Polizei-Informationen zu überlaufenen Straßen während Ausgangssperre
Die Polizei überprüft regelmäßig, ob die Corona-Mindestabstände von > 1,5 Metern in den in § 10b Corona-EVO genannten Örtlichkeiten noch immer nicht eingehalten werden können.
Zu den betroffenen Straßen, die nach Feststellung der Polizei offenbar regelmäßig überlaufen sind, zählen das Schulterblatt und die Große Freiheit, jedoch nur an Freitagen und Samstagen zwischen 18 und 4 Uhr früh.
Bitte übermitteln Sie mir sämtliche vorliegenden Erkenntnisse zur Einhaltbarkeit des Mindestabstands im Schulterblatt und in der Großen Freiheit für alle Nächte seit dem 2. April 2021 (Beginn der Ausgangssperre 21-5 Uhr).
Information nicht vorhanden
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Datum3. April 2021
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8. Mai 2021
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