Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Polizeieinsatz anlässlich der Trauung von Christian Lindner & Franca Lehfeldt in Keitum auf Sylt am 09.07.2022

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Dauer des gesamten Einsatzes.
- Anzahl der Beteiligten Einsatzkräfte und deren Behörden Zugehörigkeit (Landespolizei, Bundespolizei, LKA, BKA. und die der nicht polizeilichen Einsatzkräfte).
- Kosten des gesamt Einsatzes.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dauer des gesam…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeieinsatz anlässlich der Trauung von Christian Lindner & Franca Lehfeldt in Keitum auf Sylt am 09.07.2022 [#253017]
Datum
10. Juli 2022 22:54
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dauer des gesamten Einsatzes. - Anzahl der Beteiligten Einsatzkräfte und deren Behörden Zugehörigkeit (Landespolizei, Bundespolizei, LKA, BKA. und die der nicht polizeilichen Einsatzkräfte). - Kosten des gesamt Einsatzes. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253017/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeieinsatz anlässlich der Trauung von Chri…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Polizeieinsatz anlässlich der Trauung von Christian Lindner & Franca Lehfeldt in Keitum auf Sylt am 09.07.2022 [#253017]
Datum
17. August 2022 17:45
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeieinsatz anlässlich der Trauung von Christian Lindner & Franca Lehfeldt in Keitum auf Sylt am 09.07.2022“ vom 10.07.2022 (#253017) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeskriminalamt
"Sehr geehrter Herr _____________ mit Antrag vom 10.07.2022 bitten Sie unter Hinweis auf das IFG um Zusendun…
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihrer Anfrage Polizeieinsatz anlässlich der Trauung von Christian Lindner & Franca Lehfeldt in Keitum auf Sylt am 09.07.2022
Datum
23. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
"Sehr geehrter Herr _____________ mit Antrag vom 10.07.2022 bitten Sie unter Hinweis auf das IFG um Zusendung der Dauer des gesamten Einsatzes, der Anzahl der Beteiligten Einsatzkräfte, deren Behördenzugehörigkeit (Landespolizei, Bundespolizei, LKA, BKA. und die der nicht polizeilichen Einsatzkräfte) sowie Kosten des gesamten Einsatzes anlässlich der Trauung von Christian Lindner und Franca Lehfeldt. Über Ihren Antrag wird gemäß §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1, 3 Nr. 1 c), 3 Nr. 2, 3 Nr. 4, 7 Abs. 1 S. 1 und 7 Abs. 3 IFG wie folgt entschieden: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Kosten werden nicht erhoben. Begründung: Zu 1. Ihr Informationsbegehren richtet sich nach§ 1 Abs. l S. 1 IFG. Nach Maßgabe dieses Gesetzes hat jeder gegenüber Behörden Anspruch auf Informationszugang, soweit dem nicht Versagensgründe entgegenstehen. _Die Anfrage ist jedoch aus Gründen der §§ 3 Nr. 1 c), 3 Nr. 2, 3 Nr. 4 IFG abzulehnen. Die Angaben von Zahlen zum Einsatz der Abteilung Sicherungsgruppe, insbesondere Personal, lassen Rückschlüsse auf taktische Maßnahmen im Personenschutz zu. Damit werden nicht nur die direkten Personenschutzmaßnahmen für BM Lindner für den Außenstehenden 􀀩rkennbar, quantifizierbar und ausrechenbar. Vielmehr kann eine Analogie abgeleitet werderi, in dessen Folge sich - nicht nur für BM Lindner - eine konkrete Gefahr zum Nachteil jeder weiteren Schutzp'erson ergibt. -Damit würden aber der Sinn und Zweck der Personenschutzmaßnahmen gefährdet; die individuelle Gefährdung der Schutzperson würde steigen, weil die Maßnahmen an Effektivität und Effizienz verlören. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Interesse der Aufrechterhaltung der Belange der inneren und äußeren Sicherheit gegenüber Ihrem Informationsanspruch überwiegt. Ihr Antrag ist somit bereits gemäß der§§ 3 Nr. l c) i.V.m. 3 Nr. 2 IFG zu versagen. Zudem unterliegen alle Belange des Personenschutzes - insbesondere die taktischen Maßnahmen gemäß Polizeidienstvorschrift (PDV) 129 - einer Einstufung gern. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung- VSA): ,,[ ... ] Alle Angelegenheiten des Personen- und Objektschutzes unterliegen der Geheimhaltung. Sie sind mindestens „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" einzustufen. [ ... ]". Bereits aufgrund der Schutzbedürftigkeit der begehrten Informationen ist der Informationszugang gemäß § 3 Nr. 4 IFG ebenfalls zu versagen. Es ist nicht nur auf formeller, sondern auf materieller Ebene eine Geheimhaltung dort angezeigt, wo tatsächlich den vorgenannten Verschlusssachengrad rechtfertigende Ausführungen enthalten sind. Sowohl die formellen als auch die materiellen Voraussetzungen für die tinstüfung wurden anlässlich Ihres Antrags überprüft und bestehen for.t, da- die enthaltenen Informationen sowohl in ihrer Gesamtheit als auch einzeln bei Offenlegung Rückschlüsse auf die Art und Weise der Personenschutzmaßnahmen zulassen würden. Auch die Möglichkeit eines Teilzugangs durch Schwärzungen wurde geprüft und kommt nicht in Betracht, da die in den angefragten Unterlagen enthaltenen Informationen höchst s.ensibel und geheimhaltungswürdig sind und selbst bei einer Teilschwärzung Rückschlüsse auf die durch die Einstufung als Verschlusssache geschützten Informationen entstehen könnten. "
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.