Polizeidienstvorschrift (PDV) 350 (HH) zur Anordnung von Abschleppmaßnahmen

Anfrage an: Polizei Hamburg

Die Polizeidienstvorschrift (PDV) 350 (HH)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
  • 8 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Polizei Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Polizeidienstvorschrift (PDV) 350 (HH) zur Anordnung von Abschleppmaßnahmen [#191681]
Datum
28. Juni 2020 11:50
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Polizeidienstvorschrift (PDV) 350 (HH)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 191681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191681/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Polizei Hamburg
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 28.06.2020, 11:50 h, über fragdenstaat.de [#1916…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 28.06.2020, 11:50 h, über fragdenstaat.de [#191681] an die Polizei Hamburg
Datum
8. Juli 2020 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag auf Informationszugang mit dem Betreff "Polizeidienstvorschrift (PDV) 350 (HH) zur Anordnung von Abschleppmaßnahmen [#191681]" ist dem Justiziariat zur Bearbeitung und Beantwortung zugeleitet worden. Das Informationsbegehren im Betreff Ihrer Anfrage erweitern Sie im Text der Anfrage auf die gesamte Polizeidienstvorschrift (PDV) 350 (HH). Vorangestellt weise ich auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg zum Hamburgischen Transparenzgesetz (siehe OVG Hamburg / Beschluss v. 20.11.2012, 5 Bs 246/12) hin, demnach sind Ihnen Auskünfte nur insoweit zu erteilen, als die Polizei Hamburg über Unterlagen verfügt, aus welchen sich die erbetenen Informationen im Sinne der Fragestellung ableiten lassen und nur soweit sie nicht der Versagung unterliegen. Die PDV 350 (HH) VS-NfD ist eine interne Dienstanweisung, die dem Verschluss gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) unterliegt und somit nicht herausgabefähig ist. Die Weitergabe von Vorschriften ist zu versagen, wenn die Funktionsfähigkeit der Polizei beeinträchtigt wird. Dies ist der Fall, wenn Details zum taktischen Vorgehen bekannt würden, die polizeiliches Handeln ausrechenbar machen und dadurch die Handlungsmöglichkeiten zur Zielerreichung einschränken oder Maßnahmen zur Eigensicherung bekannt würden und dadurch Gefahren für Leben oder Gesundheit der Kräfte oder Führungs- und Einsatzmittel entstehen. Die PDV 350 (HH) VS-NfD stellt detailliert dar, wie die Polizei sich taktisch und organisatorisch verhält. Vor dem Hintergrund der darin dargestellten Handlungs- und Verfahrensweisen zu der Vielzahl von Einsatzanlässen und der regelhaft gefährdeten Rechtsgüter ist die Vorschrift in ihrer Gesamtheit zu sehen und die Weitergabe daher insgesamt zu versagen. In Bezug auf den -im Betreff Ihrer Anfrage formulierten- Antrag hinsichtlich der Anordnung von Abschleppmaßnahmen verweise ich auf https://fragdenstaat.de/a/138544. Hinweis: Für Ihre Anfrage werden keine Gebühren erhoben, da der Zeitaufwand für die Beantwortung noch innerhalb des kostenfreien Limits lag. Mit freundlichen Grüßen