Planungsunterlagen Palmstraße

Diejenigen Planungsunterlagen aus denen hervorgeht, wie die Parkplätze in der Palmstraße zu markieren waren. Sollten mehrere Versionen existieren, so bitte ich um die Übersendung aller Versionen. Bitte erläutern Sie welche Version letztendlich an die ausführenden Personen gegeben wurde.

Siehe dazu folgenden Thread auf Twitter:
https://twitter.com/GundaWienke/status/1279165334004609025?s=19

Eventuelle personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse bitte ich zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungsunterlagen Palmstraße [#194086]
Datum
2. August 2020 10:39
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Diejenigen Planungsunterlagen aus denen hervorgeht, wie die Parkplätze in der Palmstraße zu markieren waren. Sollten mehrere Versionen existieren, so bitte ich um die Übersendung aller Versionen. Bitte erläutern Sie welche Version letztendlich an die ausführenden Personen gegeben wurde. Siehe dazu folgenden Thread auf Twitter: https://twitter.com/GundaWienke/status/1279165334004609025?s=19 Eventuelle personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse bitte ich zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194086/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungsunterlagen Palmstraße“ vom 02.08.2020 (#…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planungsunterlagen Palmstraße [#194086]
Datum
5. September 2020 08:50
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungsunterlagen Palmstraße“ vom 02.08.2020 (#194086) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194086/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Planungsunterlagen Palmstraße“ [#194086] [#194086]
Datum
22. September 2020 21:21
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/194086/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich keine Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 194086.pdf Anfragenr: 194086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194086/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Planungsunterlagen Palmstraße“ [#194086] [#194086]
Datum
23. September 2020 07:25
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [gesch…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020
Datum
29. September 2020 11:58
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 2.8.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8726/20 ________________________________ Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu Parkplatzplanungsunterlagen über die Seite von fragdenstaat.de https://fragdenstaat.de/anfrage/planungsunterlagen-palmstrae/ gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits trotz Erinnerung ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 [#194086] Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8726/20 Sehr geehrteAntragstel…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 [#194086]
Datum
18. Oktober 2020 20:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8726/20 Sehr geehrteAntragsteller/in trotz Ihrer Aufforderung, habe ich keine Antwort der Stadt erhalten. Ich bitte Sie die Stadt unter Fristsetzung zur Beantwortung aufzufordern bzw. das Verhalten der Stadt zu beanstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194086/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 Aktenzeichen: 20…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020
Datum
11. November 2020 10:52
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8726/20 Mein Auskunftsersuchen vom 29.9. ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 [#194086] Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8726/20 Sehr geehr…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 [#194086]
Datum
24. November 2020 12:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8726/20 Sehr geehrteAntragsteller/in es sind nun weitere (fast) zwei Wochen vergangen und ich habe, trotz Ihrer klaren Aufforderung, keine Antwort der Stadt erhalten. Ich bitte Sie die Stadt unter Fristsetzung zur Beantwortung aufzufordern bzw. das Verhalten der Stadt zu beanstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194086/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
2. Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 Aktenzeichen:…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
2. Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020
Datum
16. Dezember 2020 18:08
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8726/20 Mein Auskunftsersuchen vom 29.9./ Meine Erinnerung vom 11.11. ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in ich erinnere erneut an die Erledigung meines oben genannten Schreibens, zu dem mir weiterhin noch keine Antwort vorliegt. Daher weise ich darauf hin, dass Sie mir nach § 13 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 IFG NRW zur Auskunft verpflichtet sind. Weil nach Maßgabe des § 5 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden soll und der Informationszugangsantrag bereits deutlich längere Zeit zurückliegt, bitte ich Sie, mir Ihre Stellungnahme nunmehr bis zum 15. Januar 2021 zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8726/20 Sehr geehrteAntragsteller/in leider hat die Stadt meine Anfrage „Planungsunter…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2. Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 Planungsunterlagen Palmstraße [#194086]
Datum
17. Januar 2021 21:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-8726/20 Sehr geehrteAntragsteller/in leider hat die Stadt meine Anfrage „Planungsunterlagen Palmstraße“ vom 02.08.2020 (#194086) weiterhin nicht beantwortet. Die Stadt hat die Frist nun um 135 Tage überschritten. Ich gehe daher davon aus, dass die von ihnen gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist. Ich bitte sie daher gegenüber der Stadt eine Beanstandung auszusprechen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194086/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da die Stadt Köln meine Anfrage weiterhin nicht beantwortet hat und die durch Sie ge…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2. Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 Planungsunterlagen Palmstraße [#194086]
Datum
24. Januar 2021 18:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da die Stadt Köln meine Anfrage weiterhin nicht beantwortet hat und die durch Sie gesetzte Frist ebenfalls verstrichen ist, erinnere ich nochmals an mein Anliegen „Planungsunterlagen Palmstraße“ vom 02.08.2020 (#194086). Die Stadt hat die Frist mittlerweile um 142 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194086/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Antragsteller/in da die Stadt Köln meine Anfrage weiterhin nicht beantwortet hat und die durch Sie g…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2. Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 Planungsunterlagen Palmstraße [#194086]
Datum
1. Februar 2021 12:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in da die Stadt Köln meine Anfrage weiterhin nicht beantwortet hat und die durch Sie gesetzte Frist ebenfalls verstrichen ist, erinnere ich nochmals an mein Anliegen „Planungsunterlagen Palmstraße“ vom 02.08.2020 (#194086). Die Stadt hat die Frist mittlerweile um 150 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194086/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 Sehr [geschwärzt], unten leite ich Ihnen die Antwort der Stadt Köl…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020
Datum
3. Februar 2021 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], unten leite ich Ihnen die Antwort der Stadt Köln vom 28.1. weiter. Dieser würde ich entnehmen, dass die von Ihnen beantragten Planungsunterlagen nicht vorhanden sind. Es wäre schön gewesen, wenn diese Antwort nicht nur an mich, sondern auch an Sie als Antragsteller erfolgt wäre. Die Erwähnung eines Facebook-Posts habe ich übrigens nicht verstanden, sagt Ihnen das mehr als mir? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], in der Palmstraße in Köln wurde im Juli 2020 Fahrbahnmarkierungen im Altbestand erneuert. Die ursprünglichen Markierungspläne sind nicht mehr vorhanden, so dass die Kollegen die verblassenden Markierungen anhand der Markierungsreste erneuert haben. Leider ist es dadurch zu dem Fehler gekommen, dass auch im Bereich eines absoluten Haltverbotes im Einmündungsbereich zum Friesenwall Parkplätze markiert worden sind, obwohl es an dieser Stelle keine Altmarkierungen gegeben hat. Nachdem per Facebook- Post auf diesen Fehler aufmerksam gemacht wurde, haben wir schnellstmöglich die fehlerhaften Markierungen entfernen lassen. Ich habe eine Anfrage an die Pressestelle unsere Amtes gestellt, ob die Stadt Köln seinerzeit auf den Faceook-Post geantwortet hat, sobald mir die Antwort vorliegt, gebe ich diese an Sie weiter. [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 [#194086] Sehr geehrte<< Anrede >> wie ich durch I…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 [#194086]
Datum
6. Februar 2021 13:40
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> wie ich durch Ihre Antwort an die LDI erfahren habe, sind keine Planungsunterlagen für die Markierung der Parkplätze in der Palmstraße vorhanden. Bitte senden Sie mir daher alternativ die Anweisung an die ausführenden Personen die bisherigen Markierungen anhand der Reste neu zu markieren. Verstehe ich Sie richtig, dass die Arbeiten von der Stadt selbst beauftragt und durchgeführt wurden und somit keine externe Firma beteiligt war? Wie Sie selbst schreiben kam es zu dem Fehler, dass ein Parkplatz im absoluten Haltverbot markiert wurde. Unerwähnt lassen Sie, dass auch die Durchfahrtsbreite mit deutlich unter 3m viel zu niedrig bemessen war. Siehe dazu folgendes Foto auf Twitter: https://twitter.com/sesan103/status/1279355262135087104 Wie ist es zu diesem Fehler gekommen und wurde auch dieser Fehler behoben? Bei einer Durchfahrtsbreite von unter drei Metern kann es zu einer erheblichen Behinderung der Feuerwehr kommen. Für die Zukunft bitte ich darum Antworten direkt an mich als Antragstellenden und nicht an die LDI zu senden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194086/
Kommunalverwaltung Köln
Automatische Antwort: WG: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 [#194086] Sehr [geschwärzt], ich bin am 08.0…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Automatische Antwort: WG: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 [#194086]
Datum
6. Februar 2021 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich bin am 08.02.2021 wieder erreichbar. Am 05.02.2021 wenden Sie sich bitte bei dringenden Angelegenheiten unter der Rufnummer [geschwärzt] an [geschwärzt] Alternativ schreiben Sie bitte eine E-Mail an: [geschwärzt] Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Köln
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 [#194086] Sehr Antragsteller/in zunächst bitte ich um Entschul…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 [#194086]
Datum
16. März 2021 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass Sie so lange auf meine Antwort warten mussten, die Vielzahl an Bürgerkontakten lässt nicht immer eine zeitnahe Bearbeitung zu. Die Markierer des städtischen Bauhofes waren krankheitsbedingt ausgefallen, so dass ein Kollege aus dem Gebiet Straßenerhaltung die Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen veranlasst und eine externe Firma beauftragt hat. Der Markierer der beauftragten Firma hat dann fälschlicherweise auch den Bereich des absoluten Haltverbots mit Parkstandsmarkierungen versehen, so dass die Durchfahrtbreite in der Palmstraße hinter der Einmündung Friesenwall weniger als 3 Meter betrug. Nachdem der Fehler, u.a. durch Veröffentlichung bei Twitter, bekannt geworden ist, wurden die falsch aufgetragenen Markierungen umgehend entfernt, um die erforderliche Durchfahrtbreite für Feuerwehr- und Lieferfahrzeuge sicherzustellen. Durch die Anordnung eines absoluten Haltverbots hinter der Einmündung Friesenwall auf der in Fahrtrichtung Hohenzollernring rechten Seite entfielen weitere 5 Kfz-Stellplätze, so dass der Einmündungsbereich heute beidseitig vollkommen frei von parkenden Fahrzeugen ist. Ich leite Ihre Anfrage zur Anweisung der ausführenden Personen an die externe Firma zur Erneuerung der Markierungen anhand der Reste an die Abteilung für Straßenerhaltung weiter, da mir die gewünschten Informationen nicht vorliegen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 [#194086] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die au…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 2.8.2020 [#194086]
Datum
25. August 2021 16:17
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen aus Ihrer letzten Nachricht. leider liegt mir bis heute keine Antwort seitens der Abteilung für Straßenerhaltung zu der von Ihnen weitergeleiteten Nachricht (siehe Ihre Mail vom 16.03.2021) vor. Meine IFG-Anfrage ist somit nicht beantwortet und die Frist zur Beantwortung seit etwa 170 Tagen überschritten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194086/