Planungen zur Reduktion des Straßenlärms im Bereich Stresemannstraße/Bahrenfelder Chaussee

- Alle Pläne und Planungen seit 2010 umgesetzter und geplanter (mit jeweiligem aktuellen Stand der Planung) zur Reduktion des Verkehrslärms im Bereich Stresemannstraße/Bahrenfelder Chaussee
- Pläne für die Verwendung von Flüsterasphalt in diesen Bereichen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2018
  • Frist
    2. Februar 2019
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René Pascal Laub
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
René Pascal Laub
Betreff
Planungen zur Reduktion des Straßenlärms im Bereich Stresemannstraße/Bahrenfelder Chaussee [#35336]
Datum
29. Dezember 2018 15:23
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Alle Pläne und Planungen seit 2010 umgesetzter und geplanter (mit jeweiligem aktuellen Stand der Planung) zur Reduktion des Verkehrslärms im Bereich Stresemannstraße/Bahrenfelder Chaussee - Pläne für die Verwendung von Flüsterasphalt in diesen Bereichen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen René Pascal Laub <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen René Pascal Laub
René Pascal Laub
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungen zur Reduktion des Straßenlärms im Be…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
René Pascal Laub
Betreff
AW: Planungen zur Reduktion des Straßenlärms im Bereich Stresemannstraße/Bahrenfelder Chaussee [#35336]
Datum
2. Februar 2019 11:48
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungen zur Reduktion des Straßenlärms im Bereich Stresemannstraße/Bahrenfelder Chaussee“ vom 29.12.2018 (#35336) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen René Pascal Laub Anfragenr: 35336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift René Pascal Laub << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
René Pascal Laub
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungen zur Reduktion des Straßenlärms im Be…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
René Pascal Laub
Betreff
AW: Planungen zur Reduktion des Straßenlärms im Bereich Stresemannstraße/Bahrenfelder Chaussee [#35336]
Datum
2. Februar 2019 11:49
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungen zur Reduktion des Straßenlärms im Bereich Stresemannstraße/Bahrenfelder Chaussee“ vom 29.12.2018 (#35336) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen René Pascal Laub Anfragenr: 35336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Laub, im ersten Halbjahr 2016 wurde die gesamte Strecke von der Luruper Hauptstraße bis zur St…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Planungen zur Reduktion des Straßenlärms im Bereich Stresemannstraße/Bahrenfelder Chaussee [#35336]
Datum
5. Februar 2019 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Laub, im ersten Halbjahr 2016 wurde die gesamte Strecke von der Luruper Hauptstraße bis zur Stresemannstraße saniert. Im gesamten Bereich wurde die in Hamburg regelhaft verwendete Deckschicht aus Splittmastixasphalt (SMA) eingebaut. Grundsätzlich trägt bereits eine erneuerte Asphaltdeckschicht zur Lärmreduzierung gegenüber einer zuvor schadhaften Asphaltdeckschicht bei. Der in Hamburg auf Hauptverkehrsstraßen eingesetzte SMA zählt darüber hinaus zu den lärmmindernden Fahrbahnbelägen mit einem Korrekturwert für die Straßenoberfläche DStrO von -2dB(A). Sogenannter Flüsterasphalt (PA= engl. Porous Asphalt; in Deutschland OPA=Offenporiger Asphalt) wird im Bereich der Stadtstraßen der FHH nicht eingesetzt. Er entfaltet seine lärmmindernde Wirkung mit ei-nem Korrekturwert für die Straßenoberfläche DStrO von -5dB(A) erst bei Geschwindigkeiten oberhalb von 60 km/h und wird auf Autobahnen und auch auf Bundesstraßen (nicht auf Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen) eingesetzt. In der Anlage finden Sie eine Übersicht zur Gesamtmaßnahme. Diese können wir Ihnen auf elektronischem Wege unentgeltlich zur Verfügung stellen. Sofern Sie weitere Planunterlagen wünschen, können Ihnen diese gegen eine aufwandsbezogene Gebühr bereitgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen