politisch motivierete Gewalttaten 2019

Anfrage an: Polizeipräsidium Ulm

In einem Artikel der Südwestpresse vom 24. April 2020 wurde folgender Satz veröffentlicht:
"Insgesamt gab es im vergangenen Jahr sechs politisch motivierter Gewalttaten – alle sechs wurden aufgeklärt."
(https://www.swp.de/blaulicht/ulm-neu-ulm/polizei-ulm-politisch-motivierte-kriminalitaet-nimmt-um-27-prozent-zu-45729187.html)

Können sie mir weitere Details zu diesen Taten nennen wie
das Datum,
welche Art von Gewalttat (schwere oder leichte Körperverletzung, versuchter Mord oder Totschlag,...),
Wie viele Täter ermittelt wurden
und die Kategorisierung der Taten in politisch motviert links, politisch motviert rechts, ausländischen Ideologien, ...)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. April 2020
  • Frist
    24. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Artikel …
An Polizeipräsidium Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
politisch motivierete Gewalttaten 2019 [#185275]
Datum
24. April 2020 19:15
An
Polizeipräsidium Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Artikel der Südwestpresse vom 24. April 2020 wurde folgender Satz veröffentlicht: "Insgesamt gab es im vergangenen Jahr sechs politisch motivierter Gewalttaten – alle sechs wurden aufgeklärt." (https://www.swp.de/blaulicht/ulm-neu-ulm/polizei-ulm-politisch-motivierte-kriminalitaet-nimmt-um-27-prozent-zu-45729187.html) Können sie mir weitere Details zu diesen Taten nennen wie das Datum, welche Art von Gewalttat (schwere oder leichte Körperverletzung, versuchter Mord oder Totschlag,...), Wie viele Täter ermittelt wurden und die Kategorisierung der Taten in politisch motviert links, politisch motviert rechts, ausländischen Ideologien, ...)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185275 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Ulm
Ihre Anfrage nach dem LIFG | politisch motivierte Gewalttaten 2019 RuD-0221/20/8 Sehr geehrteAntragsteller/in Ih…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LIFG | politisch motivierte Gewalttaten 2019
Datum
28. April 2020 09:05
Status
Warte auf Antwort
RuD-0221/20/8 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Anfrage ist am 24.04.2020 beim Polizeipräsidium Ulm eingegangen. Wir prüfen derzeit den zu Grunde liegenden Sachverhalt und kommen unaufgefordert wieder auf die Angelegenheit zurück Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Ulm
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz | Artikel aus der Südwest Presse vom 24.04.2020 RuD-0221/2…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz | Artikel aus der Südwest Presse vom 24.04.2020
Datum
28. April 2020 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
RuD-0221/20/8 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 24.04.2020 haben Sie unter Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Informationen zu nachstehenden Fragen bezüglich eines Zeitungsartikels in der Südwest Presse vom 24.04.2020 beantragt: „In einem Artikel der Südwestpresse vom 24. April 2020 wurde folgender Satz veröffentlicht: Insgesamt gab es im vergangenen Jahr sechs politisch motivierter Gewalttaten – alle sechs wurden aufgeklärt. Können Sie mir weitere Details zu diesen Taten nennen wie das Datum, welche Art von Gewalttat (schwere oder leichte Körperverletzung, versuchter Mord oder Totschlag,...), wie viele Täter ermittelt wurden und die Kategorisierung der Taten in politisch motiviert links, politisch motiviert rechts, ausländischen Ideologien, ...“ Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag wird nicht stattgegeben. 2. Gebühren werden keine erhoben. Begründung: Ihre Anfrage bezieht sich auf Verfahren, die nach Abschluss der Ermittlungen durch das Polizeipräsidium Ulm an die zuständige Staatsanwaltschaft Ulm bzw. Stuttgart abgegeben wurden. Sie werden dort unter folgenden Aktenzeichen geführt: - ST/1832487/2019, Staatsanwaltschaft Ulm - ST/0998637/2019, Staatsanwaltschaft Ulm - ST/0706600/2019, Staatsanwaltschaft Ulm - ST/0976222/2019, Staatsanwaltschaft Stuttgart - ST/1010211/2019, Staatsanwaltschaft Ulm - ST/1471981/2019, Staatsanwaltschaft Ulm Nach § 1 Abs. 3 LIFG in Verbindung mit § 480 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) können wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Wir bitten Sie daher, Ihre Anfrage an die zuständige Staatsanwaltschaft zu stellen. Die Bearbeitung Ihres Antrages ergeht gebührenfrei. Die Gebührenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, diese Entscheidung soll beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Ulm
Ihre Anfrage nach dem LIFG | politisch motivierte Gewalttaten 2019 RuD-0221/20/8 Sehr geehrteAntragsteller/in Ih…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LIFG | politisch motivierte Gewalttaten 2019
Datum
29. April 2020 10:58
Status
RuD-0221/20/8 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Rückfrage zur o. g. Anfrage ist am 28.04.2020 beim Polizeipräsidium Ulm eingegangen. Wir haben die Fragestellung an die zuständige Organisationseinheit weitergeleitet und kommen unaufgefordert wieder auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen