Planungen zur Änderung der Sek-I-VO und der VO-GO für das Schuljahr 2019/20

Informationen zum aktuellen Planungsstand für eventuelle Änderungen der Sek-I-VO und der VO-GO für das Schuljahr 2019/20 im Hinblick auf die aktuelle Corona-/Covid-19-Situation.
Insbesondere bitte ich um Informationen, inwiefern geplant ist, die Versetzung an den Gymnasien und die Entscheidungen zum Probejahr an den Gymnasien auszusetzen, wenn die Schulschließungen erst mit weiterer Verzögerung aufgehoben werden können, und welche Planungen in Bezug auf eine möglicherweise notwendige Reduzierung der verpflichtend zu schreibenden Klassenarbeiten aktuell angestellt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungen zur Änderung der Sek-I-VO und der VO-GO für das Schuljahr 2019/20 [#183327]
Datum
24. März 2020 19:13
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum aktuellen Planungsstand für eventuelle Änderungen der Sek-I-VO und der VO-GO für das Schuljahr 2019/20 im Hinblick auf die aktuelle Corona-/Covid-19-Situation. Insbesondere bitte ich um Informationen, inwiefern geplant ist, die Versetzung an den Gymnasien und die Entscheidungen zum Probejahr an den Gymnasien auszusetzen, wenn die Schulschließungen erst mit weiterer Verzögerung aufgehoben werden können, und welche Planungen in Bezug auf eine möglicherweise notwendige Reduzierung der verpflichtend zu schreibenden Klassenarbeiten aktuell angestellt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 183327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183327 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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