Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Planung des brachliegenden Russengeländes beginnend Usedomer Strasse

Anfrage an: Gemeinde Rangsdorf

Können Sie mir Informationen über zukünftige Planung bzg. des Geländes der ehemaligen Russenkaserne geben, welches an die Usedomer Strasse grenzt? Dort werden Einfamilienhäuser gebaut, wir sind ebenfalls interessiert dort zu bauen und sind besorgt, was auf dem Nebengrundstück passieren könnte.
Vielen Dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. März 2014
  • Frist
    3. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Gemeinde Rangsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planung des brachliegenden Russengeländes beginnend Usedomer Strasse [#6098]
Datum
31. März 2014 07:48
An
Gemeinde Rangsdorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Können Sie mir Informationen über zukünftige Planung bzg. des Geländes der ehemaligen Russenkaserne geben, welches an die Usedomer Strasse grenzt? Dort werden Einfamilienhäuser gebaut, wir sind ebenfalls interessiert dort zu bauen und sind besorgt, was auf dem Nebengrundstück passieren könnte. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Rangsdorf
Ihre Anfrage vom 31.03.2014 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage erkundigen Sie sich nach der Planung b…
Von
Gemeinde Rangsdorf
Betreff
Ihre Anfrage vom 31.03.2014
Datum
31. März 2014 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage erkundigen Sie sich nach der Planung bezüglich der an die Usedomer Straße angrenzenden Fläche. Da dort keine "Russenkaserne" steht gehen wir davon aus, dass Sie allgemein die künftige Entwicklung der angrenzenden Konversionsfläche meinen. Diese befindet sich im Eigentum des Landes Brandenburg. Die bisher unbebauten Flächen an der Usedomer Straße werden derzeit gemäß dem Bebauungsplan Rangsdorf Südwest 1 B bebaut. Den Bebauungsplan mit den entsprechenden Festsetzungen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter www.rangsdorf.de<http://www.rangsdorf.de> / Geoportal / Karten / Bauleitplanung. Für die südlich an dieses Gelände angrenzenden Flächen des Konversionsgebietes Rangsdorf Südwest gibt es derzeit noch keine verbindliche Bauleitplanung. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf als unverbindliche Bauleitplanung, den sie ebenfalls auf der o.g. Internetseite im Geoportal oder unter www.rangsdorf.de<http://www.rangsdorf.de> / Verwaltung / Satzungsrecht finden, weist angrenzend an die Usedomer Straße noch Wohnen aus, an der Bahn Gewerbeflächen und weiter im Süden Grünfläche, da sich dort das denkmalgeschützte Flugfeld befindet. Die Usedomer Straße soll später an den geplanten Ost-West-Verbinder anschließen, für den im Flächennutzungsplan ein Suchraum für den Trassenverlauf angegeben ist, da die Lage erst im Rahmen eines konkreten Projektes mit dem Denkmalschutz abzustimmen ist. Zur Umsetzung der ausgewiesenen Nutzungen im Flächennutzungsplan sind Bebauungspläne erforderlich. In Aufstellung befindet sich in diesem Bereich derzeit nur der Bebauungsplan "Nord-Süd-Verbinder", der eine Straßenverbindung parallel zur Bahn zwischen den Bahnübergängen Rangsdorf und Pramsdorf sichern soll sowie die Nutzung der Gewerbeflächen an der Bahn. Die genannten Pläne können Sie natürlich auch gern zur den Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung einsehen. Wir hoffen, Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben, anderenfalls stehen wir Ihnen gern für Nachfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Rangsdorf
Ist doch schon längst erledigt!!!!
Von
Gemeinde Rangsdorf
Betreff
AW: Planung des brachliegenden Russengeländes beginnend Usedomer Strasse [#6098]
Datum
31. März 2014 14:03
Status
Ist doch schon längst erledigt!!!!
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.