Planungstand der Radverkehrsanlage "An der Wuhl­heide (Süd­seite)"

Informationen zu der seit geraumer Zeit auf der Website "infraVelo" gelisteten Baumaßnahme "Radverkehrsanlage An der Wuhl­heide (Süd­seite)" https://www.infravelo.de/projekt/an-der-wuhlheide-suedseite/. bei welcher der Bezirk Treptow-Köpenick als Bauherr angeführt ist.

Wie ist der Planungsstand?
In welchem Umfang wird die Radverkehrsanlage erneuert oder neu errichtet?
Um welchen Projekttypen handelt es sich?
Gibt es eine Terminierung der Bauphasen?
Ist der angegebene Bauzeitraum (2. Quartal 2022 - 4. Quartal 2024) aktuell?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
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Joel Gallaus
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick Details
Von
Joel Gallaus
Betreff
Planungstand der Radverkehrsanlage "An der Wuhl­heide (Süd­seite)" [#255846]
Datum
28. Juli 2022 17:09
An
Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu der seit geraumer Zeit auf der Website "infraVelo" gelisteten Baumaßnahme "Radverkehrsanlage An der Wuhl­heide (Süd­seite)" https://www.infravelo.de/projekt/an-der-wuhlheide-suedseite/. bei welcher der Bezirk Treptow-Köpenick als Bauherr angeführt ist. Wie ist der Planungsstand? In welchem Umfang wird die Radverkehrsanlage erneuert oder neu errichtet? Um welchen Projekttypen handelt es sich? Gibt es eine Terminierung der Bauphasen? Ist der angegebene Bauzeitraum (2. Quartal 2022 - 4. Quartal 2024) aktuell?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joel Gallaus Anfragenr: 255846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255846/
Mit freundlichen Grüßen Joel Gallaus
Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick
Sehr geehrter Herr Gallaus, ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 28.07.2022 in obiger Sache. Der …
Von
Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick
Betreff
WG: Planungstand der Radverkehrsanlage "An der Wuhl­heide (Süd­seite)" [#255846]
Datum
29. Juli 2022 13:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Gallaus, ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 28.07.2022 in obiger Sache. Der Vorgang wurde hier unter dem Geschäftszeichen TiefGrün GSO-09.15/04.06-01-08/22 registriert. Nach Lage der Dinge könnte die gewünschte Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht nach § 13 des IFG erfolgen, die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 IFG liegen vor. Einer Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht stehen hier keine Ausschlussgründe nach den §§ 5 – 11 IFG entgegen. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass eine Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht gemäß § 16 IFG gebührenpflichtig ist. Auf der Grundlage § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beträge (GebBtrG BE) ist die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) erlassen worden, die in der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) unter Tarifstelle 1004 Rahmengebühren für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vorsieht. Die Tarifstelle 1004 unterscheidet bei den Gebührentatbeständen Aktenauskunft (Buchst. a) bzw. Akteneinsicht (Buchst. b), wobei die Gebührensätze jeweils vergleichbar sind (Rahmengebühren 5 – 500 Euro). Bitte gehen Sie in Anbetracht des vsl. entstehenden Aufwandes von einer Verwaltungsgebühr nicht unter 210,00 € (Stundensatz Beschäftigter gehobener Dienst 73,45 €) aus. Hinzu kommen ggf. noch die Gebühren für die Anfertigung von Kopien in Höhe von 0,15 € je Fotokopie. Ich bitte Sie insofern zuvor auch mitzuteilen, welche Form der Information (schriftliche Aktenauskunft oder persönliche Einsichtnahme) Sie im vorliegenden Fall unter den v. a. Voraussetzungen favorisieren, sowie Ihre Erklärung zur Kostenübernahme und eine zustellfähige Anschrift. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wird hier ernst genommen. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick informiert Sie daher mit beigefügter Datenschutzerklärung, zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie im Rahmen des Datenschutzes haben. weitere Hinweise: Es liegt bereits eine IFG-Anfrage vom 13.06.2022 von Ihnen zum Thema Radverkehrsinfrastruktur in Treptow-Köpenick vor. Sie hatten dazu am 14.06.2022 dann eine ähnlich wie diese lautende Eingangsbestätigung erhalten. Daraufhin hatten Sie aber weder reagiert noch den Antrag zurückgezogen. Ich möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass eine Gebührenpflicht gemäß § 9 Abs. 1 GebBtrG BE bereits mit Antragseingang entsteht, weil damit schon Bearbeitungskapazitäten gebunden werden. Ich würde Sie insofern bitten, wenn Sie diesen und ggf. den neuerlichen Antrag nicht weiterverfolgen möchten, diese dann auch konsequent zurückzunehmen. Selbst in diesen Fällen sieht § 6 Abs. 1 der VGebO bei angefangener Bearbeitung bereits eine Anteilsgebühr vor, was ich aber zunächst so nicht betreiben würde. Ich beabsichtige aber jedenfalls eine Gebühr zu erheben, wenn die Anträge wegen Ihrerseits fehlender Mitwirkung nach § 26 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz-VwVfG -denn diese wird mit der Eingangsbestätigung erbeten- nunmehr abgelehnt werden. Ein begonnenes Verwaltungsverfahren ist nach § 9 VwVfG einem Abschluss zuzuführen. Ich bitte Sie ausdrücklich um Verständnis für die hier vertretene Position und verbleibe, mit freundlichen Grüßen

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Joel Gallaus
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage ihrer Meldung möchte ich meine IFG-Anfrage "Planungstand der Ra…
An Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick Details
Von
Joel Gallaus
Betreff
AW: WG: Planungstand der Radverkehrsanlage "An der Wuhl­heide (Süd­seite)" [#255846]
Datum
21. Oktober 2022 16:44
An
Tiefbauamt Berlin-Treptow-Köpenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage ihrer Meldung möchte ich meine IFG-Anfrage "Planungstand der Radverkehrsanlage "An der Wuhl­heide (Süd­seite)" vom 28.07.2022 zurückziehen. Ich bedanke ich für ihre Antwort und ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Joel Gallaus Anfragenr: 255846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255846/