Planstellen LfDI

Antrag nach dem LTranspG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anzahl der Planstellen des/der Landesbeauftragten und deren Verteilung auf die Aufgaben (a)Allgemeine Verwaltung, (b)Öffentlichkeitsarbeit, (c)Datenschutz und (d)Informationszugangsfreiheit. Zudem bitte ich mitzuteilen, ob eine Stellenmehrung aufgrund der DSGVO in den Jahren 2017 und 2018 erfolgt ist und ggf. im welchen Umfang.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG).

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. August 2018
  • Frist
    28. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Planstel…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planstellen LfDI [#33093]
Datum
25. August 2018 10:37
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Planstellen des/der Landesbeauftragten und deren Verteilung auf die Aufgaben (a)Allgemeine Verwaltung, (b)Öffentlichkeitsarbeit, (c)Datenschutz und (d)Informationszugangsfreiheit. Zudem bitte ich mitzuteilen, ob eine Stellenmehrung aufgrund der DSGVO in den Jahren 2017 und 2018 erfolgt ist und ggf. im welchen Umfang. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planstellen LfDI“ vom 25.08.2018 (#33093) wurd…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planstellen LfDI [#33093]
Datum
30. September 2018 12:01
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planstellen LfDI“ vom 25.08.2018 (#33093) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>