Plangenehmigungsverfahren für die Baumaßnahme »B1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel“ ehemals Brücke des 20. Jahrestages

Laut Gesetz ist die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahren durch das LBV (§ 74 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)) nur zulässige wenn die unter [1] aufgelistet Anforderungen erfüllt sind:
- wenn für das Vorhaben keine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) notwendig ist (außer in den Sonderfällen des § 17b Absatz 1 Nr. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)),
- wenn mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, das Benehmen hergestellt worden ist,
-wenn Rechte anderer nicht (oder nicht wesentlich) beeinträchtigt werden oder die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt haben.

Wir bitte die Nachwiese aufzulisten und beschränken daher vorerst unseren Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Wir gehen davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist.

Es wird um eine zeitgemäße Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.

[1] https://lbv.brandenburg.de/683.htm

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. September 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landesamt für Bauen und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Plangenehmigungsverfahren für die Baumaßnahme »B1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel“ ehemals Brücke des 20. Jahrestages [#259527]
Datum
22. September 2022 21:57
An
Landesamt für Bauen und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Gesetz ist die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahren durch das LBV (§ 74 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)) nur zulässige wenn die unter [1] aufgelistet Anforderungen erfüllt sind: - wenn für das Vorhaben keine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) notwendig ist (außer in den Sonderfällen des § 17b Absatz 1 Nr. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)), - wenn mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, das Benehmen hergestellt worden ist, -wenn Rechte anderer nicht (oder nicht wesentlich) beeinträchtigt werden oder die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt haben. Wir bitte die Nachwiese aufzulisten und beschränken daher vorerst unseren Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Wir gehen davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist. Es wird um eine zeitgemäße Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. [1] https://lbv.brandenburg.de/683.htm
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 259527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259527/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Bauen und Verkehr
B 1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 über Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel Ihr Antrag nach dem Akteneinsic…
Von
Landesamt für Bauen und Verkehr
Betreff
B 1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 über Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel
Datum
27. September 2022 13:58
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen zunächst den Eingang Ihrer E-Mail vom 22.09.2022 mit dem Betreff Plangenehmigungsverfahren für die Baumaßnahme »B1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel" ehemals Brücke des 20. Jahrestages [#259527]. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Bauen und Verkehr
Bescheid zum Antrag auf Akteneinsicht im Verfahren B 1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenbur…
Von
Landesamt für Bauen und Verkehr
Betreff
Bescheid zum Antrag auf Akteneinsicht im Verfahren B 1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel
Datum
20. Oktober 2022 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag auf Auskunftserteilung vom 22.09.2022 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen