sontra-West (m) o A 44 AS Sontra-West (o) - TB Riedmühle (o) o A 44 TB Riedmühle (m) - Wommener Dreieck (A 4) o A 49 AS Stadtallendorf - AS Schwalmstadt · Nordrhein-Westfalen o A 3/A 4/A 59 AD Heumar o A 40 Duisburg-Homb. - Duisburg-Häfen mit Neubau Rheinbrücke o A 40 Dortmund/Ost - Dortmund/Unna o A 1 Münster - Osnabrück 6-streifiger Ausbau · Rheinland-Pfalz o A 61 Ausbau · Sachsen-Anhalt o A 14 Teile der A 14 von AS Dahlenwahrsleben - LGr. ST/BB o A 143 Halle-S (A 38) - Halle-N (A 14) · Thüringen o A 9 Umbau AK Hermsdorf Sämtliche bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlüsse für die vorgenannten Vorhaben, soweit die Straßen noch nicht fertiggestellt wurden, können Sie unter diesem Link herunterladen: https://imsva91-ctp.trendmicro.com:44... Nicht enthalten sind die bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlüsse für folgende noch nicht fertiggestellten Straßen: · Baden-Württemberg o A 8/81/831, Erweiterung A 81, Planfeststellungsbeschluss vom 03.09.2018 · Bremen o A 281, Neuenlander Ring - Kattenturmer Heerstraße (BA 2.2), Planfeststellungsbeschluss vom 24.05.2019 o A 281, Weserquerung Seehausen bis Gröpelingen; 4. BA, Planfeststellungsbeschluss vom 07.11.2011 · Hamburg o A 7, 8-streifige Erweiterung A 7 im Bereich K20, Planfeststellungsbeschluss vom 02.08.2019 o A 7, Ersatzneubau BW K30, Planfeststellungsbeschluss vom 23.11.2017 o A 7, Erweiterung A 7 AS HH Othmarschen – LGr. HH/SH, Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2018 o A 26/A 7, AS Neu Wulmstorf - AK HH-Hafen A 7/A 26, Planfeststellungsbeschluss vom 21.12.2018 · Hessen o A 49, Ohmtaldreieck (A 5/A 49) - AS Stadtallendorf (VKE 40), Planfeststellungsbeschluss vom 30.05.2012 · Sachsen o A 14, Ersatzneubau Muldebrücke (BW22), Planfeststellungsbeschluss vom 29.06.2020 · Schleswig-Holstein o A 1/Fehmarnbeltquerung, Planfeststellungsbeschluss vom 31.01.2019 Hinsichtlich der Planfeststellungsbeschlüsse des Regierungspräsidiums Stuttgart verweisen wir auf die Veröffentlichung der ab 2015 erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse im Internet (https://imsva91-ctp.trendmicro.com:44...). Hinsichtlich der Planfeststellungsbeschlüsse betreffend die Projekte in den Ländern Bremen und Hamburg verweisen wir auf die Veröffentlichung in den jeweiligen Transparenzportalen der Länder (https://imsva91-ctp.trendmicro.com:44... und https://imsva91-ctp.trendmicro.com:44...). Hinsichtlich der Projekte in Schleswig-Holstein verweisen wir auf die Veröffentlichung in dem Online-Portal der Planfeststellungsverfahren in Schleswig-Holstein (https://imsva91-ctp.trendmicro.com:44...). Hinsichtlich des Beschlusses der Landesdirektion Sachsen zur Muldebrücke A 14 verweisen wir auf die Veröffentlichung im UVP-Portal der Länder (https://imsva91-ctp.trendmicro.com:44...). In den vorgenannten Portalen stehen die Planfeststellungsbeschlüsse für jedermann leicht zugänglich zur Verfügung und können von Ihnen selbst heruntergeladen werden. Der Planfeststellungsbeschluss für die A 49 (VKE 40) wurde über das von Ihnen vorliegend genutzte Portal fragdenstaat.de bereits vom Land Hessen zur Verfügung gestellt, ist weiterhin verfügbar und bedarf deshalb keiner erneuten Übersendung. Die Zurverfügungstellung der Informationen erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Mit freundlichen Grüßen