RuD-0221/20/8
Sehr geehrteAntragsteller/in
mit E-Mail vom 24.04.2020 haben Sie unter Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Informationen zu nachstehenden Fragen bezüglich eines Zeitungsartikels in der Südwest Presse vom 24.04.2020 beantragt:
„In einem Artikel der Südwestpresse vom 24. April 2020 wurde folgender Satz veröffentlicht: Insgesamt gab es im vergangenen Jahr sechs politisch motivierter Gewalttaten – alle sechs wurden aufgeklärt.
Können Sie mir weitere Details zu diesen Taten nennen wie das Datum, welche Art von Gewalttat (schwere oder leichte Körperverletzung, versuchter Mord oder Totschlag,...), wie viele Täter ermittelt wurden und die Kategorisierung der Taten in politisch motiviert links, politisch motiviert rechts, ausländischen Ideologien, ...“
Hierzu ergeht folgende Entscheidung:
1. Ihrem Antrag wird nicht stattgegeben.
2. Gebühren werden keine erhoben.
Begründung:
Ihre Anfrage bezieht sich auf Verfahren, die nach Abschluss der Ermittlungen durch das Polizeipräsidium Ulm an die zuständige Staatsanwaltschaft Ulm bzw. Stuttgart abgegeben wurden. Sie werden dort unter folgenden Aktenzeichen geführt:
- ST/1832487/2019, Staatsanwaltschaft Ulm
- ST/0998637/2019, Staatsanwaltschaft Ulm
- ST/0706600/2019, Staatsanwaltschaft Ulm
- ST/0976222/2019, Staatsanwaltschaft Stuttgart
- ST/1010211/2019, Staatsanwaltschaft Ulm
- ST/1471981/2019, Staatsanwaltschaft Ulm
Nach § 1 Abs. 3 LIFG in Verbindung mit § 480 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) können wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Wir bitten Sie daher, Ihre Anfrage an die zuständige Staatsanwaltschaft zu stellen.
Die Bearbeitung Ihres Antrages ergeht gebührenfrei. Die Gebührenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, diese Entscheidung soll beigefügt werden.
Mit freundlichen Grüßen