Planungshilfe für Notfallplan Stromausfall

- Sachstandserhebung und Planungshilfe für Gefahrenabwehrbehörden für die Erstellung einer besonderen Alarm- und Einsatzplanung (BAEP) Stromausfall (Hrsg. Landesdirektion Sachsen)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sachstandserhebung und …
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungshilfe für Notfallplan Stromausfall [#216875]
Datum
28. März 2021 21:14
An
Landesdirektion Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sachstandserhebung und Planungshilfe für Gefahrenabwehrbehörden für die Erstellung einer besonderen Alarm- und Einsatzplanung (BAEP) Stromausfall (Hrsg. Landesdirektion Sachsen)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216875/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesdirektion Sachsen
Sehr Antragsteller/in wir danken Ihnen für Ihre Anfrage und bestätigen hiermit den Empfang Ihres Antrages. Leide…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
WG: Planungshilfe für Notfallplan Stromausfall [#216875]
Datum
12. April 2021 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
2,3 KB


Sehr Antragsteller/in wir danken Ihnen für Ihre Anfrage und bestätigen hiermit den Empfang Ihres Antrages. Leider können wir Ihrer Bitte jedoch aus folgenden Gründen nicht nachkommen. Grundsätzlich hat der Antragsteller nach § 7 Abs. 2 Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) zu erkennen lassen, welche Umweltinformationen begehrt werden. Darüber hinaus muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist (§ 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)). Dies lässt sich Ihrem Schreiben nicht entnehmen. Die von Ihnen aufgeführten Rechtsnormen (Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG)) und Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG)) tangieren nicht Inhalte der "Sachstandserhebung und Planungshilfe für Gefahrenabwehrbehörden für die Erstellung einer besonderen Alarm- und Einsatzplanung (BAEP) Stromausfall". Bei dem Dokument handelt es sich im Wesentlichen um eine Planungshilfe, um sächsische Gefahrenabwehrbehörden auf den Eintritt eines flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfalls konzeptionell vorzubereiten. Die Planungshilfe selbst ist als "living document" zu verstehen und unterliegt damit regelmäßigen Anpassungen. Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) kann schon allein deswegen nicht positiv beschieden werden, da die vorgenannte "Sachstandserhebung und Planungshilfe..." weder Umweltinformationen gem. § 3 Abs. 2 Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) noch Daten im Zusammenhang mit § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) beinhaltet. Darüber hinaus richtet sich die "Sachstandserhebung und Planungshilfe für Gefahrenabwehrbehörden für die Erstellung einer besonderen Alarm- und Einsatzplanung (BAEP) Stromausfall" ausschließlich an Gefahrenabwehrbehörden (hier insbesondere Landkreise und Kreisfreie Städte bzw. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)), die mit entsprechenden Planungsaufgaben betraut sind. Insoweit wurde das Dokument als "Vertraulich" eingestuft und aufgrund sicherheitsrelevanter Angaben nicht veröffentlicht. Hier verweisen wir explizit auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Abs. 3 Ziffern 1-3 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Ihr Antrag wird daher abgelehnt. Hierfür bitten wir um Verständnis. Eine Weitergabe an interessierte Bürger scheidet daher ebenfalls aus. Mit freundlichen Grüßen