Plastikmüll auf dem Acker

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Nähe meines Wohnortes befindet sich ein Acker, auf dem sich jede Menge Plastikmüll in Form von Tütenresten, Schnüren, Netzen, Folie oder ähnlichen Verpackungsresten aus Kunststoff befinden.

Bitte teilen Sie mir mit, ab welchem Belastungsgrad mit Plastik dieser Acker für die Lebensmittelproduktion gesperrt wird und von wem.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Sollten Sie bzw. Ihr Minsterium nicht zuständig sein, bitte ich Sie diese Anfrage an das zuständige Ministerium weiterzuleiten, bzw. es mir zu nennen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in der Nähe meines Wohnortes befindet sich ein Acker, a…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Plastikmüll auf dem Acker [#194153]
Datum
3. August 2020 07:09
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in der Nähe meines Wohnortes befindet sich ein Acker, auf dem sich jede Menge Plastikmüll in Form von Tütenresten, Schnüren, Netzen, Folie oder ähnlichen Verpackungsresten aus Kunststoff befinden. Bitte teilen Sie mir mit, ab welchem Belastungsgrad mit Plastik dieser Acker für die Lebensmittelproduktion gesperrt wird und von wem. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Sollten Sie bzw. Ihr Minsterium nicht zuständig sein, bitte ich Sie diese Anfrage an das zuständige Ministerium weiterzuleiten, bzw. es mir zu nennen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194153/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht vom 03.08.2020 beim Bu…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Plastikmüll auf dem Acker [#194153]
Datum
4. August 2020 11:54
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht vom 03.08.2020 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie unsere Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Plastikmüll auf dem Acker [#194153]
Datum
28. August 2020 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie unsere Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Plastikmüll auf dem Acker“ vom 03.08.2020 (#1941…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Plastikmüll auf dem Acker [#194153]
Datum
7. September 2020 12:05
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Plastikmüll auf dem Acker“ vom 03.08.2020 (#194153) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194153/
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in offensichtlich haben Sie unsere Antwort noch nicht erhalten, die ich Ihnen am 28.08.2…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Plastikmüll auf dem Acker [#194153]
Datum
7. September 2020 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in offensichtlich haben Sie unsere Antwort noch nicht erhalten, die ich Ihnen am 28.08.2020 zugesendet hatte. Anbei erhalten Sie die Antwort noch einmal. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, ich verzichte auf einen förmlichen Bescheid zu mei…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Plastikmüll auf dem Acker [#194153]
Datum
21. September 2020 10:27
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, ich verzichte auf einen förmlichen Bescheid zu meinem UIG-Antrag. Es wäre schön gewesen, wenn Ihre Antwort öffentlich sichtbar wäre, da sie vermutlich auch andere Bürger interessiert. So entsteht eher der Eindruck, Transparenz ist doch nicht gewollt. Es handelt sich in dem vorliegenden Fall nicht um eine illegale Müllablagerung, da der Plastikmüll augenscheinlich gleichverteilt über den Acker verstreut ist. Insofern würde eine entsprechende Anzeige beim Ordnungsamt sicher ins Leere laufen. Auch würden bei einer Siebung des Bodens mit 1mm Maschenweite durch den Plastik 0,4% der Trockenmasse sicher an keiner Stelle überschritten. Es muss davon ausgegangen werden, dass zumindest ein beträchtlicher Teil des Kunststoffs auf Grund der UV-Strahlung und mechanischen Belastung bei der Bearbeitung des Ackerbodens innerhalb weniger Jahre zu Mikroplastik zerrieben wird, bzw. zerfällt. Dann ist das Problem allerdings nicht mehr offensichtlich. Die hohen gesundheitlichen Risiken der Mikroplastik sind ja zu einem Großteil schon bekannt. In diesem Fall kommen sie dann auf direktem Weg in unsere Nahrungsmittel. ... Guten Appetit! Ich entschuldige mich schon jetzt für meinen Sarkasmus, aber am Ende fühlt sich wieder keiner verantwortlich. Die Rechnung zahlen wir alle, vor allem aber unsere Kinder - ich hoffe, Sie haben keine. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194153/