Planungsvereinbarung zur Elektrifizierung der Eifelstrecke vom 11.02.2019

- die am 11.02.2019 unterzeichnete Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG für die Elektrifizierung der Eifelstrecke. Diese sieht die Elektrifizierung des Streckenabschnitts Hürth-Kalscheuren – Euskirchen –Kall vor für den Einsatz der Linie S 15 Gummersbach – Köln – Kall.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Thorsten Koch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Zweckverband go.Rheinland Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Planungsvereinbarung zur Elektrifizierung der Eifelstrecke vom 11.02.2019 [#185198]
Datum
23. April 2020 14:49
An
Zweckverband go.Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die am 11.02.2019 unterzeichnete Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG für die Elektrifizierung der Eifelstrecke. Diese sieht die Elektrifizierung des Streckenabschnitts Hürth-Kalscheuren – Euskirchen –Kall vor für den Einsatz der Linie S 15 Gummersbach – Köln – Kall.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185198
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch
Thorsten Koch
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Planungsvereinbarung zur Elektrifizierung der Eifelstrecke vom 11.02.2019“ [#185198] [#185198]
Datum
9. Juli 2020 12:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185198/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ca 1 Monat und 2 Wochen vergingen und ich keine Antwort erhielt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anhänge: - 185198.pdf Anfragenr: 185198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185198/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Planungsvereinbarung zur Elektrifizierung der Eifelstrecke vom 11.02.2019“ [#185198] [#185198]
Datum
10. Juli 2020 06:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre email vom 9.7.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.4…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre email vom 9.7.2020
Datum
14. Juli 2020 12:18
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.4.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.4-6249/20 ________________________________ Sehr geehrter Herr Koch, in Ihrer o.g. email bitten Sie mich um Vermittlung. Dies tue ich gerne, bitte Sie zunächst jedoch erneut darum, selbst noch einmal "nachzuhaken". Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für allgemeine Schreiben, zu denen auch erste Erinnerungsschreiben zu zählen sind, weder zuständig sind noch über die Kapazitäten verfügen. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch
AW: Ihre email vom 9.7.2020 [#185198] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Pl…
An Zweckverband go.Rheinland Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Ihre email vom 9.7.2020 [#185198]
Datum
26. September 2020 15:50
An
Zweckverband go.Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungsvereinbarung zur Elektrifizierung der Eifelstrecke vom 11.02.2019“ vom 23.04.2020 (#185198) wurde von Ihnen nicht ganz beantwortet. Sie haben mir in einer anderen Anfrage folgende PDF-Datei zugeschickt: https://fragdenstaat.de/anfrage/entwurf-einer-mbs-fur-strecke-koln-frankfurter-strae-gummersbach-oder-marienheide/519914/anhang/Vertrag_Westspange_Eifelstrecke_Mer_14.09.2020.pdf Sie haben darin nicht nur Teile des Vertrages wie von Ihnen angekündigt geschwärzt, sondern es wurden auch erhebliche Vertragsbestandteile ausgelassen. Schauen Sie in den Vertrag auf Seite 10 von 11 und auf Seite 11 von 11. Darin sind die Vertragsbestandteile aufgelistet welche Sie mir nicht zugeschickt haben. Dass es sich dabei um Vertragsbestandteile handelt, ist aus §14 Satz 1 ableitbar. Zitat "Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrags:" Bitte senden Sie mir innerhalb von maximal 14 Tagen den Vertrag als ganzes zu. Meine Informationsfreiheitsanfrage bezog sich auf den ganzen Vertrag und nicht auf Teile des Vertrags. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185198/

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Zweckverband go.Rheinland
Ihre E-Mail vom 26. September 2020 [#185198]  Sehr geehrter Herr Koch, ich hätte Ihnen gern schon früher auf Ihr…
Von
Zweckverband go.Rheinland
Betreff
Ihre E-Mail vom 26. September 2020 [#185198]
Datum
16. November 2020 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
 Sehr geehrter Herr Koch, ich hätte Ihnen gern schon früher auf Ihre E-Mail geantwortet. Jetzt habe ich alle Informationen erhalten, sodass Sie nun meine Antwort erhalten. Unter Ihrem Az. #185198 forderten Sie uns mit E-Mail vom 26. September 2020 auf, in Bezug auf die Bewilligung Ihres Antrags auf Informationszugang, die in der o.g. E-Mail beschriebenen Anlagen des Vertrages über die Finanzierung der Planungen der Infrastrukturmaßnahme „Ausbau Knoten Köln, Westliche Stammstrecke im Knoten Köln – Westspange und Eifelstrecke“ zu übersenden. Beigefügt übersende ich Ihnen die Anlagen mit geringfügigen Schwärzungen zur Kenntnis. Die geschwärzten Informationen bzw. Zahlen der DB Netz AG und der Nahverkehr Rheinland GmbH stellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 8 Satz 2 IFG dar. Geschäftsgeheimnisse liegen dann vor, wenn es sich um im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehende Tatsachen handelt, die nicht offenkundig sind und somit nur einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung stehen und die weiter nach dem erkennbaren Willen des Inhabers geheim gehalten werden sollen und an deren Geheimhaltung der Geheimnisträger ein berechtigtes Interesse hat, vergleiche § 2 Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Das berechtigte wirtschaftliche Interesse an der Geheimhaltung ist bereits dann gegeben, wenn die Geheimhaltung der Tatsache für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens von Bedeutung ist, weil ihr Bekanntwerden den eigenen Wettbewerb schwächen oder den fremden Wettbewerb fördern kann. Maßgeblich ist insoweit nur das objektive Interesse des Geheimträgers. Das Bekanntwerden dieser Informationen könnte zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen der hiesigen Akteure sowie der öffentlichen Hand führen. Die genannten Informationen z.B. zu der Höhe der Baukosten ließen Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen zu, die nur einem sehr begrenzten Personenkreis zur Verfügung stehen. Das Bekanntwerden solcher Informationen über die Verteilung der Planungskosten könne sich negativ auf die Angebote der Bieter in den noch ausstehenden Ausschreibungen und Vergaben auswirken. Daraus könnten in den noch offenen Vergabeverfahren erhebliche Verteuerungen resultieren, die sich nachteilig auf die Planung solcher Projekte sowie die Gesamtkosten des Projekts und damit im Übrigen auch auf die Verwendung öffentlicher Mittel auswirken könnten. Ich hoffe, dass wir hiermit diese Angelegenheit als abgeschlossen betrachten können. Sollten Sie dennoch Rückfragen haben, stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen