Polizeidienstgebäude Schulzendorf
dies ist eine Anfrage auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach dem VIG.
Bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Alle Dokumente bzw. Schriftstücke, die im Zusammenhang mit der Belastung mit PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) oder PAH (Polycyclic Aromatik Hydrocarbons) auf dem Polizeigelände Schulzendorf (Ruppiner Chaussee 268) bei Ihnen vorliegen.
2.Alle Gutachten und Fachexpertisen, die im unter 1. beschriebenen Zusammenhang vorliegen bzw. erstellt wurden.
3. Alle E-Mails, die im unter 1. genannten Zusammenhang versendet wurden, sofern diese nicht bereits unter 1. erfasst wurden.
4. Alle Messprotokolle bzw. Messergebnisse, die im Zusammenhang mit der unter 1. genannten Stoffgruppe, nicht nur von Ihrer Behörde, angefertigt wurden.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. ich bitte Sie, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die entstehenden Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7, Abs.1 , Satz 2, VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise weiterhin auf § 14, Abs. 1, Satz 1, IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden.
Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5, Abs. 2, VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15, Abs. 5, IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Eine Empfangsbestätigung.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich.
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. Februar 2020
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24. März 2020
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