Planung eines Akkumulatorenwerks

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zur Errichtung eines Batteriewerks mit einer jährlichen Kapazität von 24GWh mittels Lithium-Nickel-Cobalt-Mangan-Technologie am Erfurter Kreuz wird die 1. Teilgenehmigung beantragt. Hierbei handelt es sich aufgrund der Technologie und der Größe des Werks um eine Pilotanlage für Deutschland.
Zur Herstellung der Batterien werden u.a. ca. 390t/Jahr des Lösungsmittel NMP und 42.000t/Jahr Lithium-Nickel-Cobalt-Mangan (LNCM) Pulver benötigt. Für LNCM gibt es kein EU-gültiges Sicherheitsdatenblatt. NMP wird nach EU-REACH-Verordnung als besonders besorgniserregender Stoff eingestuft.
Aufgrund der gelagerten Stoffe und Mengen ist die Batteriefertigung als Betriebsbereich der oberen Klasse gemäß Störfallverordnung 12. BImSchV einzustufen. Im 1. Teilgenehmigungsantrag wird die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des gesamten Vorhabens beantragt. Weitere Ausbaustufen sind innerhalb der nächsten 5 Jahre vorgesehen.

Bitte erteilen Sie mir Auskunft, wo und welche fachliche und unabhängige Expertise sich das Landesverwaltungsamt Thüringen als Genehmigungsbehörde einholt, um
a) den Sicherheitsbericht zu beurteilen.
b) speziell das Risiko für einen internen Kurzschluss in einer Batterie zu beurteilen, der ein thermisches Durchgehen ("thermal runaway") zur Folge haben könnte und möglicherweise Auslöser einer Kettenreakion wird.
c) die Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere durch NMP und LNCM einzuschätzen, die vom regulären Betrieb des Werkes ausgehen und um die entsprechende Sicherheit gewährleisten zu können.
d) die Risiken für Mensch und Umwelt für den Fall eines Störfalls einzuschätzen und um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
e) die Wirksamkeit des Abluftreinigungskonzepts zu beurteilen und sicherzustellen.
f) die Wirksamkeit des Abwasserbehandlungskonzepts zu beurteilen und sicherzustellen.
g) die Risiken einer möglichen Fehlfunktion oder eines Ausfalls bei der Abwasserbehandlung zu beurteilen.
h) die Beeinträchtigung von ökologisch wertvollen Gebieten zu beurteilen und die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung festzustellen.
i) das Abfall-Entsorgungskonzept zu beurteilen und zu prüfen.
j) die Risiken für Mensch und Umwelt speziell durch das Batterie-Recycling zu beurteilen.
k) die Risiken für Mensch und Umwelt beim Transport der Chemikalien und Abfälle auf dem Weg zum und vom Werk zu beurteilen und um diese zu minimieren.
l) die Notwendigkeit einer speziell für einen Störfall ausgebildeten Werksfeuerwehr zu beurteilen.
m) zu beurteilen, ob für die auf den umliegenden Äckern produzierten Nahrungsmittel gesundheitliche Bedenken zu erwarten sind.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zuzusenden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
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An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planung eines Akkumulatorenwerks [#167622]
Datum
30. September 2019 20:56
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr [geschwärzt], Zur Errichtung eines Batteriewerks mit einer jährlichen Kapazität von 24GWh mittels Lithium-Nickel-Cobalt-Mangan-Technologie am Erfurter Kreuz wird die 1. Teilgenehmigung beantragt. Hierbei handelt es sich aufgrund der Technologie und der Größe des Werks um eine Pilotanlage für Deutschland. Zur Herstellung der Batterien werden u.a. ca. 390t/Jahr des Lösungsmittel NMP und 42.000t/Jahr Lithium-Nickel-Cobalt-Mangan (LNCM) Pulver benötigt. Für LNCM gibt es kein EU-gültiges Sicherheitsdatenblatt. NMP wird nach EU-REACH-Verordnung als besonders besorgniserregender Stoff eingestuft. Aufgrund der gelagerten Stoffe und Mengen ist die Batteriefertigung als Betriebsbereich der oberen Klasse gemäß Störfallverordnung 12. BImSchV einzustufen. Im 1. Teilgenehmigungsantrag wird die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des gesamten Vorhabens beantragt. Weitere Ausbaustufen sind innerhalb der nächsten 5 Jahre vorgesehen. Bitte erteilen Sie mir Auskunft, wo und welche fachliche und unabhängige Expertise sich das Landesverwaltungsamt Thüringen als Genehmigungsbehörde einholt, um a) den Sicherheitsbericht zu beurteilen. b) speziell das Risiko für einen internen Kurzschluss in einer Batterie zu beurteilen, der ein thermisches Durchgehen ("thermal runaway") zur Folge haben könnte und möglicherweise Auslöser einer Kettenreakion wird. c) die Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere durch NMP und LNCM einzuschätzen, die vom regulären Betrieb des Werkes ausgehen und um die entsprechende Sicherheit gewährleisten zu können. d) die Risiken für Mensch und Umwelt für den Fall eines Störfalls einzuschätzen und um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. e) die Wirksamkeit des Abluftreinigungskonzepts zu beurteilen und sicherzustellen. f) die Wirksamkeit des Abwasserbehandlungskonzepts zu beurteilen und sicherzustellen. g) die Risiken einer möglichen Fehlfunktion oder eines Ausfalls bei der Abwasserbehandlung zu beurteilen. h) die Beeinträchtigung von ökologisch wertvollen Gebieten zu beurteilen und die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung festzustellen. i) das Abfall-Entsorgungskonzept zu beurteilen und zu prüfen. j) die Risiken für Mensch und Umwelt speziell durch das Batterie-Recycling zu beurteilen. k) die Risiken für Mensch und Umwelt beim Transport der Chemikalien und Abfälle auf dem Weg zum und vom Werk zu beurteilen und um diese zu minimieren. l) die Notwendigkeit einer speziell für einen Störfall ausgebildeten Werksfeuerwehr zu beurteilen. m) zu beurteilen, ob für die auf den umliegenden Äckern produzierten Nahrungsmittel gesundheitliche Bedenken zu erwarten sind. Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zuzusenden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] 1, [geschwärzt]

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Planung eines Akkumulatorenwerks“ vom 30.09.2019…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planung eines Akkumulatorenwerks [#167622]
Datum
2. November 2019 15:54
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Planung eines Akkumulatorenwerks“ vom 30.09.2019 (#167622) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/167622