Politisch motivierte Kriminalität in Berlin: Antisemitische Straftaten

1. Laut einem Artikel aus "Welt" (https://www.welt.de/politik/deutschland/article193060111/Statistik-in-Berlin-Polizei-ordnet-antisemitische-Taten-Rechtsextremen-zu-ohne-Belege.html), wurden laut einer Antwort des Senats auf eine Abgeordenetenanfrage des Abgeordneten Marcel Luthe, von den im Jahr 2018 253 als antisemitisch registrierten Straftaten 120 dem Phänomenbereich "Rechts" zugeordnet, obwohl keine Motive vorlagen. Die Antwort auf die Abgeordnetenanfrage wurde aber anscheinend nicht veröffentlicht. Können sie jene Zuordnung zum Phänomenbereich "Rechts" der 120 Straftaten trotz fehlender ersichtlicher Motivlage bestätigen,bzw. ist es möglich die erwähnte Antwort auf die Abgeordnetenanfrage zu erhalten?

2. Laut dem PMK-Bericht 2018 (https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/) wurden dem Phänomenbereich "Auländische Ideologie" 49 Straftaten dem Themenfeld "Antisemitismus" und 48 dem Themenfeld "Israel-Palästina-Konflikt" zugeordnet. Gibt es Angaben dazu, inwiefern eine Überlappung hierbei vorliegt, d.h. wie viele Straftaten beiden Themenfeldern zugleich zugeordnet wurden?

3. Das Themenfeld "Israel-Palästina-Konflikt" taucht nur im Phänomenbereich "Ausländische Ideologie" auf. Heißt dass, dass Straftaten aus diesem Themenfeld grundsätzlich dem Phänomenbereich "Ausländische Ideologie" zugeordnet werden, oder wurden für die anderen Bereiche einfach keine Straftaten aus diesem Themenfeld registriert?

4. Im PMK-Bericht 2019 findet sich das Themenfeld "Israel-Palästina Konflikt" nicht wieder. Wurde eine etwaige Zuordnung zu diesem Themenfeld im Jahr 2019 eingestellt?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Ulrich
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Sebastian Ulrich
Betreff
Politisch motivierte Kriminalität in Berlin: Antisemitische Straftaten [#201852]
Datum
28. Oktober 2020 11:12
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Laut einem Artikel aus "Welt" (https://www.welt.de/politik/deutschland/article193060111/Statistik-in-Berlin-Polizei-ordnet-antisemitische-Taten-Rechtsextremen-zu-ohne-Belege.html), wurden laut einer Antwort des Senats auf eine Abgeordenetenanfrage des Abgeordneten Marcel Luthe, von den im Jahr 2018 253 als antisemitisch registrierten Straftaten 120 dem Phänomenbereich "Rechts" zugeordnet, obwohl keine Motive vorlagen. Die Antwort auf die Abgeordnetenanfrage wurde aber anscheinend nicht veröffentlicht. Können sie jene Zuordnung zum Phänomenbereich "Rechts" der 120 Straftaten trotz fehlender ersichtlicher Motivlage bestätigen,bzw. ist es möglich die erwähnte Antwort auf die Abgeordnetenanfrage zu erhalten? 2. Laut dem PMK-Bericht 2018 (https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/) wurden dem Phänomenbereich "Auländische Ideologie" 49 Straftaten dem Themenfeld "Antisemitismus" und 48 dem Themenfeld "Israel-Palästina-Konflikt" zugeordnet. Gibt es Angaben dazu, inwiefern eine Überlappung hierbei vorliegt, d.h. wie viele Straftaten beiden Themenfeldern zugleich zugeordnet wurden? 3. Das Themenfeld "Israel-Palästina-Konflikt" taucht nur im Phänomenbereich "Ausländische Ideologie" auf. Heißt dass, dass Straftaten aus diesem Themenfeld grundsätzlich dem Phänomenbereich "Ausländische Ideologie" zugeordnet werden, oder wurden für die anderen Bereiche einfach keine Straftaten aus diesem Themenfeld registriert? 4. Im PMK-Bericht 2019 findet sich das Themenfeld "Israel-Palästina Konflikt" nicht wieder. Wurde eine etwaige Zuordnung zu diesem Themenfeld im Jahr 2019 eingestellt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Ulrich Anfragenr: 201852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201852/
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Ulrich
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Oktober 2020 11:12
Status
Warte auf Antwort

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Sehr geehrter Herr Ulrich, Ihre Anfrage wurde an die Polizei Berlin als aktenführende Dienststelle weitergeleite…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Politisch motivierte Kriminalität in Berlin: Antisemitische Straftaten [#201852]
Datum
29. Oktober 2020 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Ulrich, Ihre Anfrage wurde an die Polizei Berlin als aktenführende Dienststelle weitergeleitet. Von dieser Stelle wird erneut an Sie herangetreten werden. Mit freundlichen Grüßen

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IFG 158.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung PPr Just 4 To - IFG 158.20 Sehr geehrter Herr Ulrich, Ihre u…
Von
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Betreff
IFG 158.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung
Datum
2. Dezember 2020 12:56
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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PPr Just 4 To - IFG 158.20 Sehr geehrter Herr Ulrich, Ihre unten beigefügte Anfrage wurde an mich zur Bearbeitung weitergeleitet. Die beigefügte Vorabinformation übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis und in Erwartung Ihrer Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen