Planungsunterlagen B70, Kreuzung Pastor-Kersten-Straße in Westoverldingen

Bitten Senden sie mir die Planungsunterlagen für den Umbau der Verkehrsführung an der B70, Kreuzung Pastor-Kersten-Straße in Westoverldingen be zu, bedingt durch die Erschließung des Gewerbegebietes in der Lüke-Smidt-Straße.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2020
  • Frist
    14. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitten Senden sie mir …
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungsunterlagen B70, Kreuzung Pastor-Kersten-Straße in Westoverldingen [#184591]
Datum
14. April 2020 21:24
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitten Senden sie mir die Planungsunterlagen für den Umbau der Verkehrsführung an der B70, Kreuzung Pastor-Kersten-Straße in Westoverldingen be zu, bedingt durch die Erschließung des Gewerbegebietes in der Lüke-Smidt-Straße.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184591 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Mailanfrage bitten Sie um die Übermittlung von Unterlagen zum Umbau der Bun…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
AW: Planungsunterlagen B70, Kreuzung Pastor-Kersten-Straße in Westoverldingen [#184591]
Datum
20. April 2020 12:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Mailanfrage bitten Sie um die Übermittlung von Unterlagen zum Umbau der Bundesstraße 70 an der Kreuzung "Pastor-Kersten-Straße" bedingt durch die Erschließung des Gewerbegebietes in der "Lüke-Smidt-Straße". Durch die Entwicklung des Gewerbegebietes bedurfte und bedarf es keiner Veränderung bzw. Umbaus der Bundesstraße 70 an der Kreuzung "Pastor-Kersten-Straße", so dass ich Ihnen keine Unterlagen zu Verfügung stellen kann. Als Anlieger der "Pastor-Kersten-Straße" bemängelten Sie bereits in einer Anfrage im September 2019 die Verkehrssituation an der Einmündung der Gemeindestraße in die Bundestraße 70. Das Einfahren in die B 70 beschrieben Sie, sei zu Stoßzeiten kompliziert. Weiterhin befürchteten Sie weitere Einschränkungen durch ein im Nahbereich geplantes Gewerbegebiet. Baulastträger, d.h. zuständig für die Bundesstraße 70, ist unsere Behörde, der Geschäftsbereich Aurich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Pastor-Kersten-Straße ist eine Gemeindestraße und liegt damit in der Zuständigkeit der Gemeinde Westoverledingen. Ebenso sind Informationen zum Gewerbegebiet bei der Gemeinde zu erfragen. Die Gemeindestraßeneinmündung der Pastor-Kersten-Straße in die Bundesstraße 70 ist relativ gut ausgebaut. Eine Linksabbiegespur in der Bundestraße verbessert den Verkehrsfluss. Radwege an der Bundes- sowie der Gemeindestraße sorgen für die Sicherheit der schwächen Verkehrsteilnehmer. Das Unfallgeschehen im Bereich der Einmündung ist nicht auffällig. Bei einem Verkehrsaufkommen von rd. 11.000 Kfz/24h auf der Bundestraße ist sicherlich das Einfahren öfters mit Wartezeiten verbunden, wird aber den maßgebenden Richtlinien entsprechen. Im Gegensatz zu anderen Knotenpunkten besteht aus Sicht der Straßenbauverwaltung hier zurzeit keine Veranlassung die Einmündung in den von Ihnen gewünschten Kreisverkehrsplatz umzuplanen. Ob an dieser Stelle überhaupt aufgrund der geltenden Richtlinien zum Einsatz kommen könnte, habe ich nicht überprüft. Das Verkehrs- und das Unfallgeschehen werden wir, wie auch im übrigen Streckennetz, aber immer beobachten. Für Fragen zur Gemeindestraße und dem Gewerbegebiet bitte ich an die Gemeinde Westoverledingen zu richten. Leider kann ich Ihnen zurzeit keine für Sie zufriedenstellendere Nachricht zukommen lassen, hoffe aber mit meiner Antwort Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen