Planungsdokumente zur Aktualitätsprüfung der Richtlinie Hämotherapie

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Dokumente über die „derzeit laufende turnusgemäße Aktualitätsprüfung der Richtlinie Hämotherapie“ [1], insbesondere zur zeitlichen Planung der bisher angesetzten Besprechungen sowie den für diese festgelegten Tagesordnungspunkte und Handreichungen.

[1] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Blut/MSM/msm_node.html;jsessionid=3B4BBFCF1684163831E10D504D293AD5.internet071

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. September 2021
  • Frist
    9. Oktober 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente über di…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungsdokumente zur Aktualitätsprüfung der Richtlinie Hämotherapie [#227927]
Datum
6. September 2021 23:28
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente über die „derzeit laufende turnusgemäße Aktualitätsprüfung der Richtlinie Hämotherapie“ [1], insbesondere zur zeitlichen Planung der bisher angesetzten Besprechungen sowie den für diese festgelegten Tagesordnungspunkte und Handreichungen. [1] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Blut/MSM/msm_node.html;jsessionid=3B4BBFCF1684163831E10D504D293AD5.internet071
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227927/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.09.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0367 [#227927…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.09.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0367 [#227927]
Datum
7. September 2021 17:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0367. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 06.09.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0367) Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrag…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 06.09.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0367)
Datum
23. September 2021 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.09.2021, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ (Hämotherapierichtlinie) wird nicht durch das Robert Koch-Institut (RKI) festgelegt. Gemäß § 18 Transfusionsgesetz (siehe hierzu: https://www.gesetze-im-internet.de/tf...) legt vielmehr die Bundesärztekammer im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), den Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Anwendung von Blut und Blutprodukten in der Medizin, d.h. die Hämotherapierichtlinie, fest. Das RKI ist dabei lediglich insoweit involviert, als eine gemeinsame Experten-/Arbeitsgruppegruppe – in der auch Vertreter des RKI maßgeblich mitwirken – jeweils die aktuelle medizinisch-wissenschaftliche und epidemiologische Datenlage bezüglich der Zulassungskriterien zur Blutspende bei Personen mit sexuellem Risikoverhalten sichtet und bewerten. Das aktuellste Beratungsergebnis dieser gemeinsamen Experten-/Arbeitsgruppegruppe wurde am 26.05.2021 veröffentlicht, siehe hier: https://www.bundesaerztekammer.de/fil... Dieses Beratungsergebnis kann nun in die derzeit laufende turnusgemäße Aktualitätsprüfung der Richtlinie Chemotherapie durch die Bundesärztekammer und das PEI einfließen. Für weitere Informationen bzw. Dokumente zu dieser Aktualitätsprüfung müssten Sie sich daher an die genannten federführend zuständigen Stellen wenden. Mit freundlichen Grüßen