Pokemon Go Verbot in Bayreuth, Anfrage nach Art. 36 BayDSG

Antrag Art. 36 BayDSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Nach Medieninformation strebt Bayrische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen eine Sperrung für Pokemon Go in ihren Anlagen bei der zuständigen Firma Niantic Lab an.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/pokemon-verbot-den-bayreuther-parks_501564

Daher bitte ich sie um folgende Informationen:

1. Welche Anlagen in Bayreuth sind von der Sperrung betroffen.

2. Gab es innerhalb Bayreuths Beschädigungen, Störungen, Verletzungen und andere Vorfälle die durch das Spielen von Pokemon Go verursacht wurden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes.
Sollten dieses Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. August 2016
  • Frist
    7. September 2016
  • 2 Follower:innen
Matthias Sing
Antrag Art. 36 BayDSG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Medieninformation…
An Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen Details
Von
Matthias Sing
Betreff
Pokemon Go Verbot in Bayreuth, Anfrage nach Art. 36 BayDSG [#17479]
Datum
8. August 2016 17:18
An
Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Status
Warte auf Antwort
Antrag Art. 36 BayDSG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Medieninformation strebt Bayrische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen eine Sperrung für Pokemon Go in ihren Anlagen bei der zuständigen Firma Niantic Lab an. http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/pokemon-verbot-den-bayreuther-parks_501564 Daher bitte ich sie um folgende Informationen: 1. Welche Anlagen in Bayreuth sind von der Sperrung betroffen. 2. Gab es innerhalb Bayreuths Beschädigungen, Störungen, Verletzungen und andere Vorfälle die durch das Spielen von Pokemon Go verursacht wurden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Sollten dieses Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Sing <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Sing << Adresse entfernt >>

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Matthias Sing
Antrag Art. 36 BayDSG vom 08.08.16 Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem auf meine Auskunftsanfrage nach Art. …
An Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen Details
Von
Matthias Sing
Betreff
AW: Pokemon Go Verbot in Bayreuth, Anfrage nach Art. 36 BayDSG [#17479]
Datum
31. August 2016 11:05
An
Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Status
Antrag Art. 36 BayDSG vom 08.08.16 Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem auf meine Auskunftsanfrage nach Art. 36 BayDSG vom 08.08.16 von ihrer Behörde nicht beantwortet worden ist und ich auch sonst keine Reaktion ihrerseits vernommen habe, wiederhole ich hiermit meine Anfrage und begründe und ergänze sie: bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Medieninformation strebt Bayrische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen eine Sperrung für Pokemon Go in ihren Anlagen bei der zuständigen Firma Niantic Lab an. http://www.nordbayerischer-kurier.de/... Daher bitte ich sie um folgende Informationen: 1. Welche Anlagen in Bayreuth sind von der Sperrung betroffen. 2. Gab es innerhalb Bayreuths Beschädigungen, Störungen, Verletzungen und andere Vorfälle die durch das Spielen von Pokemon Go verursacht wurden. Wenn ja: Welche genau und wie hoch beziffern sich Schäden aufgrund von Pokemon Go für die Bayerische Verwaltung der staatl. Schlösser, Gärten und Seen? Begründung: Pokemon Go ist seit Veröffentlichung zu einem Massenphänomen geworden, dass viele Menschen bewegt und begeistert. Es finden bereits ganze Pokemon-Touren statt, Gruppen treffen sich um die digitalen Monster zu suchen und zu fangen. In Bayreuth ist hier insb. der von iher Behörde verwaltete Bayreuther Hofgarten einer der wichtigste Treffpunkte für Pokemon Go spieler. Von demher besteht ein mitlerweile großes Interesse an den Beweggründen, warum die Bayrische Verwaltung der staatl. Schlösser, Gärten und Seen Pokemon Go-Spieler aussperren will und welche Anlagen davon betroffen sind. Als Bürger Bayreuths und begnadeter Spieler habe ich an dieser anfrage auch ein berechtigtes und persönliches Interesse. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Sollten dieses Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Matthias Sing <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Sing << Adresse entfernt >>