Sehr geehrter Herr Semsrott,
Ihr Antrag auf Informationszugang mit dem Betreff "Polizeidienstvorschrift (PDV) 350 (HH) zur Anordnung von Abschleppmaßnahmen [#191681]" ist dem Justiziariat zur Bearbeitung und Beantwortung zugeleitet worden. Das Informationsbegehren im Betreff Ihrer Anfrage erweitern Sie im Text der Anfrage auf die gesamte Polizeidienstvorschrift (PDV) 350 (HH).
Vorangestellt weise ich auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg zum Hamburgischen Transparenzgesetz (siehe OVG Hamburg / Beschluss v. 20.11.2012, 5 Bs 246/12) hin, demnach sind Ihnen Auskünfte nur insoweit zu erteilen, als die Polizei Hamburg über Unterlagen verfügt, aus welchen sich die erbetenen Informationen im Sinne der Fragestellung ableiten lassen und nur soweit sie nicht der Versagung unterliegen.
Die PDV 350 (HH) VS-NfD ist eine interne Dienstanweisung, die dem Verschluss gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) unterliegt und somit nicht herausgabefähig ist. Die Weitergabe von Vorschriften ist zu versagen, wenn die Funktionsfähigkeit der Polizei beeinträchtigt wird. Dies ist der Fall, wenn Details zum taktischen Vorgehen bekannt würden, die polizeiliches Handeln ausrechenbar machen und dadurch die Handlungsmöglichkeiten zur Zielerreichung einschränken oder Maßnahmen zur Eigensicherung bekannt würden und dadurch Gefahren für Leben oder Gesundheit der Kräfte oder Führungs- und Einsatzmittel entstehen.
Die PDV 350 (HH) VS-NfD stellt detailliert dar, wie die Polizei sich taktisch und organisatorisch verhält. Vor dem Hintergrund der darin dargestellten Handlungs- und Verfahrensweisen zu der Vielzahl von Einsatzanlässen und der regelhaft gefährdeten Rechtsgüter ist die Vorschrift in ihrer Gesamtheit zu sehen und die Weitergabe daher insgesamt zu versagen.
In Bezug auf den -im Betreff Ihrer Anfrage formulierten- Antrag hinsichtlich der Anordnung von Abschleppmaßnahmen verweise ich auf
https://fragdenstaat.de/a/138544.
Hinweis:
Für Ihre Anfrage werden keine Gebühren erhoben, da der Zeitaufwand für die Beantwortung noch innerhalb des kostenfreien Limits lag.
Mit freundlichen Grüßen