Planfeststellungsverfahren Radweg Reelsen <-> Bad Driburg

- Unterlagen, Kommunikation mit der Stadt Bad Driburg und Informationen dazu, wieso für das Planungsverfahren dieses geplanten Radweges kein Planfeststellungsverfahren möglich ist bzw. nicht angewandt wurde.

Hintergrund:
Laut dem Baudezernent der Stadt Bad Driburg wurde von Straßen.NRW ein Planfeststellungsverfahren nicht für möglich gehalten bzw. abgelehnt. Es müssten also Informationen bei Straßen.NRW zur Thematik vorliegen.

Das Bauvorhaben wird nun seit bald 1,5 Jahren von im Grunde von einem einzigen Grundstücksbesitzer für die Länge von ca. 200 Metern blockiert. Ein Planfeststellungsverfahren scheint also bald die einzige Möglichkeit zu sein diesen Radweg noch zu realisieren.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    23. Dezember 2019
  • Frist
    25. Januar 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planfeststellungsverfahren Radweg Reelsen <-> Bad Driburg [#172661]
Datum
23. Dezember 2019 11:07
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen, Kommunikation mit der Stadt Bad Driburg und Informationen dazu, wieso für das Planungsverfahren dieses geplanten Radweges kein Planfeststellungsverfahren möglich ist bzw. nicht angewandt wurde. Hintergrund: Laut dem Baudezernent der Stadt Bad Driburg wurde von Straßen.NRW ein Planfeststellungsverfahren nicht für möglich gehalten bzw. abgelehnt. Es müssten also Informationen bei Straßen.NRW zur Thematik vorliegen. Das Bauvorhaben wird nun seit bald 1,5 Jahren von im Grunde von einem einzigen Grundstücksbesitzer für die Länge von ca. 200 Metern blockiert. Ein Planfeststellungsverfahren scheint also bald die einzige Möglichkeit zu sein diesen Radweg noch zu realisieren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172661 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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