Plangenehmigungen Rather See
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Plangenehmigung, Az.: 51.2.7-K 3/2 vom 05.02.1987
und die Änderungsgenehmigungen:
Az.: 51.2.7-K 3/2 vom 23.08.1994,
Az.: 572/66-220-8.04 vom 08.12.2009,
Az.: 572/66-220-8.04 vom 25.06.2014,
Az.: 572/66-6.002_8-0587-220_2014-06 vom 12.12.2014,
Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-15/06 vom 07.01.2016,
Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-16/09 vom 29.06.2016 und
Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-17/01 vom 16.01.2017
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Dokumente in digitaler Form zusenden könnten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Da der Link der Stadt Köln zu den angeforderten Dokumenten nicht mehr funktioniert, ist hier unser Link: https://nextcloud.ratherseefrei.koeln/s…
Anfrage erfolgreich
-
Datum3. Februar 2020
-
5. März 2020
-
Kosten dieser Information:185,00 Euro
-
Ein:e Follower:in
-
Anfrage teilen
- Von
- Marc Michalsky
- Betreff
- Plangenehmigungen Rather See [#179088]
- Datum
- 3. Februar 2020 16:33
- An
- Untere Naturschutzbehörde Köln
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Untere Naturschutzbehörde Köln
- Betreff
- AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
- Datum
- 13. Februar 2020 15:54
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Marc Michalsky
- Betreff
- AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
- Datum
- 13. Februar 2020 16:28
- An
- Untere Naturschutzbehörde Köln
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Untere Naturschutzbehörde Köln
- Betreff
- AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
- Datum
- 14. Februar 2020 10:09
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Marc Michalsky
- Betreff
- AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
- Datum
- 14. Februar 2020 10:56
- An
- Untere Naturschutzbehörde Köln
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Untere Naturschutzbehörde Köln
- Betreff
- AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
- Datum
- 17. Februar 2020 13:37
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Marc Michalsky
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Plangenehmigungen Rather See“ [#179088] [#179088]
- Datum
- 17. Februar 2020 15:20
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Plangenehmigungen Rather See“ [#179088] [#179088]
- Datum
- 18. Februar 2020 14:31
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang vom 3.2.2020
- Datum
- 28. Februar 2020 10:29
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Untere Naturschutzbehörde Köln
- Betreff
- AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
- Datum
- 10. März 2020 15:41
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Marc Michalsky
- Betreff
- AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
- Datum
- 7. Mai 2020 20:04
- An
- Untere Naturschutzbehörde Köln
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Untere Naturschutzbehörde Köln
- Betreff
- AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
- Datum
- 27. Mai 2020 15:17
- Status
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- Von
- Untere Naturschutzbehörde Köln
- Betreff
- UIG Anfrage Rather See
- Datum
- 27. Mai 2020 15:30
- Status
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