RatherSee07.01.2016
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Plangenehmigungen Rather See“
Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft , Zimmer Telefon , Telefax E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Internet www.stadt-koeln.de 572 Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Sprechzeiten Fa. Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Mi. u. Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 572/66-6.002_8-0587-220-15/06 07.01.2016 Nassabgrabung der Firma in Köln-Rath Ihr Antrag vom 14.12.2015 auf Verlängerung der Plangenehmigung vom 12.12.2014 Sehr , aufgrund Ihres Antrags vom 14.12.2015 sende ich Ihnen folgenden Änderungsbescheid. Änderungsbescheid 1. Art und Inhalt des Bescheids Entsprechend Ihres Antrags vom 14.12.2015 (Anlage 1) wird die Frist zur Herrichtung des Geländes bis zum 30.06.2016 verlängert. 2. Gebühren Für diesen Bescheid fallen entsprechend der Gebührenordnung des Landes Nordrhein- Westfalens Gebühren an. Der Gebührenbescheid ist diesem Schreiben beigelegt. 3. Begründung 3.1. Sachverhalt Mit wasserrechtlicher Plangenehmigung vom 05.02.1987 und den Änderungsgenehmigun- gen vom 23.08.1994, 08.12.2009, 25.06.2014 und 12.12.2014 wurde der Firma die Herstellung eines Gewässers im Zuge der Gewinnung von Kiesen und Sanden in Köln-Rath /2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0
Seite 2 Gemarkung Rath Flur 76 Flurstücke genehmigt. Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der einzubauenden Bodenmaterialien konnten die Herrichtungsarbeiten bis zum 31.12.2015 nicht abgeschlossen werden. Es sprechen kei- ne Gründe gegen eine Fristverlängerung. Daher kann dieser Änderungsbescheid erteilt wer- den. 3.2. Rechtliche Gründe Die Verlängerung des Bescheids erfolgt gemäß § 68 Abs. 2 WHG i.V. mit § 76 Abs. 2 und 3 VwVfG. 3.3. Rechtsgrundlagen VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen vom 12.11.1999 in der derzeit gültigen Fassung. WHG – Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) vom 31.07.2009 in der derzeit gültigen Fassung. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwal- tungsgericht Köln, in Köln, eingelegt werden. 5. Hinweise 5.1. zu 1.: Art und Inhalt des Bescheids Die übrigen Nebenbestimmungen und Hinweise meiner Genehmigung vom 12.12.2014 Az.: 572/66-6.002_8-0587-220_2014-06 werden nicht geändert und behalten weiterhin ihre Gül- tigkeit. Die Genehmigung ersetzt nicht die aus anderen Rechtsgründen erforderlichen Genehmigun- gen, Erlaubnisse, Zulassungen, Zustimmungen, Gestattungen oder Anzeigen. Auf die erforderliche Abrissgenehmigung der baulichen Anlagen gem. § 65 Abs. 3 Bauord- nung NRW wird hingewiesen. Insbesondere besteht der Verdacht auf Bodenkontaminationen im Werkstattgebäude im Bereich der Lagerfläche der Tankanlage und der Wartungsgrube. 5.2. zu 4.: Rechtsbehelfsbelehrung Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Verwaltungsgericht. 1 Die Flurstücksbezeichnungen wurden entsprechend der aktuellen Flurkarte angepasst. /3
Seite 3 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Anlagen: Anlage 1: Antrag vom 14.12.2015
Einschreiben / Einwurf Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadt Köln | Bearbeiter: EEE Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln | Durchw ahl Fax Hürth, den 14.12.2015 Antragstellerin: EEE Az.: 572/66-6.002_8-0587-220_2014-06; Änderungsbescheid vom 12.12.2014 hier: Formloser Antrag auf Fristverlängerung zur Herrichtung des Geländes gemäß Änderungsbescheid vom 25.06.2014, Ill. Nebenbestimmungen, Ziffer 1 Befristungen Am 12.12.2014 erhielt die Antragstellerin den Änderungsbescheid mit wasserrechtlicher Plangenehmigung vom 05.02.1987 und Änderungsbescheiden vom 23.08.1994, 08.12.2009 und 12.12.2014zur Herstellung eines Gewässers im Zuge der Gewinnung von Kiesen und Sanden in Köln Rath Gemarkung Rath Flur 76 Hiermit beantragt die Antragstellerin die Fristverlängerung der unter Ill. Nebenbestimmungen Ziffer 1 genannten Befristung zum Änderungsbescheid bis zum 30.06.2016. Begründung Die Arbeiten zur Herrichtung des Badestrandes sind weit fortgeschritten. Die Feinarbeiten zur Herstellung genehmigungskonformer Höhen im Unterwasser- und Strandbereich sind weit fortgeschritten und gehen dem Ende zu. Grund hierfür ist u.a. die fehlende abschließende Planung im Strandbereich (u.a. Eingangsbereich, Rundweg). Zudem war und ist die Verfügbarkeit der einzubauenden, streng definierten Bodenmaterialien zum einen aufgrund der erschwerten Logistik — hier insbesondere die angespannte Verkehrssituation für den Schwerlastverkehr innerstädtisch und im Kölner Umland — sehr stark eingeschränkt. Zum anderen ist die generelle Verfügbarkeit von genehmigungskonformen Bodenqualitäten sehr stark limitiert, da die Nachfrage höher ist als das Angebot. Mit der eingeschränkten Verfügbarkeit der benötigten Bodenmaterialien geht eine erschwerte Logistik und Herrichtungsplanung bei erhöhtem Lagerplatzbedarf einher.
| | | || ı) | | | | I B | | | | | | Wir gehen davon aus, dass der beantragte Zeitraum nicht ausgeschöpft wird, möchten aber der Möglichkeit eines weiteren Verlängerungsbegehrens aus dem Wege gehen. In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen