Polizeieinsatz am 2. Juni 2012 anlässlich NPD-Demo

Anfrage an: Polizei Hamburg

Lagebeurteilung, Planungsunterlagen, Einsatzbefehle und Einsatznachbereitung zum Polizeieinsatz am 2. Juni 2012 im Bereich Wandsbek/Eilbek/Hamm anlässlich der Demonstration der NPD unter dem Motto "Tag der deutschen Zukunft" und der Gegendemonstrationen antifaschistischer Gruppen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Oktober 2012
  • Frist
    9. November 2012
  • Ein:e Follower:in
Burkhard Masseida
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
Polizeieinsatz am 2. Juni 2012 anlässlich NPD-Demo
Datum
8. Oktober 2012 14:58
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Lagebeurteilung, Planungsunterlagen, Einsatzbefehle und Einsatznachbereitung zum Polizeieinsatz am 2. Juni 2012 im Bereich Wandsbek/Eilbek/Hamm anlässlich der Demonstration der NPD unter dem Motto "Tag der deutschen Zukunft" und der Gegendemonstrationen antifaschistischer Gruppen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida
Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Masseida, hiermit bestätigt Ihnen die Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
WG: Polizeieinsatz am 2. Juni 2012 anlässlich NPD-Demo
Datum
8. Oktober 2012 15:43
Status
Unbekannt
Sehr geehrter Herr Masseida, hiermit bestätigt Ihnen die Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Ihre Anfrage bezieht sich auf den Polizeieinsatz am 2. Juni 2012. Insoweit habe ich Ihre Anfrage an die Polizei Hamburg zur dortigen Bearbeitung und Beantwortung zugeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen   Jost Willemer   Behörde für Inneres und Sport - A 420 - Abteilung Öffentliche Sicherheit - Grundsatzangelegenheiten des Polizeivollzugs - Tel.:  040-42839-2683 Fax.: 040-42839-3736
Polizei Hamburg
Ihre Anfrage vom 8. Oktober 2012 Sehr geehrter Herr Masseida, anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage vom…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 8. Oktober 2012
Datum
25. Oktober 2012 11:15
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Masseida, anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage vom 8. Oktober 2012 auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz zum Polizeieinsatz am 2. Juni 2012. Mit freundlichen Grüßen E. Theodoridou ________________ Polizei Hamburg Führungs- und Lagedienst FLD 22 (SG Sicherheit/Konzeption) Bruno-Georges-Platz 1 22297 Hamburg Tel.: 040 / 4286 - 66040 Fax: 040 / 4286 - 66049 Mail: <<E-Mailadresse>> <<E-Mailadresse>>
Burkhard Masseida
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Polizeieinsatz am 2. Juni 2012 anlässlich NPD-Demo "
Datum
13. November 2012 10:55
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/2572 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil man nicht davon ausgehen kann, jegliche Informationen über vergangene Polizeieinsätze würden derartige Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der Polizei ermöglichen, dass die zukünftige Arbeit der Polizei nicht unerheblich erschwert würde. § 6 (3) HmbTG schützt Informationen, "soweit und solange" die öffentliche Sicherheit durch ihre Freigabe erheblich gefährdet würde. Dieses "solange" ist meiner Ansicht nach bei den von mir erfragten Informationen größtenteils nicht mehr gegeben. Allenfalls bei einem Teil der Einsatznachbereitung, der sich auf etwaige Konsequenzen für zukünftige Einsätze beziehen könnte, sehe ich ein Schutzbedürfnis gegeben. Soweit aus den Unterlagen bloß allgemeine, weithin bekannte Polizeipraktiken abzuleiten sind, sehe ich jedoch maximal eine unerhebliche Beeinträchtigung, die vom Gesetzgeber als hinnehmbar eingestuft wurde. Der Einsatz vom 2. Juni 2012 erlangte nicht zuletzt auf Grund des Verlaufs der Geschehnisse und der angewandten Strategie der Polizei ein erhebliches öffentliches Interesse. Nachdem die angemeldete Demonstration rechter Aktivisten durch zivilen Ungehorsam tausender Bürger unterbunden wurde, verlegte die Einsatzleitung die Demonstrationsroute kurzerhand durch ein völlig unvorbereitetes Wohngebiet, wo es zu schweren Zusammenstößen zwischen rechten Aktivisten, linken Gegendemonstranten und Polizeikräften, sowie zu erheblichen Sachbeschädigungen an zivilem Eigentum kam. In Folge war der Einsatz u.a. einziger Tagesordnungspunkt einer öffentlichen Sitzung des Innenausschusses, der ich beigewohnt habe, bei der aber auf Fragen zu evtl. Fehlern bei der Einsatzplanung, der Lageeinschätzung und der gefahrenen Strategie wenig bis gar nicht eingegangen wurde. Die angefragten Dokumente sind daher von erheblichem öffentlichen Interesse, um das Bild, dass auf der o.a. Sitzung des IA von Seiten des Senats und der Polizeiführung gezeichnet wurde, überprüfen, bestätigen oder in Teilen hinterfragen zu können. Aus diesem Grund sind etwaige Ermessensspielräume in Bezug auf das Geheimhaltungsinteresse der Polizei Hamburg in diesem Fall besonders streng anzuwenden. Daher sehe ich die Polizei Hamburg in der Pflicht, im Einklang mit § 9 (3) HmbTG mir die angefragten Informationen zumindest teilweise zugänglich zu machen, soweit sie sich konkret auf die vergangene Lage am 2. Juni 2012 beziehen und nicht auf zukünftige Lagen. Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida Postanschrift Burkhard Masseida << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Burkhard Masseida
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich am 13.11. den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreih…
An Polizei Hamburg Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Polizeieinsatz am 2. Juni 2012 anlässlich NPD-Demo "
Datum
5. Dezember 2012 21:32
An
Polizei Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich am 13.11. den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Vermittler nach § 14 (1) HmbTG eingeschaltet habe, Sie aber weiterhin nicht bereit sind, mir Zugang zu den betreffenden Informationen zu gewähren, lege ich hiermit Widerspruch gegen ihre Entscheidung vom 24.10.2012 ein. Begründung: Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil man nicht davon ausgehen kann, jegliche Informationen über vergangene Polizeieinsätze würden derartige Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der Polizei ermöglichen, dass die zukünftige Arbeit der Polizei nicht unerheblich erschwert würde. § 6 (3) HmbTG schützt Informationen, "soweit und solange" die öffentliche Sicherheit durch ihre Freigabe erheblich gefährdet würde. Dieses "solange" ist meiner Ansicht nach bei den von mir erfragten Informationen größtenteils nicht mehr gegeben. Allenfalls bei einem Teil der Einsatznachbereitung, der sich auf etwaige Konsequenzen für zukünftige Einsätze beziehen könnte, sehe ich ein Schutzbedürfnis gegeben. Soweit aus den Unterlagen bloß allgemeine, weithin bekannte Polizeipraktiken abzuleiten sind, sehe ich jedoch maximal eine unerhebliche Beeinträchtigung, die vom Gesetzgeber als hinnehmbar eingestuft wurde. Der Einsatz vom 2. Juni 2012 erlangte nicht zuletzt auf Grund des Verlaufs der Geschehnisse und der angewandten Strategie der Polizei ein erhebliches öffentliches Interesse. Nachdem die angemeldete Demonstration rechter Aktivisten durch zivilen Ungehorsam tausender Bürger unterbunden wurde, verlegte die Einsatzleitung die Demonstrationsroute kurzerhand durch ein völlig unvorbereitetes Wohngebiet, wo es zu schweren Zusammenstößen zwischen rechten Aktivisten, linken Gegendemonstranten und Polizeikräften, sowie zu erheblichen Sachbeschädigungen an zivilem Eigentum kam. In Folge war der Einsatz u.a. einziger Tagesordnungspunkt einer öffentlichen Sitzung des Innenausschusses, der ich beigewohnt habe, bei der aber auf Fragen zu evtl. Fehlern bei der Einsatzplanung, der Lageeinschätzung und der gefahrenen Strategie wenig bis gar nicht eingegangen wurde. Die angefragten Dokumente sind daher von erheblichem öffentlichen Interesse, um das Bild, dass auf der o.a. Sitzung des IA von Seiten des Senats und der Polizeiführung gezeichnet wurde, überprüfen, bestätigen oder in Teilen hinterfragen zu können. Aus diesem Grund sind etwaige Ermessensspielräume in Bezug auf das Geheimhaltungsinteresse der Polizei Hamburg in diesem Fall besonders streng anzuwenden. Daher sehe ich die Polizei Hamburg in der Pflicht, im Einklang mit § 9 (3) HmbTG mir die angefragten Informationen zumindest teilweise zugänglich zu machen, soweit sie sich konkret auf die vergangene Lage am 2. Juni 2012 beziehen und nicht auf zukünftige Lagen. Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida
Polizei Hamburg
Antrag auf Zugang zu Informationen zum Polizeieinsatz am 02.06.2012 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Von
Polizei Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Zugang zu Informationen zum Polizeieinsatz am 02.06.2012 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
23. Januar 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizei Hamburg
HmbTG, Informationszugang Polizeieinsatz 02.06.12 Sehr geehrter Herr Massaida, ich bitte um Beachtung des anli…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
HmbTG, Informationszugang Polizeieinsatz 02.06.12
Datum
23. Januar 2013 09:28
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
187,9 KB
Sehr geehrter Herr Massaida, ich bitte um Beachtung des anliegenden Schreibens. Mit freundlichen Grüßen *René Biedermann*** *_____________________________________****** *Polizei Hamburg Justiziariat - J 22 Datenschutzangelegenheiten Bruno-Georges-Platz 1 22297 Hamburg ( 040 4286-69325 *Fax* 040 4286-69309 <<E-Mailadresse>>
Burkhard Masseida
AW: HmbTG, Informationszugang Polizeieinsatz 02.06.12 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übermittle ich Ihne…
An Polizei Hamburg Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
AW: HmbTG, Informationszugang Polizeieinsatz 02.06.12
Datum
23. Januar 2013 11:42
An
Polizei Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übermittle ich Ihnen meine Postadresse. ... Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida Postanschrift Burkhard Masseida << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Hamburg
Ihr Widerspruch vom 29.01.2013
Von
Polizei Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 29.01.2013
Datum
5. März 2013
Status

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Polizei Hamburg
Rücknahme Widerspruch
Von
Polizei Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Rücknahme Widerspruch
Datum
18. März 2013
Status