Plizeieinsatz Rheinbad Düsseldorf

Können Sie eine verständliche Erklärung dafür geben, dass bei dem Großeinsatz am Samstag die Personalien der Randalierer nicht festgestellt wurden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
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Olaf Borgards
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Olaf Borgards
Betreff
Plizeieinsatz Rheinbad Düsseldorf [#153927]
Datum
2. Juli 2019 08:40
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Können Sie eine verständliche Erklärung dafür geben, dass bei dem Großeinsatz am Samstag die Personalien der Randalierer nicht festgestellt wurden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Olaf Borgards <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Olaf Borgards

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 3. Juli 2019 - Olaf Borgards - Az. 432-30.01 Sehr geehrter Herr Borgards, mit Ihrem Antrag nach d…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 3. Juli 2019 - Olaf Borgards - Az. 432-30.01
Datum
16. Juli 2019 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrter Herr Borgards, mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) begehrten Sie eine verständliche Erklärung für die unterbliebene Personalienfeststellung der Randalierer bei dem Großeinsatz am Samstag, 29. Juni 2019, im Rheinbad Düsseldorf. Nach den dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vorhandenen amtlichen Informationen kann ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen: Wenige Minuten nach dem Eintreffen der ersten Streifenwagenbesatzung forderte diese zunächst Verstärkung und kurze Zeit später weitere Unterstützung an. Die sukzessive aufwachsende Kräftelage war zunächst ausreichend, um die Parteien zu trennen und eine betroffene Familie aus dem Freibad zu begleiten. Unmittelbar im Anschluss löste sich die ca. 400 Personen fassende Gruppe auf und vermischte sich mit den rund 4.500 Besuchern. Konkrete Hinweise auf Einzeltäter lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Weitere Einsatzkräfte trafen am Einsatzort ein, als das Rheinbad bereits gänzlich geräumt war. Freundliche Grüße