Plusminus - Tricksereien bei der Jobvermittlung - Sanktionsquote im Jobcenter Ludwigshafen

Am 08.01.2014 berichtete Plusminus unter dem Titel „Tricksereien bei der Jobvermittlung“ unter anderem über den Vorwurf von Vorgaben für Sanktionen. Zum Beweis wurde kurz eine interne Dienstanweisung Ihrer Behörde/Jobcenter (Intranet) vom „Freitag, 9. September 2011 11:25“ (Betreff: Focus) eingeblendet.

In der Dienstanweisung des Teamleiters war zu lesen:
„2. Es ist auffällig geworden, dass unsrer Abteilung wenige Sanktionen veranlasst und somit unsere Sanktionsquote stark abgesackt ist.“
An dieser Stelle noch mal der Aufruf strickt zu sanktionieren. [...]“

Außerdem war die Rede von einer Auswertung des Monats August zum Thema.

Bitte übersenden Sie mir die anonymisierte Dienstanweisung im Volltext und auch die benannte Auswertung zum Thema für den Monat August.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2014
  • Frist
    11. Februar 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 08.01.201…
An Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Plusminus - Tricksereien bei der Jobvermittlung - Sanktionsquote im Jobcenter Ludwigshafen [#5278]
Datum
11. Januar 2014 00:46
An
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 08.01.2014 berichtete Plusminus unter dem Titel „Tricksereien bei der Jobvermittlung“ unter anderem über den Vorwurf von Vorgaben für Sanktionen. Zum Beweis wurde kurz eine interne Dienstanweisung Ihrer Behörde/Jobcenter (Intranet) vom „Freitag, 9. September 2011 11:25“ (Betreff: Focus) eingeblendet. In der Dienstanweisung des Teamleiters war zu lesen: „2. Es ist auffällig geworden, dass unsrer Abteilung wenige Sanktionen veranlasst und somit unsere Sanktionsquote stark abgesackt ist.“ An dieser Stelle noch mal der Aufruf strickt zu sanktionieren. [...]“ Außerdem war die Rede von einer Auswertung des Monats August zum Thema. Bitte übersenden Sie mir die anonymisierte Dienstanweisung im Volltext und auch die benannte Auswertung zum Thema für den Monat August.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 11.01.2014. Mit freundl…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Betreff
WG: Plusminus - Tricksereien bei der Jobvermittlung - Sanktionsquote im Jobcenter Ludwigshafen [#5278]
Datum
13. Januar 2014 07:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 11.01.2014. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihren Antrag vom 11.01.2014 haben wir zuständigkeitshalber an das Jobcenter …
Von
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Betreff
WG: Plusminus - Tricksereien bei der Jobvermittlung - Sanktionsquote im Jobcenter Ludwigshafen [#5278]
Datum
14. Januar 2014 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihren Antrag vom 11.01.2014 haben wir zuständigkeitshalber an das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen weitergegeben. Mit freundlichen Grüßen