Planungsstab des Bundespräsidialamtes/Bundespräsidenten

Anfrage an: Bundespräsidialamt

1. Übersicht/Liste von politisch-gesellschaftliche Entwicklungen und Debatten, die der Planungsstab auswertet und ausgewertet hat

2. Übersicht/Liste der konkreten Kontakte des Planungsstabes zu politischen Stiftungen, zu Parteien und den Fraktionen des Deutschen Bundestages und ebenso zu anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, wie Wirtschaft und Wissenschaft, wie Kultur und Medien, wie Kirchen und Religionsgemeinschaften

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Februar 2014
  • Frist
    1. April 2014
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Übersicht/Lis…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungsstab des Bundespräsidialamtes/Bundespräsidenten [#5823]
Datum
26. Februar 2014 19:09
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Übersicht/Liste von politisch-gesellschaftliche Entwicklungen und Debatten, die der Planungsstab auswertet und ausgewertet hat 2. Übersicht/Liste der konkreten Kontakte des Planungsstabes zu politischen Stiftungen, zu Parteien und den Fraktionen des Deutschen Bundestages und ebenso zu anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, wie Wirtschaft und Wissenschaft, wie Kultur und Medien, wie Kirchen und Religionsgemeinschaften
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Kommentar des Anfrages…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
11. März 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Kommentar des Anfragestellers/Antragstellers: __________________________________________________________ Die erhaltene postalische Antwort des Bundespräsidialamtes - Referat Verfassung und Recht, Justitiarat vom 11.03.2014 und deren Inhalt wird zu einem späteren Zeitpunkt hier dokumentiert bzw. veröffentlicht.

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische Antwort vom 11.März 2014 welche bei am eingegang…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planungsstab des Bundespräsidialamtes/Bundespräsidenten [#5823]
Datum
13. März 2014 22:16
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische Antwort vom 11.März 2014 welche bei am eingegangen 13.März 2014 ist. bezüglich meiner Anfrage/Antrag vom 26.Februar 2014 bezüglich Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Mit freundlichen Grüßen