Pokemon Go Verbot in Bayreuth, Anfrage nach Art. 36 BayDSG
Antrag Art. 36 BayDSG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Medieninformation strebt Bayrische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen eine Sperrung für Pokemon Go in ihren Anlagen bei der zuständigen Firma Niantic Lab an.
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/pokemon-verbot-den-bayreuther-parks_501564
Daher bitte ich sie um folgende Informationen:
1. Welche Anlagen in Bayreuth sind von der Sperrung betroffen.
2. Gab es innerhalb Bayreuths Beschädigungen, Störungen, Verletzungen und andere Vorfälle die durch das Spielen von Pokemon Go verursacht wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes.
Sollten dieses Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum8. August 2016
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7. September 2016
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