Plangenehmigungsverfahren für die Baumaßnahme »B1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel“ ehemals Brücke des 20. Jahrestages
Laut Gesetz ist die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahren durch das LBV (§ 74 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)) nur zulässige wenn die unter [1] aufgelistet Anforderungen erfüllt sind:
- wenn für das Vorhaben keine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) notwendig ist (außer in den Sonderfällen des § 17b Absatz 1 Nr. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)),
- wenn mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, das Benehmen hergestellt worden ist,
-wenn Rechte anderer nicht (oder nicht wesentlich) beeinträchtigt werden oder die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt haben.
Wir bitte die Nachwiese aufzulisten und beschränken daher vorerst unseren Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Wir gehen davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist.
Es wird um eine zeitgemäße Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.
[1] https://lbv.brandenburg.de/683.htm
Anfrage erfolgreich
-
Datum22. September 2022
-
25. Oktober 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!