Polizeidienstgebäude Schulzendorf

Anfrage an: Polizei Berlin

dies ist eine Anfrage auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach dem VIG.

Bitte senden Sie mir folgendes zu:

1. Alle Dokumente bzw. Schriftstücke, die im Zusammenhang mit der Belastung mit PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) oder PAH (Polycyclic Aromatik Hydrocarbons) auf dem Polizeigelände Schulzendorf (Ruppiner Chaussee 268) bei Ihnen vorliegen.

2.Alle Gutachten und Fachexpertisen, die im unter 1. beschriebenen Zusammenhang vorliegen bzw. erstellt wurden.

3. Alle E-Mails, die im unter 1. genannten Zusammenhang versendet wurden, sofern diese nicht bereits unter 1. erfasst wurden.

4. Alle Messprotokolle bzw. Messergebnisse, die im Zusammenhang mit der unter 1. genannten Stoffgruppe, nicht nur von Ihrer Behörde, angefertigt wurden.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. ich bitte Sie, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die entstehenden Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7, Abs.1 , Satz 2, VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise weiterhin auf § 14, Abs. 1, Satz 1, IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden.
Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5, Abs. 2, VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15, Abs. 5, IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Eine Empfangsbestätigung.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
  • 0 Follower:innen
Klaus Eisenreich
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Polizei Berlin Details
Von
Klaus Eisenreich
Betreff
Polizeidienstgebäude Schulzendorf [#181029]
Datum
21. Februar 2020 15:06
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
dies ist eine Anfrage auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach dem VIG. Bitte senden Sie mir folgendes zu: 1. Alle Dokumente bzw. Schriftstücke, die im Zusammenhang mit der Belastung mit PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) oder PAH (Polycyclic Aromatik Hydrocarbons) auf dem Polizeigelände Schulzendorf (Ruppiner Chaussee 268) bei Ihnen vorliegen. 2.Alle Gutachten und Fachexpertisen, die im unter 1. beschriebenen Zusammenhang vorliegen bzw. erstellt wurden. 3. Alle E-Mails, die im unter 1. genannten Zusammenhang versendet wurden, sofern diese nicht bereits unter 1. erfasst wurden. 4. Alle Messprotokolle bzw. Messergebnisse, die im Zusammenhang mit der unter 1. genannten Stoffgruppe, nicht nur von Ihrer Behörde, angefertigt wurden. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. ich bitte Sie, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die entstehenden Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7, Abs.1 , Satz 2, VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise weiterhin auf § 14, Abs. 1, Satz 1, IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5, Abs. 2, VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15, Abs. 5, IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Eine Empfangsbestätigung. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaus Eisenreich Anfragenr: 181029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181029 Postanschrift Klaus Eisenreich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus Eisenreich

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