Polizei-Informationen zu überlaufenen Straßen während Ausgangssperre

Anfrage an: Polizei Hamburg

Die Polizei überprüft regelmäßig, ob die Corona-Mindestabstände von > 1,5 Metern in den in § 10b Corona-EVO genannten Örtlichkeiten noch immer nicht eingehalten werden können.

Zu den betroffenen Straßen, die nach Feststellung der Polizei offenbar regelmäßig überlaufen sind, zählen das Schulterblatt und die Große Freiheit, jedoch nur an Freitagen und Samstagen zwischen 18 und 4 Uhr früh.

Bitte übermitteln Sie mir sämtliche vorliegenden Erkenntnisse zur Einhaltbarkeit des Mindestabstands im Schulterblatt und in der Großen Freiheit für alle Nächte seit dem 2. April 2021 (Beginn der Ausgangssperre 21-5 Uhr).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizei-Informationen zu überlaufenen Straßen während Ausgangssperre [#217274]
Datum
3. April 2021 08:25
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Polizei überprüft regelmäßig, ob die Corona-Mindestabstände von > 1,5 Metern in den in § 10b Corona-EVO genannten Örtlichkeiten noch immer nicht eingehalten werden können. Zu den betroffenen Straßen, die nach Feststellung der Polizei offenbar regelmäßig überlaufen sind, zählen das Schulterblatt und die Große Freiheit, jedoch nur an Freitagen und Samstagen zwischen 18 und 4 Uhr früh. Bitte übermitteln Sie mir sämtliche vorliegenden Erkenntnisse zur Einhaltbarkeit des Mindestabstands im Schulterblatt und in der Großen Freiheit für alle Nächte seit dem 2. April 2021 (Beginn der Ausgangssperre 21-5 Uhr).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217274/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Hamburg
Sehr Antragsteller/in anbei die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz &qu…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung: Polizei-Informationen zu überlaufenen Straßen während Ausgangssperre [#217274]
Datum
19. April 2021 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Eingangsbesttigung.pdf
217,1 KB
Sehr Antragsteller/in anbei die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz "Polizei-Informationen zu überlaufenen Straßen während Ausgangssperre [#217274]" Mit freundlichen Grüßen,
Polizei Hamburg
Guten Tag, anbei erhalten Sie Ihre Antwort zur der von Ihnen gestellten Anfrage nach dem Hamburger Transparenzges…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Antwort: Polizei-Informationen zu überlaufenen Straßen während Ausgangssperre [#217274]
Datum
27. April 2021 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, anbei erhalten Sie Ihre Antwort zur der von Ihnen gestellten Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz. Mit freundlichen Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit der EVO vom 23. April wurde die MNS-Pflicht u.a. in Schulterblatt und Großer Fr…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Polizei-Informationen zu überlaufenen Straßen während Ausgangssperre [#217274]
Datum
27. April 2021 19:47
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit der EVO vom 23. April wurde die MNS-Pflicht u.a. in Schulterblatt und Großer Freiheit für die Zeiträume nach 21 Uhr aufgehoben. Schließe ich aus Ihrer Mitteilung korrekt, dass diese Änderung ohne Prüfung durch die Polizei vor Ort stattfand? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217274/

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Polizei Hamburg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 03.04.2021 wurde im Rahmen der Maßgaben der Hamburger Transparenzgesetz (H…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT] AW: Antwort: Polizei-Informationen zu überlaufenen Straßen während Ausgangssperre [#217274]
Datum
28. April 2021 13:42
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 03.04.2021 wurde im Rahmen der Maßgaben der Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG), die u.a. eine Erstellung der von Ihnen erfragten Unterlagen bzw. die Beantwortung von Fragen nicht vorsieht, vollumfänglich bearbeitet. Schlussfolgerungen, in der von Ihnen gemachten Art, werden seitens der Polizei nicht kommentiert. Da weitere Anfragen zu Ihrem Antrag nicht beantwortet werden, bitte ich Sie, hiervon abzusehen. Mit freundlichem Gruß