Planfeststellungsverfahren Hunsrückquerbahn

Nach Antwort des EBA Frankfurt/Saarbrücken vom 6.12.2019 ist der weitere Verlauf / Stand der Planungen zur Reaktivierung der Hunsrückquerbahn derzeit in Ihrer Zuständigkeit zu erfragen. Deshalb bitte ich mir den Stand des
Planfeststellungsverfahren für die Hunsrück(quer)bahn Strecke 3021
Einwendungen
Bearbeitungsstand
mitzuteilen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Dezember 2019
  • Frist
    18. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Antwort des …
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planfeststellungsverfahren Hunsrückquerbahn [#172090]
Datum
14. Dezember 2019 14:50
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Antwort des EBA Frankfurt/Saarbrücken vom 6.12.2019 ist der weitere Verlauf / Stand der Planungen zur Reaktivierung der Hunsrückquerbahn derzeit in Ihrer Zuständigkeit zu erfragen. Deshalb bitte ich mir den Stand des Planfeststellungsverfahren für die Hunsrück(quer)bahn Strecke 3021 Einwendungen Bearbeitungsstand mitzuteilen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172090 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage. Das ursprüngliche Anhörungsverfahren für die Reaktivi…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Planfeststellungsverfahren Hunsrückquerbahn [#172090]
Datum
17. Dezember 2019 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage. Das ursprüngliche Anhörungsverfahren für die Reaktivierung der Hunsrückbahn (PFA1) fand im Jahre 2015 mit Beteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Aufgrund der Ergebnisse des Erörterungstermins, der am 8. November 2016 durchgeführt wurde, hatte sich die Notwendigkeit von Planergänzungen ergeben. Die Fertigstellung dieser Planunterlagen konnte bisher noch nicht vom Vorhabenträger abgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
zwischennachricht
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
zwischennachricht