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Plastikwasserspender in Filmen und Sendungen bei ARD und ZDF

Anfrage an: Umweltbundesamt

Wer ist eigentlich für das ständige präsentieren von Plastikwasserspendern in Filmen und Sendungen bei ARD und ZDF zuständig? Jeder Bürger weiß doch das wieder Plastikmüll produziert wird und auch die Öffentlichkeit zur Nutzung angeregt wird.

Warum gibt es da keine Trinkbrunnen mit becherlosen Nutzung? So wie es bereits millionenfache Nutzung durch Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen in ganz Deutschland täglich genutzt wird?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer ist eigentli…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Plastikwasserspender in Filmen und Sendungen bei ARD und ZDF [#35680]
Datum
9. Januar 2019 11:25
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist eigentlich für das ständige präsentieren von Plastikwasserspendern in Filmen und Sendungen bei ARD und ZDF zuständig? Jeder Bürger weiß doch das wieder Plastikmüll produziert wird und auch die Öffentlichkeit zur Nutzung angeregt wird. Warum gibt es da keine Trinkbrunnen mit becherlosen Nutzung? So wie es bereits millionenfache Nutzung durch Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen in ganz Deutschland täglich genutzt wird?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "Pla…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Plastikwasserspender in Filmen und Sendungen bei ARD und ZDF [#35680]
Datum
11. Januar 2019 08:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "Plastikwasserspendern/Trinkwasserbrunnen", der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß

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Umweltbundesamt
Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) und des Umweltinformationsgesetzes…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) und des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
Datum
5. Februar 2019 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid vom 05.02.2019 vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen