Plangenehmigungen Rather See

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Plangenehmigung, Az.: 51.2.7-K 3/2 vom 05.02.1987
und die Änderungsgenehmigungen:
Az.: 51.2.7-K 3/2 vom 23.08.1994,
Az.: 572/66-220-8.04 vom 08.12.2009,
Az.: 572/66-220-8.04 vom 25.06.2014,
Az.: 572/66-6.002_8-0587-220_2014-06 vom 12.12.2014,
Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-15/06 vom 07.01.2016,
Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-16/09 vom 29.06.2016 und
Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-17/01 vom 16.01.2017

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Dokumente in digitaler Form zusenden könnten.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Da der Link der Stadt Köln zu den angeforderten Dokumenten nicht mehr funktioniert, ist hier unser Link: https://nextcloud.ratherseefrei.koeln/s…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
  • Kosten dieser Information:
    185,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
Plangenehmigungen Rather See [#179088]
Datum
3. Februar 2020 16:33
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Plangenehmigung, Az.: 51.2.7-K 3/2 vom 05.02.1987 und die Änderungsgenehmigungen: Az.: 51.2.7-K 3/2 vom 23.08.1994, Az.: 572/66-220-8.04 vom 08.12.2009, Az.: 572/66-220-8.04 vom 25.06.2014, Az.: 572/66-6.002_8-0587-220_2014-06 vom 12.12.2014, Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-15/06 vom 07.01.2016, Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-16/09 vom 29.06.2016 und Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-17/01 vom 16.01.2017 Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Dokumente in digitaler Form zusenden könnten. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 179088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179088 Postanschrift Marc Michalsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, in Ihrem Antrag nach Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) vom 03.02.2020 baten Sie…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
Datum
13. Februar 2020 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michalsky, in Ihrem Antrag nach Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) vom 03.02.2020 baten Sie um die Plangenehmigung, Az.: 51.2.7-K 3/2 vom 05.02.1987 und die Änderungsgenehmigungen: Az.: 51.2.7-K 3/2 vom 23.08.1994, Az.: 572/66-220-8.04 vom 08.12.2009, Az.: 572/66-220-8.04 vom 25.06.2014, Az.: 572/66-6.002_8-0587-220_2014-06 vom 12.12.2014, Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-15/06 vom 07.01.2016, Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-16/09 vom 29.06.2016 und Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-17/01 vom 16.01.2017. Die Bearbeitung der Unterlagen ist aufgrund der großen Menge an Anlagen und der Entfernung von personenbezogenen Daten sehr umfangreich. Dies betrifft vor allem die Plangenehmigung vom 05.12.1987 und die Änderungsgenehmigungen vom 23.08.1994 und 08.12.2009. Nach § 5 UIG NRW in Verbindung mit dem Gebührengesetz NRW (GebG NRW), in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung NRW (AVerwGebO NRW) wird für die Auskunft eine Gebühr von 185,00 Euro erhoben. Die Änderungsgenehmigungen vom 25.06.2014, 12.12.2014, 07.01.2016, 29.06.2016 und 16.01.2017 sind weniger umfangreich und können gebührenfrei herausgegeben werden. Zur Information, der Bescheid vom 14.05.2019 aus Ihrer Anfrage vom 10.01.2020 enthält die maßgeblichen Regelungen zur Rekultivierung am Rather See. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag weiter aufrecht erhalten wollen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Köln, in Köln, erhoben werden. Hinweis: Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Verwaltungsgericht. Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr geehrte [geschwärzt], ich bitte Sie, nach §2 der VerwGebO IFG NRW auf die Erhebnung von Gebühren zu verzicht…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
Datum
13. Februar 2020 16:28
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], ich bitte Sie, nach §2 der VerwGebO IFG NRW auf die Erhebnung von Gebühren zu verzichten. [geschwärzt] Zusätzlich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass an den Dokumenten ein besonderes öffentliches Interesse besteht, das Sie der Berichterstattung über den geplanten Bau der Wasserskianlage entnehmen können. Außerdem möchte ich Sie bitten, zu berücksichtigen, dass das Stadtplanungsamt mir lange Zeit zu Unrecht die Artenschutzprüfungen zum Bauvorhaben vorenthalten hat. Erst eine Klage ermöglichte es mir, mein Recht auf Informationszugang wahrzunehmen. Der Erlass der Gebühren für den vorliegenden Antrag wäre ein freundliches Zeichen der Stadtverwaltung. Ich hoffe auf Ihr Entgegenkommen! Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 179088 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, da es sich um Umweltinformationen handelt, richtet sich die Anfrage nach dem Umwelt…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
Datum
14. Februar 2020 10:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michalsky, da es sich um Umweltinformationen handelt, richtet sich die Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) und nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW). Wie bereits erläutert, handelt es sich nicht um eine einfache Anfrage nach § 5 (2) UIG NRW sondern um eine umfangreiche Anfrage. Die Gebühren werden bei Anfragen mit umfangreichen Vorbereitungsaufwand über § 5 UIG NRW in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung NRW festgelegt. Eine öffentliches Interesse an den Genehmigungen kann ich nicht erkennen, da die Regelungen zur Rekultivierung in der Genehmigung vom 14.05.2019 enthalten sind, die Sie bereits erhalten haben. Der Bau der Wasserskianlage wird in diesen Genehmigungen ebenfalls nicht geregelt. Um Ihnen entgegenzukommen würde ich Ihnen die weniger umfangreichen Genehmigungen von 2014-2017 kostenfrei zukommen lassen. Da Herausgabe der Genehmigungen von 1987, 1994 und 2009 sehr zeitaufwändig ist, wird für diese weiterhin eine Gebühr über 185,00 Euro erhoben. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie weiter verfahren wollen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Köln, in Köln, erhoben werden. Hinweis: Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Verwaltungsgericht. Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr geehrte<< Anrede >> in diesem Fall möchte ich die Informationen bitte nach dem IFG NRW anfragen …
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
Datum
14. Februar 2020 10:56
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in diesem Fall möchte ich die Informationen bitte nach dem IFG NRW anfragen (siehe ursprünglicher Antragstext). Weder das UIG noch das IFG verlangen, dass ich meine Anfrage begründe. Ich interessiere mich jedoch speziell für die älteren Dokumente, weil wir als Initiative #ratherseefrei gerne nachvollziehen wollen, unter welchen Bedingungen die Stadt damals die Auskiesung gestattete und welche Absprachen es gab. Ich bitte Sie noch einmal, mit die angefragten Dokumente ohne die Erhebung von Gebühren zukommen zu lassen, wie es die VerwGebO IFG NRW ermöglicht. Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 179088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179088
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, in den von Ihnen geforderten Genehmigungen wurden Regelungen zu Umweltbelangen getro…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
Datum
17. Februar 2020 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michalsky, in den von Ihnen geforderten Genehmigungen wurden Regelungen zu Umweltbelangen getroffen. Daher ist für diese Informationen das Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) anzuwenden und es werden bei umfangreichen Anfragen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) gilt bei andere Informationen, die nicht über § 2 (3) UIG definiert werden und ist in diesem Fall nicht anzuwenden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihre Anfrage weiter aufrecht erhalten wollen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Köln, in Köln, erhoben werden. Hinweis: Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Verwaltungsgericht. Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Plangenehmigungen Rather See“ [#179088] [#179088]
Datum
17. Februar 2020 15:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/179088 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Untere Naturschutzbehörde Köln für meine Anfrage gegen meinen Willen das für mich in diesem Fall ungünstigere UIG anwendet. Damit möchte die Behörde bezwecken, dass §2 der VerwGebO IFG NRW nicht angewendet werden kann. Ich bin der Meinung, dass ich die Plangenehmigungen zum Rather See ebenfalls nach dem IFG NRW anfragen kann und die Anwendung des §2 der VerwGebO IFG NRW zulässig ist. Ich habe den Eindruck, die Untere Naturschutzbehörde Köln möchte mich mit der Erhebung von Gebühren abschrecken. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anhänge: - 179088.pdf Anfragenr: 179088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179088
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Plangenehmigungen Rather See“ [#179088] [#179088]
Datum
18. Februar 2020 14:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 3.2.2020 IFG/UIG NRW Ihr Antrag auf Informationszugang vom 3.2.2020 Aktenzei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 3.2.2020
Datum
28. Februar 2020 10:29
Status
Warte auf Antwort
IFG/UIG NRW Ihr Antrag auf Informationszugang vom 3.2.2020 Aktenzeichen: 209.3.3.2-2075/20 ________________________________ Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihre Email vom 17.2., in welcher Sie um Vermittlung bitten. Darin teilen Sie mir mit, dass Sie der Meinung sind, die Anfrage sei zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet worden, weil die Untere Naturschutzbehörde Köln für gegen Ihren Willen das für Sie in diesem Fall ungünstigere UIG angewendet habe. Ohne den Inhalt der von Ihnen beantragten Plangenehmigungen näher zu kennen, ist es schwierig, eine Einschätzung darüber abzugeben, ob diese Unterlagen Umweltinformationen enthalten oder nicht. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass Sie hinsichtlich der Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage kein Wahlrecht haben: Enthält die von Ihnen beantragte Genehmigungsunterlage Umweltinformationen, ist der Antrag nach dem UIG NRW zu beurteilen. § 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW sieht vor, dass besondere Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen (und um eine solche handelt es sich beim UIG NRW) dem IFG NRW vorgehen. Davon abgesehen ist der Begriff der Umweltinformation nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich weit auszulegen und die Anwendung des UIG durch die Stadt Köln erscheint nicht ganz abwegig: "Nach Art. 2 Nr. 1 Buchst. c UIRL stellt eine Information eine Umweltinformation dar, wenn sie sich auf eine Maßnahme oder Tätigkeit bezieht, die sich mindestens wahrscheinlich auf Umweltbestandteile auswirkt. Die Begriffe "Maßnahme oder Tätigkeit" und "Daten" sind - wie der Senat zu § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG, der zur Umsetzung von Art. 2 Nr. 1 Buchst. c UIRL dient, entschieden hat - weit zu verstehen. Da § 2 Abs. 3 UIG<https://www.juris.testa-de.net/r3/document/BJNR370410004BJNE000202116/format/xsl/part/S?oi=sAU8wFTaST&sourceP=%7B%22source%22%3A%22Link%22%7D> alle Daten "über" Maßnahmen oder Tätigkeiten mit Umweltbezug erfasst, muss sich allein die Maßnahme oder Tätigkeit auf Umweltbestandteile oder -faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken können. Dabei genügt ein gewisser Umweltbezug der Maßnahme oder Tätigkeit. Die Umweltinformation muss zwar nicht notwendig einen unmittelbaren Umweltbezug aufweisen; ein Umweltbezug muss ihr aber zumindest durch die Maßnahme oder Tätigkeit, auf die sie sich bezieht, vermittelt werden." (BVerwG v. 8.5.2019, 7 C 28/17). Insofern würde ich daher von einer Vermittlung absehen, jedoch möchte ich Sie auf § 5 Abs. 2 Satz 1 UIG NRW hinweisen, der für die Einsichtnahme vor Ort eine Gebührenerhebung ausschließt: "Gebühren werden nicht erhoben für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen zur Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen nach § 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 des Umweltinformationsgesetzes sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 10 des Umweltinformationsgesetzes." Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Bei Rückfragen bin ich gerne für Sie erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, in Ihrer Anfrage vom 03.02.2020 baten Sie um die Plangenehmigung, Az.: 51.2.7-K 3/…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
Datum
10. März 2020 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michalsky, in Ihrer Anfrage vom 03.02.2020 baten Sie um die Plangenehmigung, Az.: 51.2.7-K 3/2 vom 05.02.1987 und die Änderungsgenehmigungen: Az.: 51.2.7-K 3/2 vom 23.08.1994, Az.: 572/66-220-8.04 vom 08.12.2009, Az.: 572/66-220-8.04 vom 25.06.2014, Az.: 572/66-6.002_8-0587-220_2014-06 vom 12.12.2014, Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-15/06 vom 07.01.2016, Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-16/09 vom 29.06.2016 und Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-17/01 vom 16.01.2017 Die Auskunft erfolgt gemäß dem Umweltinformationsgesetz NRW. Wie in meinen E-Mails vom 13.02.2020, 14.02.2020 und 17.02.2020 mitgeteilt, können die Genehmigungen vom 25.06.2014, 12.12.2014, 07.01.2016, 29.06.2016 und 16.01.2017 kostenfrei herausgegeben werden. Diese Genehmigungen finden Sie im Anhang dieser Mail. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Köln, in Köln, erhoben werden. Hinweis: Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Verwaltungsgericht. Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Hallo << Anrede >> bitte schicken Sie mir die von mir angeforderten Dokumente zu. Ich zahle die Gebüh…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
Datum
7. Mai 2020 20:04
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> bitte schicken Sie mir die von mir angeforderten Dokumente zu. Ich zahle die Gebühren von 185 Euro. Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 179088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179088
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, in Ihrer E-Mail vom 07.05.2020 baten Sie um die Plangenehmigung, Az.: 51.2.7-K 3/2…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Plangenehmigungen Rather See [#179088]
Datum
27. Mai 2020 15:17
Status
Sehr geehrter Herr Michalsky, in Ihrer E-Mail vom 07.05.2020 baten Sie um die Plangenehmigung, Az.: 51.2.7-K 3/2 vom 05.02.1987 und die Änderungsgenehmigungen: Az.: 51.2.7-K 3/2 vom 23.08.1994, Az.: 572/66-220-8.04 vom 08.12.2009. Die Auskunft erfolgt gemäß dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW). Aufgrund der Größe der Dateien sende ich Ihnen in einer zweiten E-Mail einen Link zum Download über das Programm cDat. Die Unterlagen stehen Ihnen für 14 Tage zum Download bereit. Bitte geben Sie mir Bescheid, wenn der Download nicht funktionieren sollte. Wie bereits in meiner Mail vom 13.02.2020 mitgeteilt, wird aufgrund der umfangreichen Unterlagen eine Gebühr gemäß § 5 UIG NRW i. V. mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben. In Ihrer E-Mail vom 07.05.2020 forderten Sie die entsprechenden Unterlagen und stimmten der Gebühr zu. Den Gebührenbescheid gebe ich am Freitag in die Post. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Köln, in Köln, erhoben werden. Hinweis: Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Verwaltungsgericht. Mit freundlichen Grüßen

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Untere Naturschutzbehörde Köln
UIG Anfrage Rather See Sehr geehrte Empfängerin, sehr geehrter Empfänger, [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
UIG Anfrage Rather See
Datum
27. Mai 2020 15:30
Status
Sehr geehrte Empfängerin, sehr geehrter Empfänger, [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en) bereitgestellt: 453659544.zip (Dateigröße: 441,2 MB) Bitte benutzen Sie den folgenden Link zum Herunterladen der Datei(en): [geschwärzt] Der Download ist bis zum Mittwoch, 10. Juni 2020 möglich. [geschwärzt] hat diese Nachricht für Sie hinterlassen: Sehr geehrter Herr Michalsky, wie bereits in meiner vorherigen E-Mail angek&#252;ndigt, sende ich Ihnen hiermit den Link zum Download der Genehmigungen zum Rather See. Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en Im Auftrag [geschwärzt] Stadt K&#246;ln – Die Oberb&#252;rgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft Willy-Brandt-Platz 2 50679 K&#246;ln Tel.: [geschwärzt] Fax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.stadt-koeln.de Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

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