Polizeieinsatz am 21. Dezember 2013 anlässlich Demonstration im Schanzenviertel

Anfrage an: Polizei Hamburg

Lagebeurteilung, Planungsunterlagen, Einsatzbefehle und Einsatznachbereitung zum Polizeieinsatz am 21. Dezember 2013 im Bereich Sternschanze/St.Pauli anlässlich der geplanten Demonstration verschiedener linker Gruppen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Januar 2014
  • Frist
    7. Februar 2014
  • 2 Follower:innen
Burkhard Masseida
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
Polizeieinsatz am 21. Dezember 2013 anlässlich Demonstration im Schanzenviertel [#5252]
Datum
6. Januar 2014 14:15
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Lagebeurteilung, Planungsunterlagen, Einsatzbefehle und Einsatznachbereitung zum Polizeieinsatz am 21. Dezember 2013 im Bereich Sternschanze/St.Pauli anlässlich der geplanten Demonstration verschiedener linker Gruppen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida
Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Masseida, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese ist im Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeits…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: Polizeieinsatz am 21. Dezember 2013 anlässlich Demonstration im Schanzenviertel [#5252]
Datum
6. Januar 2014 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Masseida, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese ist im Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Hamburg eingegangen. Ihr Anliegen habe ich zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Knuth Cornils _____________________________________ Polizei Hamburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - PÖA 2 Bruno-Georges-Platz 1, Raum 5A 055 22297 Hamburg Tel 040 4286 56224 Fax 040 4286 56229 <<E-Mail-Adresse>> www.polizei.hamburg.de Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken.
Polizei Hamburg
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 06.01.2014
Von
Polizei Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 06.01.2014
Datum
21. Januar 2014
Status
Warte auf Antwort
Polizei Hamburg
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrter Herr Masseida, am 08.01.2014 habe ich vers…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Datum
21. Januar 2014 07:38
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
153,4 KB
Sehr geehrter Herr Masseida, am 08.01.2014 habe ich versucht ihnen schriftlich ein erstes Schreiben zu ihrer Anfrage vom 06.01 2014 zukommen zu lassen. Die Anschrift, die uns hier von ihnen aus einer vormaöigen Anfrage vorliegt, scheint nicht mehr zu stimmen. Mein Anschreiben kam gestern mit dem Zusatz "Empfänger unter dieser Anschrift nicht erreichbar" zurück. Heute übersende ich ihnen dieses Schreiben via Email mit der Bitte, uns eine zustellungsfähige Adresse zu übermitteln. Die Adresse bitte bis zum 31.01.2014 an mich übersenden. Der im Schreiben genannte Termin wird hiermit ebenfalls auf den 31.01.2014 verlängert. Sollten sie sich bis zur gesetzten Frist nicht gemeldet haben, betrachte ich ihren Antrag als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen Hans-Jürgen Lückfett Polizei Hamburg Direktion Einsatz DE 22 Bruno-Georges-Platz 1, Raum EGB 106 22297 Hamburg Tel.: +49 (040) 4286-22211 Fax: +49 (040) 4286-22209 Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.polizei.hamburg.de<http://www.polizei.hamburg.de/> Diese E-Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail sind nicht gestattet.

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Burkhard Masseida
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) [#5252] Sehr geehrter Herr Lückfett, vielen Dank fü…
An Polizei Hamburg Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
AW: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) [#5252]
Datum
21. Januar 2014 09:20
An
Polizei Hamburg
Status
Sehr geehrter Herr Lückfett, vielen Dank für Ihre Antwort. Meine zustellungsfähige Adresse hat sich nicht geändert. Der Fehler müsste also auf Ihrer Seite zu finden sein. Ich sende sie Ihnen trotzdem gerne noch einmal mit. Ich bevorzuge aber, aus Zeit- und auch aus Kostengründen, die Kommunikation via Email und verzichte hiermit auf die parallele Postzustellung erfragter Dokumente. Ich bitte Sie daher, im Einklang mit § 12 Abs. 4 HmbTG zukünftig diesen von mir gewählten Übermittlungsweg zu nutzen. Desweiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass seit dem 1. Dezember 2013 Gebühren für Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz nicht mehr nach dem Anhang des Hamburgischen Gebührengesetzes, sondern nach einer gesonderten Gebührenordnung (HmbTGGebO) erhoben werden. Insbesondere hat der Senat mit dem Erlass dieser Verordnung die Gebühren für das Zugänglichmachen von Informationen mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand auf 125 Euro gedeckelt. http://www.hamburg.de/contentblob/4140826/data/gebuehrenordnung.pdf Unter diesen Bedingungen halte ich meine Anfrage aufrecht. ... Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida Anfragenr: 5252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Burkhard Masseida << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>