Plattform www.fragdenstaat.de im Zuständigkeitsbereich des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

1. Was unternahm und unternimmt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gegen den Missstand, dass auf der Plattform www.fragdenstaat.de im Zuständigkeitsbereich des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern etliche Anfragen existieren, deren Antwort bis heute verspätet ist/noch nicht beantwortet wurden.

2. Was unternahm und unternimmt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gegen den Missstand, dass auf der Plattform www.fragdenstaat.de im Zuständigkeitsbereich des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern etliche Anfragen existieren, die noch die „eingeschlafen sind“ / keine Reaktion bzw. Nichtbeantwortung zu verzeichnen ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. März 2014
  • Frist
    15. April 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Was …
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Plattform www.fragdenstaat.de im Zuständigkeitsbereich des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern [#5947]
Datum
13. März 2014 22:22
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Was unternahm und unternimmt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gegen den Missstand, dass auf der Plattform www.fragdenstaat.de im Zuständigkeitsbereich des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern etliche Anfragen existieren, deren Antwort bis heute verspätet ist/noch nicht beantwortet wurden. 2. Was unternahm und unternimmt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gegen den Missstand, dass auf der Plattform www.fragdenstaat.de im Zuständigkeitsbereich des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern etliche Anfragen existieren, die noch die „eingeschlafen sind“ / keine Reaktion bzw. Nichtbeantwortung zu verzeichnen ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage vom 13.03.2014 Az.: 5.8.1.020/001/2014-02263 Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Anfrage vom 1…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.03.2014
Datum
19. März 2014 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 5.8.1.020/001/2014-02263 Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Anfrage vom 13. März 2014 habe ich erhalten. Hierin fragen Sie nach, was unsere Behörde gegen den Missstand, dass auf der Plattform www.fragdenstaat.de im Zuständigkeitsbereich des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern etliche Anfragen existieren, deren Antwort bis heute verspätet ist - noch nicht beantwortet wurden, unternimmt. Eine am 18. März 2014 durchgeführte Internetrecherche auf der vorgenannten Plattform hat ergeben, dass einige Anfragen, die unsere Behörde betreffen, vor einigen Tagen hier via E-Mail eingegangen sind. Diese Anfragen werden gerade gesondert bearbeitet bzw. haben sie hierauf bereits Antworten erhalten. Darüber hinaus sind lediglich seinerzeit an das hiesige Innenministerium gerichtete Anfragen von dort aus offensichtlich verspätet beantwortet worden. Hierüber hatten wir bislang keine Kenntnis. Kenntnis über etwaiges Fehlverhalten kann unsere Behörde auch nur dadurch erlangen, wenn uns der jeweilige Antragsteller nach § 14 IFG M-V hierüber entsprechend informiert und uns somit um eine außergerichtliche Sachverhaltsprüfung bittet. Nach der vorgenannten Vorschrift hat eine Person, die der Ansicht ist, dass ihr Informationsersuchen zu Unrecht abgelehnt oder nicht beachtet worden ist, das Recht auf Anrufung des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Thomas Ahrens