Planungsrichtlinien für Zugbeeinflussungssysteme

- Planungsrichtlinien der bundeseigenen Eisenbahnen für alle im bundesdeutschen Eisenbahnnetz in Betrieb oder im Betriebsversuch befindlichen Zugsicherungssysteme (PZB Indusi, LZB, ZBS, ETCS) in digitaler Form - insbesondere auch die ETCS-Planungsrichtlinie (Ril 819.1344 der DB Netz AG oder vergleichbar).
- sowie die Lastenhefte BTSF 2 und BTSF 3 ("Betrieblich-technische Systemfunktionen") für ETCS in Deutschland

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Oktober 2018
  • Frist
    16. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Planungsrichtl…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Planungsrichtlinien für Zugbeeinflussungssysteme [#34073]
Datum
15. Oktober 2018 20:47
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Planungsrichtlinien der bundeseigenen Eisenbahnen für alle im bundesdeutschen Eisenbahnnetz in Betrieb oder im Betriebsversuch befindlichen Zugsicherungssysteme (PZB Indusi, LZB, ZBS, ETCS) in digitaler Form - insbesondere auch die ETCS-Planungsrichtlinie (Ril 819.1344 der DB Netz AG oder vergleichbar). - sowie die Lastenhefte BTSF 2 und BTSF 3 ("Betrieblich-technische Systemfunktionen") für ETCS in Deutschland
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die erbetenen Unterlagen liegen im Bundesministerium fü…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Planungsrichtlinien für Zugbeeinflussungssysteme [#34073]
Datum
8. November 2018
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die erbetenen Unterlagen liegen im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht vor. Mögliche Ansprechpartner bzw. Bezugsadressen wären: Regelwerke, z.B. Planungsrichtlinien: DB Kommunikationstechnik GmbH Medien- und Kommunikationsdienste -Logistikcenter- Kundenservice Kriegstrasse 136 76133 Karlsruhe Lastenhefte ETCS: DB Netz AG Technologiemanagement LST European Train Control System (ETCS) ETCS-Systementwicklung (I.NVT 322) Völckerstraße 5 80939 München Mit freundlichen Grüßen
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AZ: L 24 - MB 9859 Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihr Schreiben vom 08.11.2018. Ich bin der Meinung, d…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planungsrichtlinien für Zugbeeinflussungssysteme [#34073]
Datum
16. November 2018 13:34
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AZ: L 24 - MB 9859 Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihr Schreiben vom 08.11.2018. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da die angeforderten Dokumente dem BMVI oder dem Ihrer Behörde untergeordneten Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichtsbehörde der in der Korrespondenz genannten Firmen (gem. Art. 87e GG und §5 Abs. 1a Nr. 1a AEG) meines Erachtens vorliegen müssen. Andernfalls muss eine der o.g. Behörden entweder eigene Planungsrichtlinien erlassen haben - in diesem Fall würde ein Versenden der betreffenden Unterlagen den Zweck meiner Anfrage erfüllen. Oder es muss ein Genehmigungsverfahren für die ursprünglich angeforderten Dokumente (bzw. deren Inhalt) geben, d.h. die Dokumente müssen der Behörde vorliegen. Sollte die Angelegenheit das EBA betreffen, möchte ich Sie bitten, meine ursprüngliche Anfrage weiterzuleiten oder mir einen dortigen Ansprechpartner zu vermitteln. Sollte aus Ihrer Sicht eine andere Sachlage vorliegen, möchte ich Sie höflich um eine Erklärung bzw. ausführliche Begründung Ihrer Ablehnung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage kann ich mitteilen, dass die gewünschten Unterlagen Eigentum des B…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Planungsrichtlinien für Zugbeeinflussungssysteme [#34073]
Datum
20. November 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage kann ich mitteilen, dass die gewünschten Unterlagen Eigentum des Bahn-Konzerns sind. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Mit freundlichen Grüßen