Politisch Motierte Straftaten

Anfrage an: Polizeipräsidium Ulm

Die genauen Daten, welche Straftaten und wie oft, der politisch motivierten Kriminalität rechts 2019 im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2020
  • Frist
    22. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die genauen Daten…
An Polizeipräsidium Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Politisch Motierte Straftaten [#185124]
Datum
22. April 2020 16:28
An
Polizeipräsidium Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die genauen Daten, welche Straftaten und wie oft, der politisch motivierten Kriminalität rechts 2019 im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185124 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Ulm
Anfrage LIFG | Politisch Motivierte Straftaten RuD-0221/20/6 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Anfrage ist …
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Anfrage LIFG | Politisch Motivierte Straftaten
Datum
23. April 2020 08:57
Status
Warte auf Antwort
RuD-0221/20/6 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Anfrage ist am 22.04.2020 beim Polizeipräsidium Ulm eingegangen. Wir prüfen derzeit den zu Grunde liegenden Sachverhalt und kommen unaufgefordert wieder auf die Angelegenheit zurück Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Ulm
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgestz | Politisch Motivierte Straftaten RuD-0221/20/6 Sehr geehr…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgestz | Politisch Motivierte Straftaten
Datum
27. April 2020 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
RuD-0221/20/6 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 22.04.2020 haben Sie unter Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Informationen bezüglich der politisch motivierten Kriminalität - rechts beantragt: „Die genauen Daten, welche Straftaten und wie oft, der politisch motivierten Kriminalität rechts 2019 im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm.“ Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. 2. Gebühren werden keine erhoben. Begründung: Der Zugang zu amtlichen Informationen richtet sich in Baden-Württemberg nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Antragsberechtigte haben nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, es sei denn, die angefragten Informationen unterliegen gemäß §‘2 LIFG nicht dem Anspruch, das Bekanntwerden der Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf die in § 4 LIFG genannten öffentlichen Belange und/oder es liegt ein Ablehnungsgrund nach § 9 LIFG vor. Das ergänzend von Ihnen als Anspruchsgrundlage benannte Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind im Falle der angefragten Informationen nicht einschlägig, da es sich dabei weder um Umweltinformationen noch um Verbraucherinformationen im Sinne der beiden Gesetze handelt. Im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm war im Vergleichszeitraum 2018 / 2019 eine Zunahme der rechtsmotivierten Straftaten von 121 auf 142 (+17,4 %) zu verzeichnen. Die Straftaten lassen sich auf folgende Delikte aufschlüsseln: Delikte[1] 2018 2019 Veränderung Propagandadelikte gem. §§ 86, 86a StGB[2] 74 73 -1,4 % Straftaten gem. §§ 130, 131 StGB[3] 33 54 +63,6 % Straftaten gem. §§ 185 ff StGB[4] 2 8 +300,0 % Straftaten gem. §§ 303 ff StGB[5] 5 2 -60,0 % Sonstige Straftaten gem. StGB 0 1 - Gewalttaten gem. §§ 211, 223 ff StGB[6] 6 4 -33,3 % Straftaten nach dem VersG 1 0 -100,0 % 1 Mehrfachnennungen sind möglich 2 §§ 86, 86a StGB = Verbreiten von Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen / Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 3 §§ 130, 131 StGB = Volksverhetzung / Gewaltdarstellung 4 §§ 185 ff StGB = Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung etc. 5 §§ 303 ff StGB = Sachbeschädigungsdelikte 6 §§ 211, 223 StGB = Mord/Totschlag, Körperverletzungsdelikte Die Bearbeitung Ihres Antrages ergeht gebührenfrei. Die Gebührenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, diese Entscheidung soll beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgestz | Politisch Motivierte Straftaten [#185124] Sehr geehrt…
An Polizeipräsidium Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgestz | Politisch Motivierte Straftaten [#185124]
Datum
28. April 2020 07:28
An
Polizeipräsidium Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre Antwort. Eine Nachfrage ergibt sich aus den von Ihnen genannten Zahlen. Könnten sie die Gewalttaten gem. §§ 211, 223 ff StGB[6] genauer differenzieren? Ob nun Mord/Totschlag oder Körperverletzungsdelikte vorliegen ist ja ein nicht unerheblicher Unterschied. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185124

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Polizeipräsidium Ulm
Anfrage nach dem LIFG | Politisch Motivierte Straftaten Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Rückfrage vom 28.04…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Anfrage nach dem LIFG | Politisch Motivierte Straftaten
Datum
13. Mai 2020 06:47
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Rückfrage vom 28.04.2020 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Es handelt sich, wie aus der PMK-Statistik zu entnehmen ist, um 1 Körperverletzung im Bereich der PMK-RI, um ein Tötungsdelikt und 3 Körperverletzungen im Bereich der PMK-R sowie um 1 Körperverletzung im Bereich der PKM-L. Mit freundlichen Grüßen