Planungsstand der S4

1. Den aktuellen Planungsstand der ersten beiden Planfeststellungsabschnitte der S4 sowie den Starttermin des Planfeststellungsverfahren für den dritten PFA.
2. Ob der geplante Baubeginn von 2020 eingehalten werden kann und wenn nicht, einen aktualisierten Termin sowie Gründe für die Nichteinhaltung.
3. Den Planungsstand für den westlichen Ast der S4 nach Itzehoe/Wrist bzw. einen ungefähren Termin für den Beginn der Planungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
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Oliver Schramm
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
Planungsstand der S4 [#56668]
Datum
10. Februar 2019 21:53
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Den aktuellen Planungsstand der ersten beiden Planfeststellungsabschnitte der S4 sowie den Starttermin des Planfeststellungsverfahren für den dritten PFA. 2. Ob der geplante Baubeginn von 2020 eingehalten werden kann und wenn nicht, einen aktualisierten Termin sowie Gründe für die Nichteinhaltung. 3. Den Planungsstand für den westlichen Ast der S4 nach Itzehoe/Wrist bzw. einen ungefähren Termin für den Beginn der Planungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm
Oliver Schramm
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungsstand der S4“ vom 10.02.2019 (#56668) …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
AW: Planungsstand der S4 [#56668]
Datum
14. März 2019 01:59
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungsstand der S4“ vom 10.02.2019 (#56668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anfragenr: 56668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Oliver Schramm
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungsstand der S4“ vom 10.02.2019 (#56668) …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
AW: Planungsstand der S4 [#56668]
Datum
11. April 2019 04:18
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungsstand der S4“ vom 10.02.2019 (#56668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anfragenr: 56668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Schramm, nach Prüfung Ihres Antrags müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die von Ihnen ange…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Planungsstand der S4 [#56668]
Datum
11. April 2019 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schramm, nach Prüfung Ihres Antrags müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die von Ihnen angefragten Informationen nicht der Veröffentlichungspflicht nach § 3 des HmbTG unterliegen und daher auch nicht im Transparenzportal eingestellt wurden. Aktuelle Informationen über das Projekt S4 zum Sachstand, Terminen und die Pläne finden sie auf unserer S4-Internetseite: www.s-bahn-4.de Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schramm
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Planungsstand der S4“ [#56668] [#56668]
Datum
12. April 2019 16:46
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/56668 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde die Herausgabe von Informationen nach Ablauf der doppelten Frist gänzlich verweigert mit dem Hinweis, die Informationen würden keiner Veröffentlichungspflicht unterliegen. Ungeachtet der Frage, ob die angefragten Informationen der Veröffentlichungspflicht unterliegen, unterliegen diese nach § 3 Abs. 3 HmbTG der Auskunftspflicht; die Behörde hätte die Anfrage also beantworten müssen. Der Verweis auf die Seite des Projekts S4 ist nicht zielführend, da die angefragten Informationen dort nicht zu finden sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anhänge: - 56668.pdf Anfragenr: 56668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. April 2019 11:09
Status
Warte auf Antwort

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Juni 2019 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Schramm, ergänzend zu unserer Antwort vom 11.04.2019 möchten wir Ihnen die nachstehenden Infor…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Planungsstand der S4 [#56668]
Datum
1. Juli 2019 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schramm, ergänzend zu unserer Antwort vom 11.04.2019 möchten wir Ihnen die nachstehenden Informationen zukommen lassen: Die Planungen sind weit fortgeschritten: Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 (Hasselbrook - Luetkensallee): Die Stellungnahme der Anhörungsbehörde (AHB) ist im Juli 2018 an die zuständige Planfeststellungsbehörde (EBA) übergeben worden. Der Planfeststellungsbeschluss wird dort erstellt. PFA 2 (Luetkensallee – Landesgrenze SH): Die Planfeststellungsunterlagen wurden im September 2017 beim EBA eingereicht. Das EBA prüft derzeit die Unterlagen. Es wird anschließend die Übergabe der Unterlagen an die AHB erwartet. PFA 3 (Landesgrenze SH – Ahrensburg Gartenholz): Die Planfeststellungsunterlagen wurden im Juli 2017 beim EBA eingereicht. Das EBA prüft derzeit die Unterlagen. Es wird anschließend die Übergabe der Unterlagen an die AHB erwartet. An dem geplanten Baubeginn „frühestens 2020“ wird festgehalten. Zur nachgefragten S4-West: Hamburg liegen keine Kenntnisse darüber vor, ob die Planungen zur S4-West aufgenommen wurden. Ein näherer Zeitpunkt zum Planungsbeginn kann nicht benannt werden. Mit freundlichen Grüßen

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