Polizeiaufgabengesetz

Erster Arbeitsbericht der Expertenkommission zur Begleitung des neuen Polizeiaufgabengesetzes

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    17. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrter Herr ... vielen Dank für ihr Schreiben vom 18. Januar 2019, mit dem Sie um Übersendung des ersten A…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Via
Briefpost
Betreff
Bayrisches Polizeiaufgabengesetz
Datum
16. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
363,4 KB
Sehr geehrter Herr ... vielen Dank für ihr Schreiben vom 18. Januar 2019, mit dem Sie um Übersendung des ersten Arbeitsberichts der Expertenkommission zur Begleitung des neuen Polizeiaufgabengesetzes bitten. Zu Ihrer Anfrage dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen: Der erste Arbeitsbericht der PAG-Kommission ist unter folgendem Link http://www.pag.bayern.de/assets/stmi/direktzu/190109_pag_arbeitsbericht.pdf abrufbar mit freundlichen Grüßen

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Marcus Zippka
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erster Arbeits…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Marcus Zippka
Betreff
Polizeiaufgabengesetz [#45645]
Datum
18. Januar 2019 09:45
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erster Arbeitsbericht der Expertenkommission zur Begleitung des neuen Polizeiaufgabengesetzes
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marcus Zippka <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcus Zippka << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcus Zippka