Planung und Umsetzungskonzept Schulgesetzänderung 2021

Sämtliche Dokumente zur Planung sowie sämtliche Dokumente zur Umsetzung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Berliner Schulgesetzes im Jahr 2021, die in ihrem Haus entstanden sind oder an denen Vertreter*innen ihres Hauses mitgearbeitet haben. Also beispielsweise Dokumente, die in diesem Zusammenhang mit "Umsetzungkonzept" oder ähnlich betitelt sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Februar 2022
  • Frist
    19. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planung und Umsetzungskonzept Schulgesetzänderung 2021 [#241168]
Datum
17. Februar 2022 12:17
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente zur Planung sowie sämtliche Dokumente zur Umsetzung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Berliner Schulgesetzes im Jahr 2021, die in ihrem Haus entstanden sind oder an denen Vertreter*innen ihres Hauses mitgearbeitet haben. Also beispielsweise Dokumente, die in diesem Zusammenhang mit "Umsetzungkonzept" oder ähnlich betitelt sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241168/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und befindet sich in der Bearbeitung. Mit freundlichen …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
WG: Planung und Umsetzungskonzept Schulgesetzänderung 2021 [#241168]
Datum
18. Februar 2022 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und befindet sich in der Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den anliegenden Bescheid nebst Anlage. Der Bescheid wird Ihnen eb…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
WG: Planung und Umsetzungskonzept Schulgesetzänderung 2021 [#241168]
Datum
10. März 2022 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den anliegenden Bescheid nebst Anlage. Der Bescheid wird Ihnen ebenfalls auf dem Postweg zugehen. Kosten für die Aktenauskunft sind hierdurch nicht entstanden. Mit freundlichen Grüßen