Politsche Versammlungen und Auflagen

Eine Auflistung aller politischen Versammlungen unter freiem Himmel im Zeitraum 01.01.2018-31.12.2018, mit der zu erwarten Personenanzahl, sowie die von Ihnen vergebenen Auflagen.

Zudem bitte ich, um Auskunft, ob es in Ihrer Behörde interne Richtlinien oder dergleichen gibt, welche Auflagen standardmäßig vergeben werde.

Falls es solche gibt bitte ich Sie diese ebenfalls zu versenden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. August 2019
  • Frist
    11. September 2019
  • Ein:e Follower:in
Lina Wisch
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufl…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
Lina Wisch
Betreff
Politsche Versammlungen und Auflagen [#163289]
Datum
9. August 2019 16:27
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller politischen Versammlungen unter freiem Himmel im Zeitraum 01.01.2018-31.12.2018, mit der zu erwarten Personenanzahl, sowie die von Ihnen vergebenen Auflagen. Zudem bitte ich, um Auskunft, ob es in Ihrer Behörde interne Richtlinien oder dergleichen gibt, welche Auflagen standardmäßig vergeben werde. Falls es solche gibt bitte ich Sie diese ebenfalls zu versenden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lina Wisch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lina Wisch
Lina Wisch
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Politsche Versammlungen und Auflagen“ vo…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
Lina Wisch
Betreff
AW: Politsche Versammlungen und Auflagen [#163289]
Datum
11. September 2019 07:06
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Politsche Versammlungen und Auflagen“ vom 09.08.2019 (#163289) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lina Wisch Anfragenr: 163289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadtverwaltung Speyer
Sehr geehrte Frau Wisch, Ihre Anfrage vom 09.08.2019 ist hier leider nicht eingegangen. Bitte übersenden Sie un…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
WG: Politsche Versammlungen und Auflagen [#163289]
Datum
11. September 2019 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wisch, Ihre Anfrage vom 09.08.2019 ist hier leider nicht eingegangen. Bitte übersenden Sie uns Ihre Anfrage erneut. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass nach § 11 Abs. 2 LTranspG der Antrag die Identität des Antragstellers erkennen lassen muss. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße Angabe der E-Mail-Adresse nicht, hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Mit freundlichen Grüßen