PMeV-Mitgliedschaft des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Der PMeV [Professioneller Mobilfunk e.V.] ist ein Netzwerk führender Anbieter und Anwender sicherer Kommunikationslösungen für den professionellen Einsatz.
Seine Mitglieder sind Hersteller, System- und Applikationshäuser, Netzbetreiber, Anwender, Berater sowie darüber hinaus weitere Fachleute und Experten.

Zu den Mitgliedern gehören unter anderem:

Land NRW/Ministerium des Innern
Jörg Leipe
Friedrichstraße 62-80
40217 Düsseldorf

Siehe dazu:
https://www.pmev.de/index.php?id=66&company=

Der Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder beträgt 120,-Euro pro Jahr.
Der Mindest-Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder beträgt 2.500,- Euro pro Jahr. Das aktive Mitglied erwirbt mit diesem Mindest-Mitgliedsbeitrag eine Stimme.
Der einem aktiven Mitglied auferlegte Mitgliedsbeitrag kann vervielfacht werden, wobei das aktive Mitglied dann pro 2.500,- Euro Mitgliedsbeitrag (pro Jahr) eine Stimme erwirbt. Das Stimmrecht ist pro aktives Mitglied auf 20 Stimmen begrenzt, was einem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50.000,-Europro Jahr entspricht.
Außerordentliche Mitglieder unterliegen nicht der Pflicht zur Beitragszahlung. Freiwillige Mitgliedsbeiträge sind möglich.

Siehe dazu:
https://www.pmev.de/fileadmin/user_upload/downloads/downloads_pmev/Satzungen__Ordnungen_und_Antraege/Beitragsordnung_08032018.pdf

Meine Fragen:

1) Welche Mitgliedschaft liegt bei Ihnen vor (passiv / aktiv / außerordentlich / ehrenhalber) ?

2) Über wie viele Stimmen verfügen Sie ?

3) Welche Mitgliedsbeiträge werden pro Jahr entrichtet (Pflicht bzw. freiwillig) ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2019
  • Frist
    18. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PMeV-Mitgliedschaft des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen [#172083]
Datum
14. Dezember 2019 13:00
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der PMeV [Professioneller Mobilfunk e.V.] ist ein Netzwerk führender Anbieter und Anwender sicherer Kommunikationslösungen für den professionellen Einsatz. Seine Mitglieder sind Hersteller, System- und Applikationshäuser, Netzbetreiber, Anwender, Berater sowie darüber hinaus weitere Fachleute und Experten. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem: Land NRW/Ministerium des Innern [geschwärzt] Friedrichstraße 62-80 40217 Düsseldorf Siehe dazu: https://www.pmev.de/index.php?id=66&company= Der Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder beträgt 120,-Euro pro Jahr. Der Mindest-Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder beträgt 2.500,- Euro pro Jahr. Das aktive Mitglied erwirbt mit diesem Mindest-Mitgliedsbeitrag eine Stimme. Der einem aktiven Mitglied auferlegte Mitgliedsbeitrag kann vervielfacht werden, wobei das aktive Mitglied dann pro 2.500,- Euro Mitgliedsbeitrag (pro Jahr) eine Stimme erwirbt. Das Stimmrecht ist pro aktives Mitglied auf 20 Stimmen begrenzt, was einem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50.000,-Europro Jahr entspricht. Außerordentliche Mitglieder unterliegen nicht der Pflicht zur Beitragszahlung. Freiwillige Mitgliedsbeiträge sind möglich. Siehe dazu: https://www.pmev.de/fileadmin/user_upload/downloads/downloads_pmev/Satzungen__Ordnungen_und_Antraege/Beitragsordnung_08032018.pdf Meine Fragen: 1) Welche Mitgliedschaft liegt bei Ihnen vor (passiv / aktiv / außerordentlich / ehrenhalber) ? 2) Über wie viele Stimmen verfügen Sie ? 3) Welche Mitgliedsbeiträge werden pro Jahr entrichtet (Pflicht bzw. freiwillig) ? Vielen Dank. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 172083 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172083 Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich werte Ihre Eingabe als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-We…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 2019-12-19 - KOM BD an Abt. 3 - Antragsteller/in, Antragsteller/in - PMeV-Mitgliedschaft des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen [#172083]
Datum
7. Januar 2020 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich werte Ihre Eingabe als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), die ich Ihnen wie folgt beantworte: Das Ministerium des Innern des Landes NRW ist passives Mitglied im PMeV und verfügt über keinerlei Stimme. Es fällt kein Mitgliedsbeitrag an, da passive Mitglieder als Behörde keiner Beitragspflicht unterliegen. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Beantworten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragstell…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2019-12-19 - KOM BD an Abt. 3 - Antragsteller/in, Antragsteller/in - PMeV-Mitgliedschaft des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen [#172083]
Datum
9. Januar 2020 13:04
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Beantworten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172083