Pockenimpfstoff

Alle dem BMG vorliegenden Dokumente, aus denen hervorgeht, wie viele Dosen Pockenimpfstoff in Deutschland momentan verfügbar bzw. bevorratet sind sowie den Handelsnamen und Hersteller des entsprechenden Impfstoffs bzw. der entsprechenden Impfstoffe und die Anzahl der Personen, welche mit den verfügbaren Impfstoffdosen vollständig immunisiert werden können. Sofern Pläne für Bestellungen von weiteren Dosen eines Pockenimpfstoffs vorliegen, senden Sie mir bitte auch hierzu alle relevanten Dokumente zu aus denen hervorgeht, wie viele Dosen welches Impfstoffes (Handelsname und Hersteller) bestellt werden sollen und, falls bekannt, wann die Lieferung erfolgen soll.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2022
  • Frist
    28. Juni 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle dem BMG vorl…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pockenimpfstoff [#249796]
Datum
23. Mai 2022 22:16
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle dem BMG vorliegenden Dokumente, aus denen hervorgeht, wie viele Dosen Pockenimpfstoff in Deutschland momentan verfügbar bzw. bevorratet sind sowie den Handelsnamen und Hersteller des entsprechenden Impfstoffs bzw. der entsprechenden Impfstoffe und die Anzahl der Personen, welche mit den verfügbaren Impfstoffdosen vollständig immunisiert werden können. Sofern Pläne für Bestellungen von weiteren Dosen eines Pockenimpfstoffs vorliegen, senden Sie mir bitte auch hierzu alle relevanten Dokumente zu aus denen hervorgeht, wie viele Dosen welches Impfstoffes (Handelsname und Hersteller) bestellt werden sollen und, falls bekannt, wann die Lieferung erfolgen soll.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249796/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Pockenimpfstoff [#249796]
Datum
24. Mai 2022 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Pockenimpfstoff [#249796]
Datum
22. Juni 2022 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pockenimpfstoff“ vom 23.05.2022 (#249796) wurd…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Pockenimpfstoff [#249796]
Datum
28. August 2022 19:24
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pockenimpfstoff“ vom 23.05.2022 (#249796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten, wofür ich auf Grund der vielen an Sie gerichteten Anfragen Versändnis habe und deswegen bisher von einer Erinnerungs-Mail absah. Nun bitte ich Sie jedoch, mich umgehend über den Stand meiner Anfrage zu informieren. Falls sich die für meine Anfrage relevante Datenlage seit dem 22. Juni 2022 verändet hat, bitte ich darum, meine Anfrage auf Basis dieser neuen Datenlage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pockenimpfstoff“ vom 23.05.2022 (#249796) wurd…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Pockenimpfstoff [#249796]
Datum
6. September 2022 13:46
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pockenimpfstoff“ vom 23.05.2022 (#249796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich die nachstehende Auskunft. D…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Pockenimpfstoff [#249796]
Datum
7. September 2022 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB
image002.png
4,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich die nachstehende Auskunft. Die Auskunft erfolgt gebührenfrei. Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Deutschland hatte in den Jahren vor 2006 ca. 100 Mio. Dosen Pockenimpfstoff beschafft und eingelagert, wovon 2 Mio. an die WHO gespendet worden sind und für diese eingelagert werden. Es handelt sich um Impfstoffe der ersten und zweiten Generation der Firmen Berna Biotec und von Bavarian Nordic, die auf Basis des Elstree-Stamms entwickelt worden sind. Diese Impfstoffe sind nicht im Handel verfügbar und haben keinen Handelsnamen. Diese Impfstoffe reichen für eine Impfung von ca. 50 Millionen Menschen aus. Vor dem Hintergrund des Affenpocken-Ausbruchs im Jahr 2022 hat Deutschland in diesem Jahr 240.000 Dosen des Impfstoffs Imvanex (US-Bezeichnung „Jynneos“) des Herstellers Bavarian Nordic gekauft. Dieser Impfstoff ist sowohl zur Vorbeugung gegen das humane Pockenvirus als auch gegen das Affenpockenvirus zugelassen. 40.000 Dosen von „Jynneos“ wurden bereits geliefert. Eine zweite Tranche mit 200.000 Dosen wird im Herbst erwartet. Zudem wurden Deutschland über eine Spende der Europäischen Kommission bislang insgesamt 21.800 Dosen zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung und die Europäische Kommission prüfen den Bedarf weiterer Beschaffungen und stehen diesbezüglich im Austausch mit dem Hersteller. Zur Immunisierung gegen Affenpocken sind grundsätzlich zwei Dosen erforderlich, bei Personen, die bereits gegen Pocken geimpft worden sind, nur noch eine weitere Dosis. Mit freundlichen Grüßen,