Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße

Die Planunterlagen (Übersicht der vorhandenen Unterlagen, Pläne, Erläuterungsbericht, Abwägungsvermerke der TöB) zur Sanierung der Sierichstraße zwischen Hudtwalckerstraße und Maria-Louisen-Straße.
Siehe auch: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/11672978/2018-09-26-bwvi-sirichstrasse/

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. September 2018
  • Frist
    30. Oktober 2018
  • Kosten dieser Information:
    170,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
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Betreff
Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766]
Datum
26. September 2018 18:53
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Planunterlagen (Übersicht der vorhandenen Unterlagen, Pläne, Erläuterungsbericht, Abwägungsvermerke der TöB) zur Sanierung der Sierichstraße zwischen Hudtwalckerstraße und Maria-Louisen-Straße. Siehe auch: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/11672978/2018-09-26-bwvi-sirichstrasse/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße“ vo…
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AW: Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766]
Datum
30. Oktober 2018 01:04
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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße“ vom 26.09.2018 (#33766) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpar…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766]
Datum
1. November 2018 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen. Aufgrund eines Missverständnisses ist Ihr Anliegen erst am 30.10.2018 in die Koordinierungsstelle gelangt, wofür ich mich bei Ihnen entschuldigen möchte. Sie hatten einen Antrag gestellt, auf Basis einer Pressemitteilung unter www.hamburg.de<http://www.hamburg.de>, um die Planunterlagen zur Sanierung der Sierichstraße zwischen Hudtwalckerstraße und Maria-Louisen-Straße ausgehändigt zu bekommen. Bei den Arbeiten in der Sierichstraße handelte es sich um eine reine Instandsetzung und nicht um eine Sanierung. Das heißt es wurde der ursprünglichen Zustand und die Funktionsfähigkeit der Sierichstraße, ohne größeren Planungsaufwand und langen Bauzeiten (im Gegensatz zu einer Sanierung), durch einen Deckschichtaustausch aufrecht erhalten. Hingegen wird bei einer Sanierungen der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt und die Funktionsfähigkeit ggf. verändert/angepasst (z.B. der Querschnitt wird verbreitert: Ausbau auf vier Fahrspuren). Dies bedarf dann einer Abstimmung und Einbeziehung aller betroffenen TÖB´s und führt zu einem erheblichen Mehraufwand der sich in der Planungsphase/-zeit und den späteren Bauzeiten wiederspiegelt. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, (wg. Dokumentation auffragdenstaat kann ich Sie leider nicht persönlich anschreibe…
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AW: Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766]
Datum
1. November 2018 15:28
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, (wg. Dokumentation auffragdenstaat kann ich Sie leider nicht persönlich anschreiben), vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bat u.a. um die Übersicht der vorhandenen Unterlagen zur vorgenommenen Maßnahme in der Sierichstraße und darf Sie erneut bitten, mir eine solche Übersicht zukommen zu lassen. Außerdem interessiert bin ich an weiteren Informationen zur Einordnung der Maßnahme innerhalb des EMS-HH: - Übersendung der Prüfung "ob Verbesserungen für den Radverkehr und Fußwege möglich sind" (vgl. Koalitionsvertrag, S. 34), bzw. die "Feststellung gegebenenfalls notwendiger Verbesserungen an den Radverkehrsanlagen und Gehwegen" (vgl. Drucksache 20/10333, Seite 9 links), - die Abwägung, eine ausschließliche Fahrbahnsanierung vorzunehmen und keine der Alternativen (vgl. Drucksache 20/10333, Seite 9 rechts) - die Dokumentation der Prüfung, ob im Rahmen des Projektes auch Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr hätten vorgenommen werden können (vgl. Drucksache 20/10333, Seite 9 rechts) - die Abwägung, an dieser Stelle keine Verbesserungen für den Radverkehr vorzunehmen (Koalitionsvertrag) - dient die Maßnahme nur zur Überbrückung die Situation für 4 Jahre? Falls ja, ist ein Folgeprojekt in Kategorie 3 geplant? Gegebenenfalls wäre ich dankbar, wenn Sie mir Gründe für die Abweichung von der in Drucksache 20/10333 verbindlich eingeführten Vorgehensweise mitteilen könnten, falls dies der Fall gewesen sein sollte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße“ vo…
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Betreff
AW: Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766]
Datum
6. November 2018 16:21
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße“ vom 26.09.2018 (#33766) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpar…
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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766]
Datum
8. November 2018 16:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute wieder bei Ihnen. Sie hatten am 01.11.2018 einen weiteren Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Dies ist ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen vorliegenden Informationen der auskunftspflichtigen Stellen (§ 1 Abs. 2 HmbTG). Auskunftspflicht ist die Pflicht, Informationen auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 7 HmbTG). Der LSBG ist eine auskunftspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Zu Ihrem Schreiben vom 01.11.2018 übermitteln wir Ihnen hiermit die gewünschte Übersicht der vorhandenen Unterlagen zur Instandsetzung der Sierichstraße zwischen Hudtwalckerstraße und Maria-Louisen-Straße. - 3 Lagepläne - 1 Leistungsverzeichnis - 1 Baubeschreibung - 2 Detailpläne Verkehrsabsperrung - Gutachten Asphaltuntersuchung Des Weiteren haben Sie mit Ihrer Anfrage vom 01.11.2018 weiteres Interesse an Informationen bekundet. Wir teilen Ihnen hiermit mit das diese Art der Anfrage nicht unter das Hamburgische Transparenzgesetz fällt. Es handelt sich dabei um eine Bürgeranfrage, welche von der betroffenen Dienststelle/Behörde schnellstmöglich bearbeitet und beantwortet wird. So auch in diesem Fall. Wir haben Ihre Fragen an die entsprechenden Fachbereiche zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, (wegen Dokumentation auf fragdenstaat kann ich Sie leider nicht persönlich anschrei…
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Betreff
AW: Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766]
Datum
8. November 2018 18:49
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, (wegen Dokumentation auf fragdenstaat kann ich Sie leider nicht persönlich anschreiben), Ihrer Einschätzung, dass meine Bitte um weitere Auskünfte nicht unter das HmbTG fällt, kann ich, insbesondere mit Blick auf die Dokumentation der Prüfung, ob im Rahmen des Projektes auch Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr hätten vorgenommen werden können (vgl. Drucksache 20/10333, Seite 9 rechts), nicht folgen. Bitte kommen Sie der Anfrage nach HmbTG nach bzw. bescheiden Sie mich dahingehend, dass diese Dokumentation nicht existiert. Auch für die übrigen angefragten Prüfungen (bzw. ihre Ergebnisse) bitte ich, dass Sie mich ggfs. dahingehend bescheiden, dass Prüfergebnisse nicht dokumentiert wurden und somit keine Daten existieren, die dem HmbTG unterliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. November 2018 18:49
Status
Anfrage abgeschlossen

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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transp…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766]
Datum
27. November 2018 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute wieder bei Ihnen. Sie hatten am 01.11.2018 einen Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Zu Ihrem Schreiben vom 08.11.2018 teilen wir Ihnen hiermit mit, dass Ihr Gesuch von "die Dokumentation der Prüfung, ob im Rahmen des Projektes auch Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr hätten vorgenommen werden können" auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen, nicht den Richtlinien des § 3 Abs. 1 Hamburgische Transparenzgesetz entspricht. Jedoch bieten wir Ihnen im Sinne einer Bürgeranfrage an, Ihre Fragen auf kürzestem Wege, durch ein Telefonat, zu beantworten. Dazu setzen Sie sich bitte mit unserer Leitungsassistenz über die E-Mail <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> mit dem Stichwort "Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766]" in Verbindung. Diese wird Ihnen den telefonischen Kontakt zum entsprechenden Fachbereich vermitteln. Des weiteren finden Sie Antworten zu Ihren angefragten Informationen in der Drucksache 21/13592 Grundsätze des Erhaltungsmanagements der Freien und Hansestadt Hamburg. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich unterliegen die Daten nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß §3 (1), d…
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AW: Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766]
Datum
30. November 2018 16:53
An
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich unterliegen die Daten nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß §3 (1), dem Paragraph den Sie in Ihrer jüngsten Mail erwähnen. Nichts destotrotz unterliegen sie der Informationspflicht auf Antrag (§1 (2), §2 (3)). Ich hatte deswegen ja einen Antrag auf Auskunft gestellt. (Zu den Definitionen siehe bitte §2, insbesondere (7) und (8); natürlich habe ich keinen Antrag auf Auskunftspflicht gestellt, die besteht ja schon und die kann ich nicht beantragen.) Bitte machen Sie mir die beantragten Daten umgehend zugänglich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße“ vo…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766]
Datum
8. Dezember 2018 22:48
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße“ vom 26.09.2018 mit Ergänzungen vom 01.11.2018 (#33766) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpar…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766]
Datum
11. Dezember 2018 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute wieder bei Ihnen. Sie hatten am 01.11.2018 einen Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen das Ihr Antrag auf Auskunftspflicht in unserem Haus aktuell geprüft wird. Unter Einbezug verschiedener Fachbereiche kann dies zu einer längeren Bearbeitungszeit führen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Wir beantworten Ihre Anfrage so schnell wie möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie bitten, mir die Gründe für die lange Bearbeitungsdauer mitzuteilen di…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
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Betreff
AW: Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766]
Datum
11. Dezember 2018 16:13
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie bitten, mir die Gründe für die lange Bearbeitungsdauer mitzuteilen die dazu führen, dass Sie der Pflicht aus HmbTG §13(1) nicht nachkommen können. Weder eine hohe Komplexität noch einen großen Umfang der Anfrage kann ich erkennen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich keinen Antrag auf Auskunftspflicht gestellt habe. Ich habe einen Antrag auf Auskunft gestellt. Eine Auskunftspflicht kann ich nicht beantragen, diese ergibt sich bereits durch das Gesetz. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpar…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766] und Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
13. Dezember 2018 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen. Sie hatten am 01.11.2018 mit Ihren Anfragen #33766 und #34339 den Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Dies ist ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen vorliegenden Informationen der auskunftspflichtigen Stellen (§ 1 Abs. 2 HmbTG). Auskunftspflicht ist die Pflicht, Informationen auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 7 HmbTG). Der LSBG ist eine auskunftspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 05. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag einen gewöhnlichen Prüfaufwand im Sinne der Gebührenordnung erfordern wird. Die Gebühren werden daher voraussichtlich 170,00 Euro betragen. Die konkrete Höhe der zu entrichtenden Gebühren ist erste feststellbar, wenn der entstandene Aufwand bekannt ist und geklärt wurde, inwieweit möglicherweise Gründe für eine Gebührenfreiheit vorliegen. Für die Gebührenerhebung ist ein Adressat erforderlich. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob Sie der Adressat für die Übernahme der entsprechenden Gebühren sein werden, sowie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse. Ich werde dann alles Weitere veranlassen, um Ihnen die angefragten Unterlagen zukommen zu lassen und den konkreten schriftlichen Gebührenbescheid (an Ihre Adresse) zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpar…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Planunterlagen zur Sanierung Sierichstraße [#33766] und Umsetzungskonzept für das operative bzw. strategische Erhaltungsmanagementsystem [#34339]
Datum
13. Dezember 2018 10:37
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7,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen. Sie hatten am 01.11.2018 mit Ihren Anfragen #33766 und #34339 den Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Dies ist ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen vorliegenden Informationen der auskunftspflichtigen Stellen (§ 1 Abs. 2 HmbTG). Auskunftspflicht ist die Pflicht, Informationen auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 7 HmbTG). Der LSBG ist eine auskunftspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 05. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag einen gewöhnlichen Prüfaufwand im Sinne der Gebührenordnung erfordern wird. Die Gebühren werden daher voraussichtlich 170,00 Euro betragen. Die konkrete Höhe der zu entrichtenden Gebühren ist erste feststellbar, wenn der entstandene Aufwand bekannt ist und geklärt wurde, inwieweit möglicherweise Gründe für eine Gebührenfreiheit vorliegen. Für die Gebührenerhebung ist ein Adressat erforderlich. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob Sie der Adressat für die Übernahme der entsprechenden Gebühren sein werden, sowie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse. Ich werde dann alles Weitere veranlassen, um Ihnen die angefragten Unterlagen zukommen zu lassen und den konkreten schriftlichen Gebührenbescheid (an Ihre Adresse) zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen