Planungsvereinbarungen Universität und Stadt

Die Verträge, sogenannte Planungsvereinbarungen, die die Grundlage für die weitere Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen bilden.
Darin werden insbesondere die Durchführung des Verfahrens sowie die Übernahme der Kosten geregelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Siegen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungsvereinbarungen Universität und Stadt [#232735]
Datum
10. November 2021 18:12
An
Kommunalverwaltung Siegen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verträge, sogenannte Planungsvereinbarungen, die die Grundlage für die weitere Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen bilden. Darin werden insbesondere die Durchführung des Verfahrens sowie die Übernahme der Kosten geregelt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232735/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Siegen
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 10.11.2021 gebe ich statt und ste…
Von
Kommunalverwaltung Siegen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW; Planungsvereinbarungen Universität und Stadt [#232735]
Datum
15. November 2021 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 10.11.2021 gebe ich statt und stelle Ihnen die gewünschten Planungsvereinbarungen mit folgendem Link zum Ratsinformationssystem der Stadt Siegen zur Verfügung. https://sitzungsdienst.kdz-ws.net/gkz090/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRgUqJY2JdoWGj3pE4dSO7k Die Verwaltungsvorlage mit ihren Anlagen wurde öffentlich beraten und ist, wie alle anderen öffentlichen Beratungsunterlagen der städtischen Gremien, jederzeit zugänglich über die Homepage der Stadt Siegen, Rubrik Verwaltung und Politik, Ratsinformationssystem. Die Recherche-Funktion ermöglicht Ihnen die Auffindung weiterer Informationen zu dieser Thematik. Darüber hinaus finden Sie umfangreiche Informationen zum Städtebauprojekt „Siegen. Wissen verbindet“ auf der entsprechenden Homepage: https://siegen-wissen-verbindet.de/startseite Eine Gebühr nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) wird gemäß Ziffer 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen